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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Curry: 0910.91.05.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Curry (0910.91.05.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Curry unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Curry Produktbild

Currypulver ist eine klassifizierte Gewürzmischung aus dem HS-Kapitel 09. Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob die charakterbestimmenden Bestandteile aus den genannten Gewürzpositionen stammen. Weicht die Rezeptur hiervon ab, kommen andere Codes in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Curry beschreiben: Rezeptur, gemahlen oder ganz, Bio-Qualität

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Curry.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 9105 00 0 - Curry

Hinweis zur Einreihung

Diese Seite dient der ersten Orientierung. Die endgültige zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Beschaffenheit Ihrer Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine verbindliche Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Curry

Der HS-Code für Curry lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.05. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.05.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.05.00.0.

Einreihung von Curry nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Currypulver wird nach der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 in die Position 0910 eingereiht. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen sowie der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09: Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910 fallen in diese Position, sofern keine Einzelgewürzposition den Charakter bestimmt. Die spezifische Unterposition 0910 91 05 erfasst ausdrücklich Curry. Die Einreihung erfolgt nach AV 6 über den Vergleich des Wortlauts der Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Curry

Alternative Einreihung

0910.91.90.00.0 0 %

0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert

Alternative Einreihung

2103.90.90.19.0 0 %

2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 0 %

2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Curry (0910) ≠ 0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Curry (0910) ≠ 2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Curry (0910) ≠ 2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Gewürzmischung nicht mehr als solche erkennbar ist. Nachstehend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.

Alternative Einreihung

0910.91.90.00.0 0 %

0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert

Alternative Einreihung

2103.90.90.19.0 0 %

2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 0 %

2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Curry ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Curry (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI34701/22-10910.91.05.00.0
Getrocknete, gemahlene Gewürzmischung (Currypulver) aus Koriander, Kreuzkümmel, Fenchel, Kurkuma, Bockshornklee, Ingwer, Pfeffer, Chili, Muskat, Kardamom u.a.
DEBTI2991/25-10910.91.05.00.0
Curry Madras, Art. Nr. FB1-16-173 - getrocknete, gemahlene Gewürzmischung aus Koriander, Kurkuma, Kreuzkümmel, Bockshornklee, Senfmehl, Chili, Pfeffer, Ingwer, Zimt, Meersalz
DEBTI34109/21-60910.91.05.00.0
Currypulver in Kunststoffdose (60 g) - ockerfarbenes feines Pulver, Geschmack und Geruch nach Curry
DEBTI15747/21-10910.91.05.00.0
Gewürzzubereitung Ras el Hanout - als Currypulver eingestuft, da Mischung der Positionen 0904-0910
DE8327/10-10910.91.05.00.0
Getrocknete und gemahlene Currymischung aus Koriander, Nelken, Pfeffer, Curcuma, Kreuzkümmel, Kümmel, Ingwer, Senfsaat, Zimt, Chili
DEBTI39453/23-10910.91.05.00.0
Getrocknete und gemahlene Currymischung aus Koriander, Curcuma, Senfsaat, Pfeffer, Fenchel, Kümmel, Bockshornklee, Ingwer
DEBTI18149/24-12103.90.90.19.0
Gewürzzubereitung - als zusammengesetztes Würzmittel (2103) eingestuft, da andere Zusammensetzung
DEBTI31916/23-12103.90.90.89.0
Currymischung mit vorherrschend Paprika - als zusammengesetztes Würzmittel (2103) eingestuft
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Curry

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Currypulver – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Currys

Welche Zolltarifnummer hat Curry?

Die Zolltarifnummer für Curry (Currypulver) lautet 0910.91.05.00.0. Sie gilt für getrocknete, gemahlene Gewürzmischungen, deren charakterbestimmende Bestandteile überwiegend aus den Gewürzpositionen 0904 bis 0910 stammen – typischerweise Kurkuma, Koriander, Kreuzkümmel und Bockshornklee.

Welchen HS-Code hat Curry?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für Curry lautet 091091. Er umfasst Gewürzmischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09. Die EU-weite Kombinierte Nomenklatur (KN) präzisiert auf 8 Stellen mit 09109105, die TARIC-Code auf 10 Stellen mit 0910910500 und die vollständige nationale Zolltarifnummer auf 11 Stellen mit 0910.91.05.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Curry?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Curry der Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz) an. Aufgrund des Freihandelsabkommens mit Großbritannien (TCA) oder der Schweiz (EFTA) ergibt sich ebenfalls ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich Curry zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Curry erfolgt gegenüber anderen Gewürzmischungen (0910.91.90.00.0) und zusammengesetzten Würzmitteln (2103). Eine Alternative wie 2103 kommt in Betracht, wenn der würzende Charakter durch Nicht-Gewürz-Zutaten wie Tomatenpulver oder Mononatriumglutamat bestimmt wird (vgl. vZTA DEBTI18149/24-1).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Curry verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Curry kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen beim Zollverfahren oder sogar zu Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Bei einer unrichtigen Einreihung wird die Ware im Zollverfahren zurückgewiesen oder Sie erhalten eine Nacherhebung. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Curry?

Für Curry der Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Außerdem sind Zusatzzölle (Code 695) möglich. Für Ursprungsland Indien besteht zusätzlich eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731). Einfuhrverbote sind für handelsübliches Currypulver derzeit nicht aktiv.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Curry?

Die Zolltarifnummer für Curry ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die als 0910.91.05.00.0 notiert wird. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 091091, der 8-stelligen KN-Code 09109105, dem 10-stelligen TARIC-Code 0910910500 und einer nationalen Erweiterung um eine elfte Stelle für Statistikzwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Curry?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Curry ist der HS-Code 091091 stabil, aber die nationale 11-stellige Erweiterung oder Zollsätze können sich verschieben. Ein Update der Seite erfolgt turnusgemäß zum 1. Januar eines jeden Jahres auf Basis der aktuellen TARIC-Daten.

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