Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Curry.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
Zolltarifnummer: 0910 9105 00 0 - Curry
Hinweis zur Einreihung
Diese Seite dient der ersten Orientierung. Die endgültige zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Beschaffenheit Ihrer Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine verbindliche Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Curry
Der HS-Code für Curry lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.05. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.05.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.05.00.0.
Einreihung von Curry nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Currypulver wird nach der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 in die Position 0910 eingereiht. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen sowie der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09: Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910 fallen in diese Position, sofern keine Einzelgewürzposition den Charakter bestimmt. Die spezifische Unterposition 0910 91 05 erfasst ausdrücklich Curry. Die Einreihung erfolgt nach AV 6 über den Vergleich des Wortlauts der Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Curry
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihung0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert | 0910.91.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihung2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere | 2103.90.90.19.0 | 0 % |
| Alternative Einreihung2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere | 2103.90.90.89.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Curry (0910) ≠ 0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Curry (0910) ≠ 2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Curry (0910) ≠ 2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Gewürzmischung nicht mehr als solche erkennbar ist. Nachstehend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihung0910 91 90 00 0 - Andere Mischungen i.S.d. Anm. 1 b) zu Kap. 09, gemahlen oder zerkleinert | 0910.91.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihung2103 90 90 19 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere | 2103.90.90.19.0 | 0 % |
| Alternative Einreihung2103 90 90 89 0 - Zusammengesetzte Würzmittel, andere | 2103.90.90.89.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Curry ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Curry (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34701/22-1 | Getrocknete, gemahlene Gewürzmischung (Currypulver) aus Koriander, Kreuzkümmel, Fenchel, Kurkuma, Bockshornklee, Ingwer, Pfeffer, Chili, Muskat, Kardamom u.a. | 0910.91.05.00.0 |
| DEBTI2991/25-1 | Curry Madras, Art. Nr. FB1-16-173 - getrocknete, gemahlene Gewürzmischung aus Koriander, Kurkuma, Kreuzkümmel, Bockshornklee, Senfmehl, Chili, Pfeffer, Ingwer, Zimt, Meersalz | 0910.91.05.00.0 |
| DEBTI34109/21-6 | Currypulver in Kunststoffdose (60 g) - ockerfarbenes feines Pulver, Geschmack und Geruch nach Curry | 0910.91.05.00.0 |
| DEBTI15747/21-1 | Gewürzzubereitung Ras el Hanout - als Currypulver eingestuft, da Mischung der Positionen 0904-0910 | 0910.91.05.00.0 |
| DE8327/10-1 | Getrocknete und gemahlene Currymischung aus Koriander, Nelken, Pfeffer, Curcuma, Kreuzkümmel, Kümmel, Ingwer, Senfsaat, Zimt, Chili | 0910.91.05.00.0 |
| DEBTI39453/23-1 | Getrocknete und gemahlene Currymischung aus Koriander, Curcuma, Senfsaat, Pfeffer, Fenchel, Kümmel, Bockshornklee, Ingwer | 0910.91.05.00.0 |
| DEBTI18149/24-1 | Gewürzzubereitung - als zusammengesetztes Würzmittel (2103) eingestuft, da andere Zusammensetzung | 2103.90.90.19.0 |
| DEBTI31916/23-1 | Currymischung mit vorherrschend Paprika - als zusammengesetztes Würzmittel (2103) eingestuft | 2103.90.90.89.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Curry
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Currypulver – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Produkte und ihre Zolltarifnummern:
Speisesalz
2501.00.91.00.1 · 2,6 %
Krill-Öl
1506.00.00.00.0 · 0 %
Proteinriegel
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
Trockenobst
0813.40.95.80.0 · 2,4 %
Frische Kokosnuss
0801.19.00.00.0 · 0 %
Getrocknetes Gemüse
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
Tiefkühl-Meeresfrucht
1605.53.10.10.0 · 20 %
Bruchreis
1006.40.00.90.0 · 65 %
Sirup
2106.90.59.99.0 · 0,4 %
