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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Cracker: 1905.90.45.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Cracker (1905.90.45.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Cracker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Cracker Produktbild

Cracker sind salziges Knabbergebäck aus Getreidemehl, das gebacken und nicht gesüßt wird. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt, unter der Position 1905.90.45.00.0. Entscheidend für die korrekte Einreihung ist die Herstellungsart (Backen statt Extrudieren) und der fehlende Zuckergehalt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Cracker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Cracker ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9045 00 0 - Kekse und ähnliches Kleingebäck

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 gilt nur für Cracker, die nicht gesüßt sind und durch Backen hergestellt werden. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. extrudiert, gesüßt) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cracker

Der HS-Code für Cracker lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.45. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.45.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.45.00.0.

Einreihung von Cracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Cracker erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Cracker fallen als Backwaren unter Position 1905. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 1905.90 (andere Backwaren). Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) erfolgt nach AV 6 anhand des Wortlauts der Unterpositionen. Die KN-Unterposition 1905.90.45 erfasst Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt. Die 11. Stelle (00.0) ist die nationale TARIC-Unterteilung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cracker

Alternative Einreihung

1905.90.55.00.0 9,0 %

extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert

Alternative Einreihung

1905.31.00.00.0 9,0 %

Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 9,0 %

Knäckebrot

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Cracker (1905) ≠ extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Cracker (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Cracker (1905) ≠ Knäckebrot (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt für Cracker nicht in Betracht, da es sich eindeutig um Backwaren des Kapitels 19 handelt. Die folgende Alternative liegt außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition, aber innerhalb desselben Kapitels:

Alternative Einreihung

1905.90.55.00.0 9,0 %

extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert

Alternative Einreihung

1905.31.00.00.0 9,0 %

Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 9,0 %

Knäckebrot

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cracker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Cracker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/1092/04-11905.90.45.00.0
Salz- und Laugengebäcke; Mischung aus Crackern und Laugengebäck. Cracker sind charakterbestimmend. Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DEM/171/08-11905.90.45.00.0
Knabbergebäck mit Amaranth; dreieckige, knusprige Kekse nach Art von Crackern. Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DEBTI36929/22-11905.90.45.00.0
Cracker in Seesternform; Geschmack wie handelsübliche Salzcracker, nicht süß. Backware, Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DEBTI60382/19-11905.90.45.00.0
Dinkel-Cracker mit Karotte, leicht salzig, nicht süß. Anderes, nicht gesüßtes, keksähnliches Kleingebäck.
DEBTI7002/23-11905.90.45.00.0
Sesam-Knabbergebäck, crackerähnlich, nicht süß. Backware, Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DEBTI2354/23-11905.90.45.00.0
Laugengebäck, crackerähnlich, nicht süß. Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DEBTI20560/24-11905.90.45.00.0
Salzcracker in Fischform, ungesüßt. Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
DE23514/11-11905.90.45.00.0
Weizen-Cräcker (Cracker) in Bärenform, leicht salzig, nicht süß. Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Cracker

Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse

Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Cracker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Cracker aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Cracker

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Cracker

Welche Zolltarifnummer hat Cracker?

Cracker werden unter der Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer steht für Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt. Die Einreihung gilt für salziges Knabbergebäck aus Getreidemehl, das gebacken und nicht extrudiert oder expandiert ist.

Welchen HS-Code hat Cracker?

Der HS-Code für Cracker lautet 1905.90. Er umfasst Backwaren, auch kakaohaltig, soweit sie nicht anderweitig genannt sind. Auf der 6-stelligen Ebene des Harmonisierten Systems werden Cracker als andere Backwaren erfasst, die weder gesüßt noch als Knäckebrot oder extrudierte Snacks einzuordnen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Cracker?

Der Drittlandszollsatz für Cracker (1905.90.45.00.0) beträgt 9,0 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Mit Freihandelspartnern wie Großbritannien, Schweiz oder Japan kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Cracker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Cracker erfolgt vor allem zur Unterposition 1905.90.55.00.0 (extrudierte oder expandierte Erzeugnisse). Cracker werden gebacken, nicht extrudiert. Eine Alternative ist die Einreihung als gesüßter Keks (1905.31.00.00.0), die jedoch bei salzigen Crackern nicht zutrifft. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für den anzuwendenden Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Cracker verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Cracker drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im Extremfall kann die Ware von der Zollbehörde zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden. Zudem kann eine unrichtige Einreihung zu Prüfungen und Betriebsprüfungen durch den Zoll führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Cracker?

Ja, für Cracker unter 1905.90.45.00.0 gelten Einfuhrkontrollen hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und ökologischer Erzeugnisse. Außerdem unterliegen Lebensmittelimporte der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkungen für Lebens- und Futtermittel. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern können Veterinärkontrollen erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Cracker?

Die Zolltarifnummer für Cracker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.45.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1905.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1905.90.45) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1905.90.45.00) sowie der 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Cracker?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Cracker ist die Position 1905.90.45.00.0 seit Jahren stabil, da es sich um eine etablierte Warenbeschreibung handelt. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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