Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Nahrungsergänzungsmitteln folgt dem Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer: Abschnitt IV (Kap. 16–24) → Kapitel 21 → Position 2106 → Unterposition 2106.90 → KN-Code 2106.90.92 → TARIC 2106.90.92.85 → vollständiger Code 2106.90.92.85.9
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 65 - andere
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Nahrungsergänzungsmitteln hängt entscheidend von der Zusammensetzung und der Zweckbestimmung ab. Arzneilich aufgemachte Produkte mit therapeutischer Indikation fallen in Position 3004, nicht in 2106. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung prüfen – jetzt Zolltarifnummer ermitteln →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel
Der HS-Code für Nahrungsergänzungsmittel lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.
Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Nahrungsergänzungsmitteln in die Position 2106 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 verlangt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel. AV 6 stellt sicher, dass der Vergleich auf gleicher Gliederungsebene erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel
Aufgemacht als Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Aussagen
Lebensmittelzubereitung (Kapseln/Tabletten/Pulver), kein Milchfett, keine Saccharose oder Stärke, für den Einzelverkauf aufgemacht
Proteinpräparate mit hohem Eiweißgehalt (z.B. Whey-Protein, Soja-Protein)
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
Reine Vitamine (ungemischt) als chemische Substanz, nicht als Lebensmittelzubereitung
Vitamine und ihre Derivate, ungemischt – andere Vitamine
Kapseln mit überwiegendem Pflanzenpulver-/Mehlanteil
Lebensmittelzubereitung aus Mehl/Stärke, keine Saccharose oder Stärke
Therapeutische Aufmachung: Angaben zu Krankheiten oder Dosierung >3× empfohlene Tagesdosis
Arzneiware, Vitamine enthaltend, dosiert, für den Einzelverkauf
Arzneimittel ohne Vitaminbasis (z.B. Glucosamin/Chondroitin mit therapeutischer Angabe)
Andere dosierte Arzneiware, für den Einzelverkauf
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Proteinpräparate mit hohem Eiweißgehalt (z.B. Whey-Protein, Soja-Protein). Für Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Vitamine und ihre Derivate, ungemischt – andere Vitamine (2936)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Reine Vitamine (ungemischt) als chemische Substanz, nicht als Lebensmittelzubereitung. Für Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Lebensmittelzubereitung aus Mehl/Stärke, keine Saccharose oder Stärke (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kapseln mit überwiegendem Pflanzenpulver-/Mehlanteil. Für Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Codes in anderen Kapiteln:
Proteinpräparate mit hohem Eiweißgehalt (z.B. Whey-Protein, Soja-Protein)
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
Reine Vitamine (ungemischt) als chemische Substanz, nicht als Lebensmittelzubereitung
Vitamine und ihre Derivate, ungemischt – andere Vitamine
Kapseln mit überwiegendem Pflanzenpulver-/Mehlanteil
Lebensmittelzubereitung aus Mehl/Stärke, keine Saccharose oder Stärke
Therapeutische Aufmachung: Angaben zu Krankheiten oder Dosierung >3× empfohlene Tagesdosis
Arzneiware, Vitamine enthaltend, dosiert, für den Einzelverkauf
Arzneimittel ohne Vitaminbasis (z.B. Glucosamin/Chondroitin mit therapeutischer Angabe)
Andere dosierte Arzneiware, für den Einzelverkauf
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9
Für Nahrungsergänzungsmittel aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 12,8 %.
Bio-Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard bestätigt.
Nahrungsergänzungsmittel mit tierischen Inhaltsstoffen (z.B. Fischöl, Kollagen) müssen beim Import einer veterinären Kontrolle unterzogen werden.
Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen eine CITES-Genehmigung.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollkostenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Produkt aus Drittländern.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen bei der Ausfuhr CITES-Dokumente.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie ähnliche Produkte mit deren Zolltarifnummern:
