Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Calcium-Lignosulfonat folgt dieser Hierarchie:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3804 - Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position|3803
Zolltarifnummer: 3804 0000 90 0 - andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat
Der HS-Code für Calcium-Lignosulfonat lautet 3804.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3804.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3804.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3804.00.00.90.0.
Einreihung von Calcium-Lignosulfonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Calcium-Lignosulfonat gilt Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1): Die Position 3804 nennt ausdrücklich Ablaugen aus der Zellstoffherstellung einschließlich Ligninsulfonate. Calcium-Lignosulfonat ist ein Ligninsulfonat (Calciumsalz) und daher in diese Position einzureihen. Da die Unterposition 3804.00.00.10 nur Natriumligninsulfonat (CAS 8061-51-6) betrifft, verbleibt das Calciumsalz in der Auffangposition 3804.00.00.90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat
Alternative Einreihung
Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6)
Alternative Einreihung
Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Calcium-Lignosulfonat (3804) ≠ Natriumligninsulphonat (CAS RN 8061-51-6) (3804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Lignosulfonat bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Calcium-Lignosulfonat (3804) ≠ Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Lignosulfonat bleibt die Zolltarifnummer 3804.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Pyrolignite, rohes Calciumtartrat, rohes Calciumcitrat
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcium-Lignosulfonat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium-Lignosulfonat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben des Antragstellers: Calciumcarbonat-basierte Suspension. Zusammensetzung: Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendung: Einsatz in der Papier-, Karton- und Pappindustrie. Handelsübliche Maßeinheit: keine Angabe. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschaffenheit: milchig, trübe, weiße, viskose... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Calciumcarbonat-basierte Suspension. Zusammensetzung: Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendung: Einsatz in der Papier-, Karton- und Pappindustrie. Handelsübliche Maßeinheit: keine Angabe. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschaffenheit: milchig, trübe, weiße, viskose Flüssigkeit (Suspension). Bei längerem Stehenlassen bildet sich ein weißer Bodensatz. Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere als auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten: von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art. Weniger anzeigen
Angaben: Natürlich abgebautes Calciumcarbonat (GCC, CAS-Nr. 1317-65-3) mit Beschichtungsmittel (Calcium Octadec-2-enylsuccinat u. Calcium Hexadec-2-enylsuccinat; ASA-Calciumsalze; Massenanteil ca. 0.42%) zur Hydrophobierung, welches bei der Herstellung von Kunststoffwaren und als Füllstoff und/oder Pigment verwendet... Mehr anzeigenAngaben: Natürlich abgebautes Calciumcarbonat (GCC, CAS-Nr. 1317-65-3) mit Beschichtungsmittel (Calcium Octadec-2-enylsuccinat u. Calcium Hexadec-2-enylsuccinat; ASA-Calciumsalze; Massenanteil ca. 0.42%) zur Hydrophobierung, welches bei der Herstellung von Kunststoffwaren und als Füllstoff und/oder Pigment verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigenAngaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat (GCC) und Kaolin mit kleinen, natürlicherweise enthaltenen Anteilen an Titandioxid. Desweiteren sind bis zu 1,2% Hilfsstoffen sowie max. 400 ppm Biozid enthalten. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung... Mehr anzeigenAngaben: Wässrige Dispersion von natürlichem, gemahlenem Calciumcarbonat (GCC) und Kaolin mit kleinen, natürlicherweise enthaltenen Anteilen an Titandioxid. Desweiteren sind bis zu 1,2% Hilfsstoffen sowie max. 400 ppm Biozid enthalten. Die Ware soll als Füllstoff und Pigment bei der Papier- und Kartonagenherstellung verwendet werden. Feststellungen: Weiße, undurchsichtige Dispersion Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze für Calcium-Lignosulfonat
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Calcium-Lignosulfonat
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Zollrechner für Calcium-Lignosulfonat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calcium-Lignosulfonat: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um den Zollbetrag zu ermitteln. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen für Calcium-Lignosulfonat
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese chemischen Produkte werden ebenfalls im Kapitel 38 oder benachbarten Kapiteln eingereiht:
Carnauba-Wachs
1521.10.00.00.0 · 0 %
Alpha-Liponsäure
2934.99.90.61.0 · 6,5 %
Ölsäure
2916.15.00.10.0 · 6,5 %
Epoxidharz
3907.30.00.80.0 · 6,5 %
Insektenschutzmittel
3808.91.90.90.0 · 6 %
Cyanursäure
2933.69.80.60.0 · 6,5 %
Magnesiumoxid
2519.90.90.00.0 · 0 %
Füllstoff
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Mattierungsmittel
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
