Hierarchie der Zolltarifnummer
Nahrungsergänzungsmittel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 21 eingereiht. Die Position 2106 umfasst alle Lebensmittelzubereitungen, die anderweit nicht genannt oder inbegriffen sind:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel
Der HS-Code für Nahrungsergänzungsmittel ist 2106.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 2106.90.92 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 2106.90.92.85 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9 .
Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nahrungsergänzungsmittel können je nach Zusammensetzung, Aufmachung und Dosierung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Ware als Lebensmittelzubereitung, als reine Vitaminsubstanz oder als Arzneiware aufgemacht ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel
Aufgemacht als Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Aussagen
Lebensmittelzubereitung (Kapseln/Tabletten/Pulver), kein Milchfett, keine Saccharose oder Stärke, für den Einzelverkauf aufgemacht
Proteinpräparate mit hohem Eiweißgehalt (z.B. Whey-Protein, Soja-Protein)
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
Reine Vitamine (ungemischt) als chemische Substanz, nicht als Lebensmittelzubereitung
Vitamine und ihre Derivate, ungemischt – andere Vitamine
Kapseln mit überwiegendem Pflanzenpulver-/Mehlanteil
Lebensmittelzubereitung aus Mehl/Stärke, keine Saccharose oder Stärke
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Arzneimittel (3004)
Werden auf der Verpackung Krankheiten genannt oder übersteigt die Dosierung das Dreifache der empfohlenen Tagesdosis, liegt eine Arzneiware vor – einzureihen unter 3004, nicht 2106.
Nahrungsergänzungsmittel (2106) ≠ Reine Vitamine (2936)
Reine, ungemischte Vitaminsubstanzen fallen unter Kapitel 29 (Position 2936), nicht unter 2106.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Produkte die als "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnet werden, fallen unter Position 2106. Arzneimittel mit therapeutischer Aufmachung werden unter Position 3004 eingereiht:
Therapeutische Aufmachung: Angaben zu Krankheiten oder Dosierung >3× empfohlene Tagesdosis
Arzneiware, Vitamine enthaltend, dosiert, für den Einzelverkauf
Arzneimittel ohne Vitaminbasis (z.B. Glucosamin/Chondroitin mit therapeutischer Angabe)
Andere dosierte Arzneiware, für den Einzelverkauf
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nahrungsergänzungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zusammensetzung, Aufmachung, Dosierung und Verpackungsangaben. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Nahrungsergänzungsmitteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Nahrungsergänzungsmittel; Kapseln mit Calcium, Magnesium, Isoflavonen und Vitamin K2. Weiße Kunststoffdose, 30 Kapseln, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel, Verzehrempfehlung täglich 1 Kapsel. Kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose, Glucose oder Stärke.
AV 1, Pos. 2106.90
Nahrungsergänzungsmittel; Glucosamin, Chondroitin, Weihrauch, Vitamine und Spurenelemente, in Kapseln. 120 Kapseln in Blisterpackung, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel. Kein Milchfett, keine Saccharose oder Isoglucose.
AV 1, Pos. 2106.90
Nahrungsergänzungsmittel; Tabletten mit Mineralstoffen und Spurenelementen. Schraubdose, 300 Tabletten, Verwendungszweck: Nahrungsergänzungsmittel, täglich 10 Tabletten. Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose.
AV 1, Pos. 2106.90
Nahrungsergänzungsmittel, mit Milchsäurebakterien und Vitamin C, als Pulver in Portionsbeuteln. 30 Sticks à 1,5 g in Faltschachtel für den Einzelverkauf. Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose.
AV 1, Pos. 2106.90
Kapseln mit Enzymen, Vitamin C und Spurenelementen, als Nahrungsergänzungsmittel. 100 Kapseln, Anwendungsgebiet: Nahrungsergänzungsmittel, 6 Kapseln täglich. Kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose oder Stärke.
AV 1, Pos. 2106.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12,8 %Drittlandszoll + Antidumping
USA12,8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei12,8 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,9 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,8 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Nahrungsergänzungsmittel aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 12,8 %.
Bio-Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard bestätigt.
Nahrungsergänzungsmittel mit tierischen Inhaltsstoffen (z.B. Fischöl, Kollagen) müssen beim Import einer veterinären Kontrolle unterzogen werden.
Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen eine CITES-Genehmigung.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Produkte mit Inhaltsstoffen aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen bei der Ausfuhr CITES-Dokumente.
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