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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Stand April 2026

Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel

Die häufigste Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel ist 2106.90.92.85.9 (Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen) – der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %. Die genaue Einreihung hängt von Zusammensetzung, Aufmachung und Dosierung ab.

Lebensmittelzubereitungen (2106.90), reine Vitamine (2936.29) und Arzneiware (3004.50) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Die Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel ist zollrechtlich entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Vitamin-D3-Kapseln 2000 IE, Magnesium-Tabletten 400 mg, Omega-3-Kapseln ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Nahrungsergänzungsmittel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 21 eingereiht. Die Position 2106 umfasst alle Lebensmittelzubereitungen, die anderweit nicht genannt oder inbegriffen sind:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel

Der HS-Code für Nahrungsergänzungsmittel ist 2106.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 2106.90.92 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 2106.90.92.85 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9 .

Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nahrungsergänzungsmittel können je nach Zusammensetzung, Aufmachung und Dosierung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Ware als Lebensmittelzubereitung, als reine Vitaminsubstanz oder als Arzneiware aufgemacht ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel

Aufgemacht als Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Aussagen

2106.90.92.85.9 12,8 %

Lebensmittelzubereitung (Kapseln/Tabletten/Pulver), kein Milchfett, keine Saccharose oder Stärke, für den Einzelverkauf aufgemacht

Proteinpräparate mit hohem Eiweißgehalt (z.B. Whey-Protein, Soja-Protein)

2106.10.00.00.0 6,4 %

Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe

Reine Vitamine (ungemischt) als chemische Substanz, nicht als Lebensmittelzubereitung

2936.29.00.00.0 2,5 %

Vitamine und ihre Derivate, ungemischt – andere Vitamine

Kapseln mit überwiegendem Pflanzenpulver-/Mehlanteil

1901.90.91.00.0 15,4 %

Lebensmittelzubereitung aus Mehl/Stärke, keine Saccharose oder Stärke

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Arzneimittel (3004)

Werden auf der Verpackung Krankheiten genannt oder übersteigt die Dosierung das Dreifache der empfohlenen Tagesdosis, liegt eine Arzneiware vor – einzureihen unter 3004, nicht 2106.

Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Reine Vitamine (2936)

Reine, ungemischte Vitaminsubstanzen fallen unter Kapitel 29 (Position 2936), nicht unter 2106.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Produkte die als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnet werden, fallen unter Position 2106. Arzneimittel mit therapeutischer Aufmachung werden unter Position 3004 eingereiht:

Therapeutische Aufmachung: Angaben zu Krankheiten oder Dosierung >3× empfohlene Tagesdosis

3004.50.00.00.0 0 %

Arzneiware, Vitamine enthaltend, dosiert, für den Einzelverkauf

Arzneimittel ohne Vitaminbasis (z.B. Glucosamin/Chondroitin mit therapeutischer Angabe)

3004.90.00.00.0 0 %

Andere dosierte Arzneiware, für den Einzelverkauf

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zusammensetzung, Aufmachung, Dosierung und Verpackungsangaben. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Nahrungsergänzungsmitteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI43302/23-12106.90.92.85.9

Nahrungsergänzungsmittel; Kapseln mit Calcium, Magnesium, Isoflavonen und Vitamin K2. Weiße Kunststoffdose, 30 Kapseln, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel, Verzehrempfehlung täglich 1 Kapsel. Kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose, Glucose oder Stärke.

AV 1, Pos. 2106.90

DEBTI49818/23-12106.90.92.85.9

Nahrungsergänzungsmittel; Glucosamin, Chondroitin, Weihrauch, Vitamine und Spurenelemente, in Kapseln. 120 Kapseln in Blisterpackung, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel. Kein Milchfett, keine Saccharose oder Isoglucose.

AV 1, Pos. 2106.90

DEBTI54343/23-12106.90.92.85.9

Nahrungsergänzungsmittel; Tabletten mit Mineralstoffen und Spurenelementen. Schraubdose, 300 Tabletten, Verwendungszweck: Nahrungsergänzungsmittel, täglich 10 Tabletten. Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose.

AV 1, Pos. 2106.90

DEBTI1238/24-12106.90.92.85.9

Nahrungsergänzungsmittel, mit Milchsäurebakterien und Vitamin C, als Pulver in Portionsbeuteln. 30 Sticks à 1,5 g in Faltschachtel für den Einzelverkauf. Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose.

AV 1, Pos. 2106.90

DEBTI49811/23-12106.90.92.85.9

Kapseln mit Enzymen, Vitamin C und Spurenelementen, als Nahrungsergänzungsmittel. 100 Kapseln, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel, 6 Kapseln täglich. Kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose oder Stärke.

AV 1, Pos. 2106.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina12,8 %

Drittlandszoll + Antidumping

Flagge USAUSA12,8 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei12,8 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien8,9 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand12,8 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll (China)

Für Nahrungsergänzungsmittel aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 12,8 %.

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Nahrungsergänzungsmittel mit tierischen Inhaltsstoffen (z.B. Fischöl, Kollagen) müssen beim Import einer veterinären Kontrolle unterzogen werden.

Einfuhrkontrolle CITES

Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen eine CITES-Genehmigung.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle CITES

Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen bei der Ausfuhr CITES-Dokumente.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel

Welche Zolltarifnummer hat ein Nahrungsergänzungsmittel?

Die häufigste Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel ist 2106.90.92.85.9 (Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen). Je nach Zusammensetzung kommen auch 2936 (reine Vitamine, ungemischt), 3004 (Arzneiware bei therapeutischer Aufmachung) oder 1901.90 (Zubereitungen auf Mehlbasis) in Frage.

Welchen HS-Code hat ein Nahrungsergänzungsmittel?

Der HS-Code für Nahrungsergänzungsmittel ist 2106.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 2106.90.92. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Nahrungsergänzungsmittel?

Der Drittlandszollsatz für Nahrungsergänzungsmittel der Position 2106.90 beträgt 12,8 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Nahrungsergänzungsmittel zollfrei. Für Importe aus China gilt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Nahrungsergänzungsmittel von einem Arzneimittel zolltechnisch?

Nahrungsergänzungsmittel (Position 2106) sind Lebensmittelzubereitungen ohne therapeutische Aufmachung. Arzneimittel (Position 3004) sind dosierte Zubereitungen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken. Entscheidend ist die Aufmachung: Enthält die Verpackung Angaben zu spezifischen Krankheiten oder übersteigt die Dosierung das Dreifache der empfohlenen Tagesdosis, kann die Ware als Arzneiware (3004) einzureihen sein.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Abgrenzung zu Arzneimitteln (3004) kritisch. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Nahrungsergänzungsmittel?

Ja: Für Nahrungsergänzungsmittel aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 12,8 %. Zusätzlich gelten Veterinärkontrollen (bei tierischen Inhaltsstoffen wie Fischöl oder Kollagen), Kontrollen für Bio-Produkte sowie CITES-Kontrollen bei Inhaltsstoffen aus geschützten Arten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 2106.90.92.85.9 für Nahrungsergänzungsmittel.

Ändern sich Zolltarifnummern für Nahrungsergänzungsmittel?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene. Besonders Antidumpingmaßnahmen können sich kurzfristig ändern. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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