Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Carob-Pulver: 1212.92.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Carob-Pulver (1212.92.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Carob-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Carob-Pulver Produktbild

Carob-Pulver ist ein reines Naturprodukt ohne Zusätze. Die korrekte Einreihung hängt davon ab, ob es sich um reines Fruchtpulver (Position 1212) oder um eine Lebensmittelzubereitung (Kapitel 19) handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Carob-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verankert:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1212 - Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1212 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1212 9200 00 0 - Johannisbrot (Carob)

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 gilt ausschließlich für reines Carob-Pulver aus dem Fruchtfleisch. Bei Zusätzen, Röstung oder Verarbeitung zu einer Lebensmittelzubereitung kann eine andere Nummer (z. B. 1901.90.91.00.0) zutreffen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carob-Pulver

Der HS-Code für Carob-Pulver lautet 1212.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.92.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.92.00.00.0.

Einreihung von Carob-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Carob-Pulver erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Beschreibung). Position 1212 erfasst Johannisbrot, auch gemahlen. Da das Pulver aus dem Fruchtfleisch ohne weitere Verarbeitung gewonnen wird, ist es nicht als Lebensmittelzubereitung (Kapitel 19) oder als Verdickungsmittel (Kapitel 13) anzusehen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carob-Pulver

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 5,1 %

Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke

Alternative Einreihung

1302.32.10.00.0 5,1 %

Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Carob-Pulver (1212) ≠ Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carob-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Carob-Pulver (1212) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum) (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carob-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der Position 1212 ist die Lebensmittelzubereitung des Kapitels 19:

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 5,1 %

Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose/Isoglucose/Glucose/Stärke

Alternative Einreihung

1302.32.10.00.0 5,1 %

Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (Locust Bean Gum)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Carob-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Carob-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12941/17-11212.92.00.00.0
Rötlich-braunes, mehlartig feines Pulver aus von den Kernen befreiten, thermisch behandelten und vermahlenen Johannisbrotbaumfrüchten (Ceratonia siliqua). Eingereiht als Johannisbrot (Carob) unter 1212.92.00.00.0.
DEBTI21028/19-11212.92.00.00.0
Reife, ganze oder geschnittene Hülsen von Johannisbrotbaumfrüchten. Eingereiht unter 1212.92.00.00.0.
DEBTI13541/22-11212.92.00.00.0
Reife, ganze oder geschnittene Hülsen von Johannisbrotbaumfrüchten. Eingereiht unter 1212.92.00.00.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,1 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,1 %

Drittlandszoll

USA5,1 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz5,1 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,1 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Carob-Pulver

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Carob-Pulver unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Präferenzabkommen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Carob-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Carob-Pulver?

Carob-Pulver (Johannisbrotpulver) wird unter der Zolltarifnummer 1212.92.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Johannisbrot (Carob) in gemahlener Form, sofern es sich um reines Fruchtpulver ohne Zusätze handelt. Die Einreihung wurde durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) wie DE12941/17-1 bestätigt.

Welchen HS-Code hat Carob-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Carob-Pulver lautet 121292. Er ist Teil des Kapitels 12 (Ölsamen und ölhaltige Früchte) und umfasst Johannisbrot, auch gemahlen. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert diesen auf 12129200, der TARIC-Code auf 1212920000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Carob-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Carob-Pulver unter der Nummer 1212.92.00.00.0 beträgt 5,1 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigter Satz). Bei Importen aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Türkei, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Carob-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Carob-Pulver erfolgt vor allem zu Lebensmittelzubereitungen (Kapitel 19) und zu Johannisbrotkernmehl (Kapitel 13). Reines Fruchtpulver fällt unter Position 1212, während eine Alternative wie 1901.90.91.00.0 nur bei Vorliegen einer Mehlzubereitung in Betracht kommt. Die Abgrenzung hängt vom Ausgangsmaterial und Verwendungszweck ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Carob-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Carob-Pulver?

Ja, für Carob-Pulver gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Carob-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Carob-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.92.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (121292), der 8-stelligen KN (12129200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1212920000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Carob-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Carob-Pulver ist die Position 1212 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Anhänge der EU-Zolltarifverordnung.

Lassen Sie Ihre Carob-Pulver in Sekunden klassifizieren

Unser KI-Assistent ermittelt die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Carob-Pulver – schnell, präzise und rechtssicher.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer