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IndustriechemieKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calcit: 2530.90.70.10.0

Calcit (Kalkspat, natürliches Calciumcarbonat) wird als mineralischer Rohstoff in der Industrie eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Kapitel 25 – mineralische Stoffe.

Calcit Produktbild

Neben dem Hauptcode gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für chemisch hergestelltes oder gemischtes Calciumcarbonat. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. gemahlener Calcit, Kalkspat, Doppelspat

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Calcit leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2530 - Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2530 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2530 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2530 9070 10 0 - Calciumcarbonat

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcit

Der HS-Code für Calcit lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.10.0.

Einreihung von Calcit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcit

Alternative Einreihung

2836.50.00.00.0 0 %

Calciumcarbonat (chemisch einheitlich, gefällt) - 2836 5000 000

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 0 %

Calciumcarbonat-Gemisch mit Zusätzen - 3824 9996 990

Alternative Einreihung

2509.00.00.00.0 0 %

Kreide - 2509 0000 000

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calcit (2530) ≠ Calciumcarbonat (chemisch einheitlich, gefällt) - 2836 5000 000 (2836)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcit bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcit (2530) ≠ Calciumcarbonat-Gemisch mit Zusätzen - 3824 9996 990 (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcit bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcit (2530) ≠ Kreide - 2509 0000 000 (2509)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcit bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2836.50.00.00.0 0 %

Calciumcarbonat (chemisch einheitlich, gefällt) - 2836 5000 000

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 0 %

Calciumcarbonat-Gemisch mit Zusätzen - 3824 9996 990

Alternative Einreihung

2509.00.00.00.0 0 %

Kreide - 2509 0000 000

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcit ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcit (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17929/20-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat, chemisch einheitlich, gefällt, Reinheit min. 98,5 %, CAS 471-34-1
DEBTI34203/21-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat, chemisch einheitlich, Reinheit >99 %, weißes Pulver
DEBTI28534/21-13824.99.96.99.0
Natürlich abgebautes Calciumcarbonat (GCC) mit Beschichtungsmittel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Calcit

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calcit aus jedem Land. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calcit

Welche Zolltarifnummer hat Calcit?

Calcit (natürliches Calciumcarbonat, Kalkspat) wird unter der Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für natürliches, gemahlenes Calciumcarbonat (GCC) ohne chemische Veränderung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0,0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Calcit?

Der HS-Code (6-stellig) für Calcit lautet 2530.90. Er umfasst mineralische Stoffe, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die ersten vier Ziffern 2530 stehen für die Position, die Ziffern 90 für die Unterposition „andere“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calcit?

Der Drittlandszollsatz für Calcit (Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0) beträgt 0,0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % wird jedoch auf den Zollwert erhoben.

Wie unterscheidet sich Calcit zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Calcit ist vor allem gefälltes Calciumcarbonat (PCC) unter 2836.50.00.00.0 mit 5,0 % Zoll. Während Calcit als natürliches Mineral in Kapitel 25 fällt, wird PCC chemisch hergestellt und gehört zu Kapitel 28. Auch Kreide (2509) und beschichtetes Calciumcarbonat (3824) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calcit verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Calcit ist besonders die Verwechslung mit gefälltem Calciumcarbonat (5 % Zoll) risikoreich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calcit?

Ja, für Calcit gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (Chemikalienrecht) sowie eine Überwachung der Abfalleinfuhr, falls das Material als Abfall deklariert wird. Zudem besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung für Abfälle erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calcit?

Die vollständige Zolltarifnummer für Calcit ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2530.90), der 8-stelligen KN (2530.9070), dem 10-stelligen TARIC (2530.9070.10) und der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calcit?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Calcit ist die Position 2530 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern können.

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