Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Elektro-Dreiräder gliedert sich hierarchisch wie folgt:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8703 - Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position|8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
- Unterposition: 8703 80 - andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
Kombinierte Nomenklatur: 8703 8010 - neu
Zolltarifnummer: 8703 8010 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von konkreten Fahrzeugmerkmalen ab. Eine verbindliche Klärung erhalten Sie hier.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Elektro-Dreirad
Der HS-Code für Elektro-Dreirad lautet 8703.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8703.80.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8703.80.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.80.10.90.0.
Einreihung von Elektro-Dreirad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Elektro-Dreirads folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Entscheidend ist der Wortlaut der Positionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Elektro-Dreirad
Alternative Einreihung
Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor ≤250 Watt – nur für Pedelecs mit Trethilfe, nicht für reine Elektro-Dreiräder ohne Tretunterstützung
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor (>250W) – für Elektrodreiräder mit Trethilfe aber hoher Motorleistung (vZTA DEBTI16031/19-1)
Alternative Einreihung
andere Krafträder mit Elektromotor – für E-Kleinkrafträder ohne Trethilfe, aufgrund Rückwärtsgang ausgeschlossen
Alternative Einreihung
neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für ≤9 Personen – ausgenommen Fahrzeuge der Klassen L gemäß VO (EU) 168/2013
Alternative Einreihung
andere (Krafträder) – historisch für ältere E-Roller ohne eigene Unterposition
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Elektro-Dreirad (8703) ≠ Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor ≤250 Watt – nur für Pedelecs mit Trethilfe, nicht für reine Elektro-Dreiräder ohne Tretunterstützung (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-Dreirad bleibt die Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Elektro-Dreirad (8703) ≠ Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor (>250W) – für Elektrodreiräder mit Trethilfe aber hoher Motorleistung (vZTA DEBTI16031/19-1) (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-Dreirad bleibt die Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Elektro-Dreirad (8703) ≠ andere Krafträder mit Elektromotor – für E-Kleinkrafträder ohne Trethilfe, aufgrund Rückwärtsgang ausgeschlossen (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-Dreirad bleibt die Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Kapitel- und Positionsoptionen, die jedoch nicht für ein vollständiges Elektro-Dreirad in Betracht kommen:
Alternative Einreihung
Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor ≤250 Watt – nur für Pedelecs mit Trethilfe, nicht für reine Elektro-Dreiräder ohne Tretunterstützung
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor (>250W) – für Elektrodreiräder mit Trethilfe aber hoher Motorleistung (vZTA DEBTI16031/19-1)
Alternative Einreihung
andere Krafträder mit Elektromotor – für E-Kleinkrafträder ohne Trethilfe, aufgrund Rückwärtsgang ausgeschlossen
Alternative Einreihung
andere (Krafträder) – historisch für ältere E-Roller ohne eigene Unterposition
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Elektro-Dreirad ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Elektro-Dreirad (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zolltabellen (Import)
Drittlandszollsatz
10,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Berechnen Sie Ihre Importkosten
Um die genauen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Elektro-Dreirad zu berechnen, nutzen Sie unseren Zollrechner. Geben Sie dafür den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Besonderheiten beim Export
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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Motorrad-Rad
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Auto-Motorteil
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Oldtimer
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Staubkappe
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