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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat: 3804.00.00.90.0

Die Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat lautet 3804.00.00.90.0. Calcium-Lignosulfonat (CAS 8061-52-7) wird als Calciumsalz der Ligninsulfonsäure unter dieser Nummer eingereiht.

Calcium-Lignosulfonat Produktbild

Calcium-Lignosulfonat ist ein chemisches Produkt aus der Sulfit-Zellstoffindustrie, das als Bindemittel und Dispergiermittel eingesetzt wird. Die genaue Einreihung hängt von der Salzspezies und der chemischen Zusammensetzung ab.

Calcium-Lignosulfonat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Calcium-Lignosulfonat folgt dieser Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3804 - Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position|3803
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3804 0000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Calcium-Lignosulfonat hängt von der genauen Salzspezies ab. Nutzen Sie den , um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Charge zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat

Der HS-Code für Calcium-Lignosulfonat lautet 3804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3804.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3804.00.00.90.0.

Einreihung von Calcium-Lignosulfonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Calcium-Lignosulfonat gilt Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1): Die Position 3804 nennt ausdrücklich Ablaugen aus der Zellstoffherstellung einschließlich Ligninsulfonate. Calcium-Lignosulfonat ist ein Ligninsulfonat (Calciumsalz) und daher in diese Position einzureihen. Da die Unterposition 3804.00.00.10 nur Natriumligninsulfonat (CAS 8061-51-6) betrifft, verbleibt das Calciumsalz in der Auffangposition 3804.00.00.90.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat

Alternative Einreihung

3804.00.00.10.0 5,0 %

Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 5,0 %

Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calcium-Lignosulfonat (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Lignosulfonat bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcium-Lignosulfonat (3804) ≠ Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Lignosulfonat bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 5,0 %

Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium-Lignosulfonat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11389/13-13809.92.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Calciumcarbonat-basierte Suspension. Zusammensetzung: Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendung: Einsatz in der Papier-, Karton- und Pappindustrie. Handelsübliche Maßeinheit: keine Angabe. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschaffenheit: milchig, trübe, weiße, viskose... Mehr anzeigen
DEBTI28534/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Natürlich abgebautes Calciumcarbonat (GCC, CAS-Nr. 1317-65-3) mit Beschichtungsmittel (Calcium Octadec-2-enylsuccinat u. Calcium Hexadec-2-enylsuccinat; ASA-Calciumsalze; Massenanteil ca. 0.42%) zur Hydrophobierung, welches bei der Herstellung von Kunststoffwaren und als Füllstoff und/oder Pigment verwendet... Mehr anzeigen
DEHH/1647/06-13809.92.00.00.0
Angaben: Wässrige Dispersion (Slurry) von gefälltem (präzipitiertem) Calciumcarbonat (PCC) mit 1% Hilfsstoffen sowie max. 500 ppm Biozid. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung verwendet werden. Feststellungen: Gelbliche, undurchsichtige Flüssigkeit mit weißem Bodensatz
DEBTI37991/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigen
DEHH/1601/06-13809.92.00.00.0
Angaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat und Kaolin mit 1% Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung verwendet werden. Feststellungen: Weiße, undurchsichtige Dispersion mit weißem Bodensatz
DEHH/1603/06-13809.92.00.00.0
Angaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat und Kaolin mit 1% Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung verwendet werden. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt.
DEHH/1604/06-13809.92.00.00.0
Angaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat und Kaolin mit 1% Hilfsstoffen und max. 500 ppm Biozid. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung verwendet werden. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt.
DEHH/1602/06-13809.92.00.00.0
Angaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat (GCC) und Kaolin mit kleinen, natürlicherweise enthaltenen Anteilen an Titandioxid. Desweiteren sind bis zu 1,2% Hilfsstoffen sowie max. 400 ppm Biozid enthalten. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importzollsätze für Calcium-Lignosulfonat

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Calcium-Lignosulfonat

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Calcium-Lignosulfonat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calcium-Lignosulfonat: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um den Zollbetrag zu ermitteln. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen für Calcium-Lignosulfonat

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonate

Welche Zolltarifnummer hat Calcium-Lignosulfonat?

Die Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat lautet 3804.00.00.90.0. Sie gliedert sich in den HS-Code 3804, die Kombinierte Nomenklatur 38040000, den TARIC-Code 3804000090 und die vollständige nationale Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0.

Welchen HS-Code hat Calcium-Lignosulfonat?

Der HS-Code für Calcium-Lignosulfonat ist 3804. Er umfasst Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, einschließlich Ligninsulfonate. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calcium-Lignosulfonat?

Der Drittlandszollsatz für Calcium-Lignosulfonat beträgt 5,0 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China und die USA. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Calcium-Lignosulfonat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär zu Natriumligninsulfonat (CAS 8061-51-6), das unter 3804.00.00.10.0 fällt. Als Calciumsalz (nicht Natriumsalz) ist Calcium-Lignosulfonat in die Auffangposition 3804.00.00.90.0 einzureihen. Eine Alternative wäre die Position 3824 (chemische Erzeugnisse), die jedoch aufgrund der spezifischen Benennung in Position 3804 ausscheidet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Steuerordnungswidrigkeit. Zudem kann die importierte Ware durch die Zollabfertigung verzögert oder zurückgewiesen werden, wenn die angemeldete Nummer nicht mit der tatsächlichen Beschaffenheit übereinstimmt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calcium-Lignosulfonat?

Ja, für Calcium-Lignosulfonat besteht eine Einfuhrkontrolle nach REACH (Code 761). Bei Einfuhren aus Drittländern muss der Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert sein. Eine Aussetzung des Zolls (Code 117) ist möglich, wenn die Ware für den Bau oder die Ausrüstung von Wasserfahrzeugen und Bohrplattformen bestimmt ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat?

Die vollständige nationale Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat hat 11 Stellen: 3804.00.00.90.0. Im lesbaren Format mit Punkten wird sie als 3804.00.00.90.0 dargestellt. Diese 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calcium-Lignosulfonat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Calcium-Lignosulfonat (3804.00.00.90.0) ist die Position 3804 seit Jahren stabil, da es sich um eine etablierte Auffangposition handelt. Dennoch sollte die Aktualität vor jeder Einfuhr geprüft werden.

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