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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Abstrichtupfer: 3005.90.50.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Abstrichtupfern erfolgt in die Zolltarifnummer 3005.90.50.00.0. Dies bestätigt die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI52047/21-1 für sterile, einzeln verpackte Stieltupfer mit Kunststoffstiel und Nylonbeflockung zu medizinischen Zwecken.

Abstrichtupfer Produktbild

Neben dieser Einreihung bestehen weitere zolltarifliche Möglichkeiten für verwandte Erzeugnisse. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Abstrichtupfer, Tupferprobe, Probennahmeset

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3005.90.50.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3005 - Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z.|B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
  • Unterposition: 3005 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3005 9031 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3005 9031 - aus Spinnstoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3005 9050 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in 3005.90.50.00.0 setzt voraus, dass der Abstrichtupfer aus Spinnstoffen (z. B. Nylonbeflockung) besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht und zu medizinischen Zwecken bestimmt ist. Weicht Ihr Produkt in Material oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abstrichtupfer

Der HS-Code für Abstrichtupfer lautet 3005.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.90.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.90.50.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.90.50.00.0.

Einreihung von Abstrichtupfer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) und AV 6 (Vergleich auf gleicher Stufe der Unterpositionen). Die Position 3005 erfasst Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken. Da Abstrichtupfer weder Gaze (3005 90 31) noch Zellstofftupfer (3005 90 99) sind, verbleiben sie in der Auffangposition 3005 90 50 000 (andere aus Spinnstoffen). Die vZTA DEBTI52047/21-1 bestätigt diese Auslegung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abstrichtupfer

Alternative Einreihung

3005.90.31.00.0 0 %

Gaze und Waren daraus

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

andere (Zellstofftupfer)

Alternative Einreihung

9603.90.99.00.0 0 %

Mopps, Besen, Bürsten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Material des Tupferkopfes

Bei Abstrichtupfern mit beflocktem Nylonkopf (Scherstau) ist die Einreihung unter 3005 90 50 als 'andere Erzeugnisse aus Spinnstoffen' korrekt. Bei Tupfern aus gewebter Gaze wäre 3005 90 31 (Gaze) zu prüfen.

Verwendungszweck

Medizinische Zweckbestimmung und Aufmachung für den Einzelverkauf sind Voraussetzung für Position 3005. Ohne medizinische Zweckbestimmung käme Position 9603 (Mopps) in Betracht.

Sterilität

Die Sterilität allein begründet keine Einreihung in 3006 (sterile Waren), da 3006 nur spezifisch aufgeführte sterile Erzeugnisse umfasst (Catgut, Nahtmaterial, Klebstoffe, Laminariastifte, Blutstillende Einlagen, Adhäsionsbarrieren).

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt keine medizinische Zweckbestimmung vor, kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich werden:

Alternative Einreihung

3005.90.31.00.0 0 %

Gaze und Waren daraus

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

andere (Zellstofftupfer)

Alternative Einreihung

9603.90.99.00.0 0 %

Mopps, Besen, Bürsten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Abstrichtupfer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Abstrichtupfer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52047/21-13005.90.50.00.0
Abstrichtupferstäbchen aus Kunststoffstiel mit Nylonbeflockung, steril, einzeln verpackt, zu medizinischen Zwecken
DE3823/12-13005.90.50.00.0
Alkoholtupfer aus Vliesstoff, getränkt mit Isopropanol, in Einzelverkaufsaufmachung
DEBTI37912/18-13005.90.50.00.0
Runde Tupfer aus Vliesstoff mit Silikonring, zu medizinischen Zwecken
DE24544/11-13005.90.50.00.0
Runde Tupfer aus Vliesstoff mit Gummiring, zu medizinischen Zwecken
DE6094/16-13005.90.50.00.0
Mit Isopropanol getränkte Vliestücher, zur Hautdesinfektion
DEBTI7056/25-13005.90.50.00.0
Sterile Tupfer aus Vliesstoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr (Drittland / Präferenz)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Abstrichtupfer

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Abstrichtupfer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Abstrichtupfer. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Abstrichtupfer

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Abstrichtupfer

Welche Zolltarifnummer hat Abstrichtupfer?

Die Zolltarifnummer für Abstrichtupfer zu medizinischen Zwecken, bestehend aus Kunststoffstiel mit Nylonbeflockung, steril und einzeln verpackt, lautet 3005.90.50.00.0. Dies ist durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI52047/21-1 rechtsverbindlich bestätigt.

Welchen HS-Code hat Abstrichtupfer?

Der HS-Code (6-stellig) für Abstrichtupfer lautet 300590. Er ist in Kapitel 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) der Position 3005 für Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse zugeordnet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Abstrichtupfer?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 3005.90.50.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, berechnet auf den Zollwert inklusive aller Zölle.

Wie unterscheidet sich Abstrichtupfer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Abstrichtupfern hängt maßgeblich vom Material des Tupferkopfes und der Zweckbestimmung ab. Beflockte Nylonköpfe fallen unter 3005 90 50, während Tupfer aus gewebter Gaze unter 3005 90 31 einzuordnen wären. Als Alternative ohne medizinische Zweckbestimmung kommt die Position 9603 (Mopps) in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Abstrichtupfer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind die Nachforderung von Abgaben, Verzögerungen in der Abfertigung sowie Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen zollrechtliche Pflichten. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Abstrichtupfer?

Ja, für die Einfuhr von Abstrichtupfern der Zolltarifnummer 3005.90.50.00.0 ist die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761) zu beachten. Es muss sichergestellt sein, dass die chemischen Bestandteile der Tupfer, insbesondere die Beschichtungen, konform mit der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Abstrichtupfer?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Abstrichtupfer lautet 3005.90.50.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 300590, der 8-stelligen KN 30059050, dem 10-stelligen TARIC-Code 3005905000 und der abschließenden 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Abstrichtupfer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Die Position 3005 und die Unterposition 3005 90 sind jedoch stabil. Aktuelle Änderungen werden im elektronischen Zolltarif (EZT) und im TARIC der EU-Kommission veröffentlicht.

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