Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verortet.
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
- Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine verbindliche Einreihung zu erhalten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Kopfbedeckung
Der HS-Code für Damen-Kopfbedeckung lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.
Einreihung von Damen-Kopfbedeckung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Für Damen-Kopfbedeckungen ist Position 6505 maßgeblich. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen derselben Position.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Kopfbedeckung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm | 6505.00.30.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKopfbedeckungen aus Haarfilz oder Woll-Haarfilz | 6505.00.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungHandgearbeitete Baskenmützen, aus Wolle | 6505.00.90.10.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungHüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt | 6504.00.00.00 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Damen-Kopfbedeckung (6505) ≠ Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm (6505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Kopfbedeckung bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Damen-Kopfbedeckung (6505) ≠ Kopfbedeckungen aus Haarfilz oder Woll-Haarfilz (6505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Kopfbedeckung bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Damen-Kopfbedeckung (6505) ≠ Handgearbeitete Baskenmützen, aus Wolle (6505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Kopfbedeckung bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 6505 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Kopfbedeckung aus besonderen Materialien besteht oder eine andere Herstellungsart aufweist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm | 6505.00.30.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKopfbedeckungen aus Haarfilz oder Woll-Haarfilz | 6505.00.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungHüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt | 6504.00.00.00 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damen-Kopfbedeckung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Kopfbedeckung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15236/13-1 | Strickmütze, sog. Damenmütze - gewirkt, 100% Baumwolle, rund gearbeitet, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE6050/15-1 | Strickmütze, sog. Damen Mütze - gewirkt, 60% Baumwolle/40% Polyester, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE5393/16-1 | Mütze für Frauen - gewirkt, 50% Baumwolle/50% Polyester, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE20010/13-1 | Damen Kappe - gewirkt, 95% Baumwolle/5% Elastan, ohne Schirm | 6505.00.90.90.0 |
| DE21825/12-1 | Sportcap für Damen - mit Schirm, gewirkt | 6505.00.30.00.0 |
| DEBTI32201/23-1 | Schirmmütze - mit Schirm, aus Geweben | 6505.00.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
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