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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dextrose: 1702.30.50.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Dextrose (1702.30.50.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Dextrose unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Dextrose Produktbild

Dextrose ist ein Einfachzucker (Monosaccharid) aus der Gruppe der Zucker und Zuckerwaren. Ihre zolltarifliche Einreihung hängt vom Reinheitsgrad, der physikalischen Form und dem Verwendungszweck ab. Prüfen Sie alle Möglichkeiten zur korrekten Einreihung von Dextrose im Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Dextrose beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Dextrose ist in Abschnitt IV, Kapitel 17 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  • Unterposition: 1702 30 - Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20|GHT
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1702 3050 - Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1702 3050 10 0 - mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Dextrose kann von der konkreten Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Dextrose in Sekunden zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dextrose

Der HS-Code für Dextrose lautet 1702.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.30.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.30.50.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.30.50.10.0.

Einreihung von Dextrose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Zollanmeldung von Dextrose ist eine präzise Warenbeschreibung erforderlich. Die Angabe sollte folgende Merkmale enthalten:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dextrose

Alternative Einreihung

1702.30.50.90.0 26,8 %

andere (Glucose als Pulver, <99% Glucosegehalt)

Alternative Einreihung

1702.30.90.10.0 26,8 %

andere (nicht als weißes Pulver, ≥99% Glucose)

Alternative Einreihung

1702.90.50.10.0 26,8 %

Maltodextrin und Maltodextrinsirup

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dextrose (1702) ≠ andere (Glucose als Pulver, <99% Glucosegehalt) (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dextrose bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dextrose (1702) ≠ andere (nicht als weißes Pulver, ≥99% Glucose) (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dextrose bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dextrose (1702) ≠ Maltodextrin und Maltodextrinsirup (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dextrose bleibt die Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Produkte, die Dextrose enthalten, aber aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Verwendung in andere Kapitel fallen:

Alternative Einreihung

1702.30.90.10.0 26,8 %

andere (nicht als weißes Pulver, ≥99% Glucose)

Alternative Einreihung

1702.90.50.10.0 26,8 %

Maltodextrin und Maltodextrinsirup

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dextrose ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dextrose (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14729/15-11702.30.50.10.0
Dextrose Monohydrat (Glucose) – chemisch einheitliche Dextrose (Glucose) mit Reinheit >99%
DE10201/14-11702.30.50.10.0
Dextrosemonohydrat (Glucose) – chemisch einheitliche Dextrose (Glucose) mit Reinheit >99%
DE19998/12-11702.30.50.10.0
Dextrose (Glucose) mit Reinheit 99,9% – als Referenzstandard, Einreihung in Position 1702 bestätigt
DEBTI18869/21-11702.30.50.10.0
Dextrose-Monohydrat (α-D-Glucose-Monohydrat) CAS 14431-43-7, Reinheit >99%
DEBTI23161/24-11702.30.50.10.0
Dextrose-Monohydrat (α-D-Glucose-Monohydrat), Reinheit >99%
DEBTI46843/22-11702.30.50.10.0
Dextrose, chemisch einheitliches Dextrose-Monohydrat, Reinheit >99,5%
DEBTI46779/23-11702.30.50.10.0
Glucose (Dextrose), Dextrose-monohydrat, weiße Kristalle oder Pulver
DEBTI40617/20-11702.30.50.10.0
Glucose (Dextrose), Dextrose-monohydrat, weiße Kristalle oder Pulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

26,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China26,8 %

Drittlandszoll

USA26,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz26,8 %

EFTA Freihandel

Türkei26,8 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien26,8 %

Drittlandszoll

Vietnam26,8 %

EVFTA

Thailand26,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Dextrose

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zoll- und Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Dextrose aus Ihrem Ursprungsland zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen für Dextrose

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dextrosen

Welche Zolltarifnummer hat Dextrose?

Die korrekte Zolltarifnummer für Dextrose (Traubenzucker, Glucose) als weißes, kristallines Pulver mit einem Glucosegehalt von mindestens 99 % bezogen auf die Trockenmasse lautet 1702.30.50.10.0.

Welchen HS-Code hat Dextrose?

Der sechsstellige HS-Code für Dextrose lautet 170230. Dieser Code klassifiziert Glucose und Glucosesirup mit einem Fructosegehalt von weniger als 20 % in der Trockenmasse auf internationaler Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Dextrose?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Dextrose aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA beträgt 26,8 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Dextrose zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Dextrose erfolgt über den Glucosegehalt und die Produktform. Dextrose mit ≥ 99 % Glucose als Pulver erhält den Code 1702.30.50.10.0, während Glucose mit geringerem Reinheitsgrad eine Alternative im Code 1702.30.50.90.0 darstellt. Flüssige Glucose fällt unter 1702.30.90.10.0, und Maltodextrin als Stärkehydrolysat wird der Position 1702.90 zugeordnet.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Dextrose verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Im Wiederholungsfall drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dextrose?

Für Dextrose gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse sowie Veterinärkontrollen, wenn das Produkt tierische Bestandteile enthalten könnte. Zudem können Zusatzzölle anfallen und es besteht die Möglichkeit von Präferenzzollkontingenten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Dextrose?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Dextrose lautet 1702.30.50.10.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code 170230, der achtstelligen KN-Code 17023050 und dem zehnstelligen TARIC-Code 1702305010 zusammen, der um eine deutsche Unterscheidungsziffer ergänzt wird.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dextrose?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert. Für Dextrose ist der Code 1702.30.50.10.0 seit Jahren stabil, eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung wird jedoch empfohlen.

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