Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verankert:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1212 - Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 1212 91 - andere
Zolltarifnummer: 1212 9200 00 0 - Johannisbrot (Carob)
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 gilt ausschließlich für reines Carob-Pulver aus dem Fruchtfleisch. Bei Zusätzen, Röstung oder Verarbeitung zu einer Lebensmittelzubereitung kann eine andere Nummer (z. B. 1901.90.91.00.0) zutreffen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carob-Pulver
Der HS-Code für Carob-Pulver lautet 1212.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.92.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.92.00.00.0.
Einreihung von Carob-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Carob-Pulver erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Beschreibung). Position 1212 erfasst Johannisbrot, auch gemahlen. Da das Pulver aus dem Fruchtfleisch ohne weitere Verarbeitung gewonnen wird, ist es nicht als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 19) oder als Verdickungsmittel (Kapitel 13) anzusehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carob-Pulver
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke
Alternative Einreihung
Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Carob-Pulver (1212) ≠ Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carob-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Carob-Pulver (1212) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum) (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carob-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der Position 1212 ist die Lebensmittelzubereitung des Kapitels 19:
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke
Alternative Einreihung
Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Carob-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Carob-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Carob-Pulver
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Carob-Pulver unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Präferenzabkommen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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