Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Cracker ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9045 00 0 - Kekse und ähnliches Kleingebäck
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 gilt nur für Cracker, die nicht gesüßt sind und durch Backen hergestellt werden. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. extrudiert, gesüßt) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cracker
Der HS-Code für Cracker lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.45. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.45.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.45.00.0.
Einreihung von Cracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Cracker erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Cracker fallen als Backwaren unter Position 1905. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 1905.90 (andere Backwaren). Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) erfolgt nach AV 6 anhand des Wortlauts der Unterpositionen. Die KN-Unterposition 1905.90.45 erfasst Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt. Die 11. Stelle (00.0) ist die nationale TARIC-Unterteilung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cracker
Alternative Einreihung
extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
Alternative Einreihung
Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
Alternative Einreihung
Knäckebrot
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Cracker (1905) ≠ extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cracker (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cracker (1905) ≠ Knäckebrot (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cracker bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.45.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt für Cracker nicht in Betracht, da es sich eindeutig um Backwaren des Kapitels 19 handelt. Die folgende Alternative liegt außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition, aber innerhalb desselben Kapitels:
Alternative Einreihung
extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
Alternative Einreihung
Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
Alternative Einreihung
Knäckebrot
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cracker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cracker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Cracker
Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Cracker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Cracker aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Cracker
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