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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calcium-carbonat: 2836.50.00.00.0

Calciumcarbonat (CaCO₃, CAS 471-34-1) ist eine anorganische chemische Verbindung. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend von der Herstellungsart ab: chemisch hergestellt (Fällungskreide) oder natürlich abgebaut (Marmor, Kalkstein, Kreide).

Calcium-carbonat Produktbild

Für Calciumcarbonate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Calcium-carbonat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2836.50.00.00.0 ist im Abschnitt VI (Erzeugnisse der chemischen Industrie) unter Kapitel 28 (Anorganische chemische Erzeugnisse) eingeordnet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2836 - Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2836 5000 00 0 - Calciumcarbonat

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium-carbonat

Der HS-Code für Calcium-carbonat lautet 2836.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2836.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2836.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2836.50.00.00.0.

Einreihung von Calcium-carbonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium-carbonat

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 5,0 %

Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen aus Marmor

Alternative Einreihung

2517.49.00.00.0 5,0 %

Andere Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 5,0 %

Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calcium-carbonat (2836) ≠ Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen aus Marmor (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-carbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcium-carbonat (2836) ≠ Andere Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-carbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcium-carbonat (2836) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-carbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 5,0 %

Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen aus Marmor

Alternative Einreihung

2517.49.00.00.0 5,0 %

Andere Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 5,0 %

Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcium-carbonat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium-carbonat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI54926/24-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat (chemisch hergestellt)
DEBTI46785/22-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat (chemisch hergestellt)
DEBTI41976/23-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat (chemisch hergestellt)
DEBTI34203/21-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat (chemisch hergestellt)
DEBTI17929/20-12836.50.00.00.0
Calciumcarbonat (chemisch hergestellt)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Calciumcarbonat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calciumcarbonat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calciumcarbonat

Welche Zolltarifnummer hat Calciumcarbonat?

Chemisch hergestelltes Calciumcarbonat (Fällungskreide, CAS 471-34-1) wird unter der Zolltarifnummer 2836.50.00.00.0 eingereiht. Natürlich abgebautes Calciumcarbonat (Marmor, Kalkstein, Kreide) fällt dagegen in Kapitel 25, z.B. Position 2517. Die korrekte Einreihung hängt von der Herstellungsart ab.

Welchen HS-Code hat Calciumcarbonat?

Der HS-Code (6-stellig) für chemisch hergestelltes Calciumcarbonat lautet 283650. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für reines Calciumcarbonat. Für natürliche Varianten wie Marmor oder Kreide gelten andere HS-Codes aus Kapitel 25.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calciumcarbonat?

Der Drittlandszollsatz für Calciumcarbonat der Position 2836.50.00.00.0 beträgt 5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Calciumcarbonat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach der Herstellungsart: Chemisch hergestelltes Calciumcarbonat (Kapitel 28) vs. natürlich abgebautes (Kapitel 25). Eine weitere Alternative sind Calciumcarbonat-Gemische mit Beschichtungen (Position 3824). Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Zollsatz und mögliche Maßnahmen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calciumcarbonat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei natürlichem Calciumcarbonat, das fälschlich unter 2836 angemeldet wird, droht eine Zollschuld von 5 % statt 0 %. Nutzen Sie daher das Klassifizierungstool zur Absicherung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calciumcarbonat?

Ja, für Calciumcarbonat gelten Einfuhrkontrollen für Abfälle (Maßnahme 755) und eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 731), wenn das Produkt als Abfall eingestuft wird. Zudem besteht eine Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahme 751). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calciumcarbonat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Calciumcarbonat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2836.50.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (283650), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (28365000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2836500000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calciumcarbonat?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Carbonate war 2022. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Die hier genannte Nummer 2836.50.00.00.0 ist für 2025 gültig.

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