Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Defibrillatoren zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- Unterposition: 9018 90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 9018 9084 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Defibrillatoren ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung amtlich bestätigt. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Defibrillator
Der HS-Code für Defibrillator lautet 9018.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.90.84. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.90.84.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.90.84.00.0.
Einreihung von Defibrillator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Defibrillatoren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3b des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die charakterbestimmende Hauptfunktion der Defibrillation (Schockabgabe).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Defibrillator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHerzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör | 9021.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet | 9019.20.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv | 9019.20.20.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPatienten-Überwachungsgeräte (Monitoring) | 9018.19.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Defibrillator (9018) ≠ Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Defibrillator bleibt die Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Defibrillator (9018) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet (9019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Defibrillator bleibt die Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Defibrillator (9018) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv (9019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Defibrillator bleibt die Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei grundlegend anderen medizinischen Geräten in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHerzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör | 9021.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet | 9019.20.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv | 9019.20.20.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPatienten-Überwachungsgeräte (Monitoring) | 9018.19.10.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Defibrillator ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Defibrillator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI59781/24-1 | Defibrillator mit externem Schrittmacher | 9018.90.84.00.0 |
| DEBTI59782/24-1 | Defibrillator | 9018.90.84.00.0 |
| DE12936/18-1 | Tragbarer Defibrillator (Warenzusammenstellung) | 9018.90.84.00.0 |
| DE15473/14-1 | Tragbarer Monitor/Defibrillator | 9018.90.84.00.0 |
| DEBTI48637/20-1 | Hauptplatine für automatischen Defibrillator (Teil) | 9018.90.84.00.0 |
| DEBTI6206/20-1 | Hauptplatine für automatischen Defibrillator (Teil) | 9018.90.84.00.0 |
| DEBTI25889/18-1 | Hauptplatine für automatischen Defibrillator (Teil) | 9018.90.84.00.0 |
| DE17560/10-1 | Elektrodenplatte für Defibrillator-Paddle (Teil) | 9018.90.84.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Defibrillatoren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Defibrillator mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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