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Energie & SolarKapitel 27Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bunkerprobe: 2710.19.66.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bunkerprobe (2710.19.66.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bunkerprobe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bunkerprobe Produktbild

Eine Bunkerprobe ist eine Probe von Schiffsbrennstoff, die zur Qualitätskontrolle oder zur Einhaltung der MARPOL-Vorschriften (IMO 2020) entnommen wird. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der chemischen Zusammensetzung des Brennstoffs. Maßgeblich sind der Schwefelgehalt und der Anteil an Biodiesel (FAME/FAMAE). Neben der Hauptnummer sind weitere Codes möglich, z. B. bei hohem Schwefelgehalt oder biodieselhaltigen Mischungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bunkerprobe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Gliederungsebenen zusammen. Der Abschnitt V umfasst mineralische Stoffe. Kapitel 27 enthält mineralische Brennstoffe und Erdölerzeugnisse. Nachfolgend die Hierarchie bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Bunkerproben.

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 27 - MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  • Position: 2710 - Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70|GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle
  • Unterposition: 2710 12 - Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70|GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle
  • Unterposition: 2710 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2710 1931 - Schweröle
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2710 1951 - Heizöle
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2710 1962 - zu anderer Verwendung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2710 1966 00 0 - mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1|GHT bis 0,5|GHT

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Bunkerprobe hängt maßgeblich vom Schwefelgehalt und vom Anteil an Biodiesel ab. Ist der Brennstoff biodieselhaltig, kann eine andere Zolltarifnummer (z. B. 2710.20.32.00.0) einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bunkerprobe

Der HS-Code für Bunkerprobe lautet 2710.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2710.19.66. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2710.19.66.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.19.66.00.0.

Einreihung von Bunkerprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Bunkerproben unterliegen als mineralische Brennstoffe aus Kapitel 27 den EU-weiten Ausfuhrbestimmungen für Dual-Use-Güter. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, wenn die Ware für militärische Zwecke bestimmt sein kann oder an bestimmte Embargoländer geliefert wird.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bunkerprobe

Alternative Einreihung

2710.19.67.00.0 3,5 %

Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT – für hochschwefelhaltiges Bunkeröl (HSFO)

Alternative Einreihung

2710.20.32.00.0 3,5 %

Heizöle, mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger (biodieselhaltig)

Alternative Einreihung

2710.19.48.90.0 3,5 %

Gasöl, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT – für Marinedieselöl (MGO/MDO)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bunkerprobe (2710) ≠ Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT – für hochschwefelhaltiges Bunkeröl (HSFO) (2710)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bunkerprobe bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.66.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bunkerprobe (2710) ≠ Heizöle, mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger (biodieselhaltig) (2710)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bunkerprobe bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.66.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bunkerprobe (2710) ≠ Gasöl, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT – für Marinedieselöl (MGO/MDO) (2710)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bunkerprobe bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.66.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Abgrenzungen innerhalb der Position 2710 sind auch andere Kapitel des Zolltarifs möglich, wenn die Ware nicht die Kriterien für Erdölerzeugnisse erfüllt.

Alternative Einreihung

2710.19.67.00.0 3,5 %

Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT – für hochschwefelhaltiges Bunkeröl (HSFO)

Alternative Einreihung

2710.20.32.00.0 3,5 %

Heizöle, mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger (biodieselhaltig)

Alternative Einreihung

2710.19.48.90.0 3,5 %

Gasöl, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT – für Marinedieselöl (MGO/MDO)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bunkerprobe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bunkerprobe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI29136/23-12710.19.66.00.0
Mischung aus Gasöl und 30 % Biodiesel als Schiffsbetriebsstoff (Heizöle, S ≤ 0,5 GHT)
DEBTI50773/23-12710.19.66.00.0
Multifunktionsöl auf Basis aliphatischer Kohlenwasserstoffe (Heizöle, zu anderer Verwendung, S > 0,1 bis 0,5 GHT)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

3,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,5 %

Drittlandszoll

USA3,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Bunkerprobe aus einem bestimmten Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bunkerproben

Welche Zolltarifnummer hat eine Bunkerprobe?

Die Zolltarifnummer für eine Bunkerprobe (Schiffsbrennstoffprobe auf Erdölbasis, Schwefelgehalt über 0,1 bis 0,5 GHT) lautet 2710.19.66.00.0. Sie wird als Heizöl zu anderer Verwendung eingereiht. Abweichende Nummern gelten bei höherem Schwefelgehalt oder Biodieselanteil.

Welchen HS-Code hat eine Bunkerprobe?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Bunkerproben auf Erdölbasis lautet 271019. Er umfasst Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle. Die weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ergeben die vollständige 11-stellige Nummer.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Bunkerprobe?

Der Drittlandszollsatz für Bunkerproben der Zolltarifnummer 2710.19.66.00.0 beträgt 3,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Bunkerprobe zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zum biodieselhaltigen Schiffsbetriebsstoff (2710.20, vZTA DEBTI29136/23-1) und zum hochschwefelhaltigen HFO (2710.19.67). Eine Alternative bei Erdölgehalt unter 70 % ist die Position 3826 (Biodieselmischungen). Die chemische Analyse entscheidet über die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Bunkerprobe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Lassen Sie die Einreihung daher immer von einem Fachexperten prüfen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bunkerproben?

Ja, für Bunkerproben aus Kapitel 27 gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (761) sowie allgemeine Einfuhrkontrollen (763). Zudem besteht eine Aussetzungsmöglichkeit (0 % Zoll) für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind (Maßnahme 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Bunkerprobe?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Bunkerprobe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.19.66.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (271019), der 8-stelligen KN (27101966) und dem 10-stelligen TARIC (2710196600) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bunkerproben?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die TARIC-Verordnung der EU-Kommission. Auch der Schwefel-Grenzwert von 0,5 % (IMO 2020) kann zu Neueinreihungen führen. Aktuelle Änderungen werden im elektronischen Zolltarif (EZT) veröffentlicht. Prüfen Sie vor jeder Anmeldung die gültige Fassung.

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