Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 für Trockenobst leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union sowie dem TARIC-Code ab. Die Hierarchie zeigt die Einordnung des Produkts in den Zolltarif.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0813 - Früchte (ausgenommen solche der Positionen|0801|bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
- Unterposition: 0813 40 - andere Früchte
Kombinierte Nomenklatur: 0813 4095 - andere
Zolltarifnummer: 0813 4095 80 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 gilt für Trockenobst als nicht näher bezeichnete Ware. Weicht die Zusammensetzung ab – etwa als Mischung mit Nüssen oder als zubereitetes Trockenobst mit Zuckerzusatz – kann eine andere Nummer zutreffen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trockenobst
Der HS-Code für Trockenobst lautet 0813.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0813.40.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0813.40.95.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0813.40.95.80.0.
Einreihung von Trockenobst nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Trockenobst unter 0813.40.95.80.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Da Trockenobst ein Gattungsbegriff ohne Spezifikation einer einzelnen Frucht ist, kommt die spezifischste Unterposition 081310 (Aprikosen) nicht zur Anwendung. Nach AV 6 erfolgt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der KN. Die Auffangposition 0813409580 ist daher sachgerecht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trockenobst
Alternative Einreihung
Aprikosen/Marillen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht, nur bei eindeutiger Bestimmung als Aprikosen
Alternative Einreihung
Pflaumen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Äpfel, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Pfirsiche, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Birnen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Papaya-Früchte, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Goji-Beeren (Wolfsbeeren) – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Mischungen von getrockneten Früchten ohne Pflaumen (andere) – nur bei Fruchtmischungen
Alternative Einreihung
Mischungen von getrockneten Früchten mit Pflaumen – nur bei Fruchtmischungen
Alternative Einreihung
Andere Mischungen ohne Pflaumen oder Feigen – nur bei Fruchtmischungen mit Schalenfrüchten
Alternative Einreihung
Andere Mischungen (mit Pflaumen/Feigen) – nur bei Fruchtmischungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Trockenobst (0813) ≠ Aprikosen/Marillen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht, nur bei eindeutiger Bestimmung als Aprikosen (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenobst bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Trockenobst (0813) ≠ Pflaumen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenobst bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Trockenobst (0813) ≠ Äpfel, getrocknet – spezifische Einzelfrucht (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenobst bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt eine Verarbeitung vor, die über das bloße Trocknen hinausgeht, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel erforderlich sein:
Alternative Einreihung
Aprikosen/Marillen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht, nur bei eindeutiger Bestimmung als Aprikosen
Alternative Einreihung
Pflaumen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Äpfel, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Pfirsiche, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Birnen, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Papaya-Früchte, getrocknet – spezifische Einzelfrucht
Alternative Einreihung
Mischungen von getrockneten Früchten ohne Pflaumen (andere) – nur bei Fruchtmischungen
Alternative Einreihung
Mischungen von getrockneten Früchten mit Pflaumen – nur bei Fruchtmischungen
Alternative Einreihung
Andere Mischungen ohne Pflaumen oder Feigen – nur bei Fruchtmischungen mit Schalenfrüchten
Alternative Einreihung
Andere Mischungen (mit Pflaumen/Feigen) – nur bei Fruchtmischungen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trockenobst ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trockenobst (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Importkosten für Trockenobst. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 2,4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Hinzu kommen ggf. Zusatzzölle.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren aus dem Bereich Lebensmittel mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen.
