Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pflanzenöl leitet sich aus folgendem Hierarchiebaum ab:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1515 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9040 - andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9060 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9099 - fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
TARIC: 1515 9099 99 - andere
Zolltarifnummer: 1515 9099 99 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Pflanzenöl erfordert eine genaue Beschreibung von Pflanzenart, Herstellungsverfahren (roh oder raffiniert) und Verwendungszweck. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenöl
Der HS-Code für Pflanzenöl lautet 1515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.90.99.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.99.99.1.
Einreihung von Pflanzenöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pflanzenöl in den Zolltarif folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt. Pflanzenöl als nicht näher bezeichnetes pflanzliches Öl wird der Position 1515 zugewiesen, die spezifische Ölsorten (Sojaöl 1507, Olivenöl 1509, Palmöl 1511, Sonnenblumenöl 1512, Rapsöl 1514) von der Einreihung ausschließt.
AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur die gleichen Regeln gelten. Die Unterposition 1515.90.99.00.0 erfasst flüssige andere pflanzliche Öle; die TARIC-Unterposition 1515.90.99.99.1 grenzt genießbare von nicht genießbaren Ölen ab.
Die AV sind die Grundlage für eine rechtssichere Einreihung. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenöl
Alternative Einreihung
Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar
Alternative Einreihung
Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar
Alternative Einreihung
Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar
Alternative Einreihung
Rapsöl (erucasäurearm) - andere als roh - genießbar
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Alternative Einreihung
Pflanzenöl, raffiniert, mit Arachidonsäure 35-50 GHT oder DHA 35-50 GHT
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pflanzenöl (1515) ≠ Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar (1507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pflanzenöl (1515) ≠ Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pflanzenöl (1515) ≠ Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar (1514)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Öle aus spezifischen Pflanzen oder mit besonderer Verwendung können in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht werden. Nachfolgend ein Beispiel:
Alternative Einreihung
Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar
Alternative Einreihung
Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar
Alternative Einreihung
Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar
Alternative Einreihung
Rapsöl (erucasäurearm) - andere als roh - genießbar
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanzenöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Pflanzenöl
Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Pflanzenöl aus verschiedenen Ländern. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit eigener Zolltarifnummer.
