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Lebensmittel & GetränkeKapitel 15Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pflanzenöl: 1515.90.99.99.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pflanzenöl (1515.90.99.99.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pflanzenöl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pflanzenöl Produktbild

Pflanzenöl wird aus Pflanzenteilen wie Samen, Früchten oder Keimen gewonnen und dient überwiegend als Speiseöl. Der Begriff umfasst alle pflanzlichen Öle ohne Unterscheidung der konkreten Pflanzenart. Die korrekte zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob das Öl roh oder raffiniert ist, ob es genießbar ist und ob es sich um eine spezifische Ölsorte (z. B. Sojaöl, Olivenöl) oder ein allgemeines Pflanzenöl handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pflanzenöl beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Pflanzenöl leitet sich aus folgendem Hierarchiebaum ab:

  • Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
  • Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  • Position: 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
  • Unterposition: 1515 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1515 9040 - andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1515 9060 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1515 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1515 9099 - fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1515 9099 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1515 9099 99 1 - genießbar

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Pflanzenöl erfordert eine genaue Beschreibung von Pflanzenart, Herstellungsverfahren (roh oder raffiniert) und Verwendungszweck. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenöl

Der HS-Code für Pflanzenöl lautet 1515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.90.99.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.99.99.1.

Einreihung von Pflanzenöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pflanzenöl in den Zolltarif folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt. Pflanzenöl als nicht näher bezeichnetes pflanzliches Öl wird der Position 1515 zugewiesen, die spezifische Ölsorten (Sojaöl 1507, Olivenöl 1509, Palmöl 1511, Sonnenblumenöl 1512, Rapsöl 1514) von der Einreihung ausschließt.

AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur die gleichen Regeln gelten. Die Unterposition 1515.90.99.00.0 erfasst flüssige andere pflanzliche Öle; die TARIC-Unterposition 1515.90.99.99.1 grenzt genießbare von nicht genießbaren Ölen ab.

Die AV sind die Grundlage für eine rechtssichere Einreihung. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenöl

Alternative Einreihung

1507.10.90.00.1 0 %

Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar

Alternative Einreihung

1512.19.90.10.1 0 %

Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar

Alternative Einreihung

1514.11.90.00.1 0 %

Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar

Alternative Einreihung

1514.19.90.00.1 0 %

Rapsöl (erucasäurearm) - andere als roh - genießbar

Alternative Einreihung

1517.90.91.91.0 0 %

Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen

Alternative Einreihung

1515.90.99.99.2 0 %

Pflanzenöl, raffiniert, mit Arachidonsäure 35-50 GHT oder DHA 35-50 GHT

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pflanzenöl (1515) ≠ Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar (1507)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pflanzenöl (1515) ≠ Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar (1512)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pflanzenöl (1515) ≠ Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar (1514)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Öle aus spezifischen Pflanzen oder mit besonderer Verwendung können in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht werden. Nachfolgend ein Beispiel:

Alternative Einreihung

1507.10.90.00.1 0 %

Sojaöl - rohes Öl - anderes - genießbar

Alternative Einreihung

1512.19.90.10.1 0 %

Sonnenblumenöl - andere als roh - genießbar

Alternative Einreihung

1514.11.90.00.1 0 %

Rapsöl (erucasäurearm) - roh - anderes - genießbar

Alternative Einreihung

1514.19.90.00.1 0 %

Rapsöl (erucasäurearm) - andere als roh - genießbar

Alternative Einreihung

1517.90.91.91.0 0 %

Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanzenöl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenöl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/1446/06-11515.90.99.99.1
Reiskeimöl, extrahiert, raffiniert - genießbar
DEBTI463/22-11515.90.99.99.1
Raffiniertes Macadamianussöl - genießbar
DEHH/460/06-11514.19.90.00.1
Raffiniertes Rapsöl als Speiseöl
DEHH/1736/08-11512.19.90.10.1
Sonnenblumenöl raffiniert
DEBTI59657/18-11517.90.99.90.0
Ölmischung für Kindernahrung
DEBTI12195/24-11517.90.91.91.0
Schwarzkümmelölmischung als Speiseöl
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Pflanzenöl

Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Pflanzenöl aus verschiedenen Ländern. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pflanzenöle

Welche Zolltarifnummer hat Pflanzenöl?

Die zutreffende deutsche Zolltarifnummer für allgemeines, genießbares Pflanzenöl (ohne Spezifikation der Pflanzenart) lautet 1515.90.99.99.1. Diese 11-stellige Nummer erfasst raffinierte und rohe pflanzliche Öle, die als Speiseöl verwendet werden. Spezifische Ölsorten wie Sojaöl oder Olivenöl haben eigene Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat Pflanzenöl?

Der HS-Code für Pflanzenöl ist 1515.90. Er steht auf 6-stelliger internationaler Ebene für 'andere pflanzliche Fette und Öle' und wird in der EU auf 8 Stellen zur KN 1515.90.99 konkretisiert. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 1515.90.99.99.1 für genießbare, flüssige Pflanzenöle.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pflanzenöl?

Der Drittlandszollsatz für Pflanzenöl mit der Zolltarifnummer 1515.90.99.99.1 beträgt 0 Prozent für Einfuhren aus Ländern wie China, den USA oder Thailand. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) von 19 Prozent, die auf den Zollwert aufgeschlagen wird. Für Länder mit Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz gelten ebenfalls 0 Prozent.

Wie unterscheidet sich Pflanzenöl zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt nach Pflanzenart, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. Pflanzenöl als Sammelbegriff (1515) unterscheidet sich von spezifischen Ölen wie Olivenöl (1509) oder Sonnenblumenöl (1512). Eine Alternative ist Rapsöl (1514). Auch der Verarbeitungsgrad (roh vs. raffiniert) sowie die Genießbarkeit können andere Tarifnummern ergeben. Chemisch modifizierte Öle (1516) oder Ölmischungen (1517) fallen nicht unter die Position 1515.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pflanzenöl verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pflanzenöl?

Ja. Für Pflanzenöl gelten unter anderem Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), CITES-Prüfungen für bestimmte gefährdete Pflanzenarten (Code 710) sowie Abfallkontrollen (Code 755) für etwaige Rückstände. Außerdem besteht eine Aussetzung von Zöllen für Waren, die für Schiffsbauteile bestimmt sind (Code 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pflanzenöl?

Die Zolltarifnummer für Pflanzenöl ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.99.99.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (151590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (15159099), der 10-stelligen TARIC-Nummer (1515909999) und der 11. Stelle (1 für genießbar) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pflanzenöl?

Ja. Der HS-Code (151590) wird alle fünf Jahre durch die Weltzollorganisation überprüft und angepasst. Die EU-Kombinierte Nomenklatur und die TARIC-Unterpositionen können jährlich zum 1. Januar geändert werden. Es ist daher wichtig, regelmäßig die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer zu prüfen, insbesondere bei laufenden Importen.

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