Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Epichlorhydrin leitet sich aus dem Harmonisieren System (HS) der Position 2910 ab und wird über die Kombinierte Nomenklatur (KN) bis zur 11-stelligen TARIC-Nummer aufgeschlüsselt.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2910 - Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Zolltarifnummer: 2910 3000 00 0 - 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
Hinweis zur Einreihung
Die chemische Nomenklatur der Position 2910 erfasst Epoxide mit dreigliedrigem Ring. Epichlorhydrin wird dort explizit als 1-Chlor-2,3-epoxypropan genannt. Eine Einreihung als „andere“ (2910.90) ist wegen der speziellen Unterposition ausgeschlossen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Epichlorhydrin
Der HS-Code für Epichlorhydrin lautet 2910.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2910.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2910.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2910.30.00.00.0.
Einreihung von Epichlorhydrin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Epichlorhydrin folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisieren Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Epichlorhydrin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOxiran (Ethylenoxid) | 2910.10.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMethyloxiran (Propylenoxid) | 2910.20.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere Epoxide, Halogenderivate | 2910.90.00.09.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Epichlorhydrin (2910) ≠ Oxiran (Ethylenoxid) (2910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epichlorhydrin bleibt die Zolltarifnummer 2910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Epichlorhydrin (2910) ≠ Methyloxiran (Propylenoxid) (2910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epichlorhydrin bleibt die Zolltarifnummer 2910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Epichlorhydrin (2910) ≠ andere Epoxide, Halogenderivate (2910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epichlorhydrin bleibt die Zolltarifnummer 2910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Außerhalb der Position 2910 sind keine Kapitel mit halogenierten Epoxiden einschlägig. Epichlorhydrin ist als chemisch definierte organische Verbindung zwingend in Kapitel 29 einzureihen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOxiran (Ethylenoxid) | 2910.10.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMethyloxiran (Propylenoxid) | 2910.20.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere Epoxide, Halogenderivate | 2910.90.00.09.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Epichlorhydrin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Epichlorhydrin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1297/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend; Chlorgehalt: 62-66 %; Epoxidgehalt: weniger als 0,5 %. Feststellungen: weißes Pulver. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1296/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert; Chlorgehalt: 22 %; Epoxidgehalt: weniger als 2,5 %. Feststellungen: gelbliches, milchig trübes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1301/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert; Chlorgehalt: 18 %; Epoxidgehalt: weniger als 2,5 %. Feststellungen: gelbliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1299/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert; Chlorgehalt: 21 %; Epoxidgehalt: weniger als 2,9 %. Feststellungen: gelbliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1300/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert; Chlorgehalt: 24,5 %; Epoxidgehalt: weniger als 3 %. Feststellungen: bräunliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1306/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend; Chlorgehalt: 32 %; Epoxidgehalt: weniger als 4 %. Feststellungen: gelbliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1298/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend; Chlorgehalt: 41 %; Epoxidgehalt: weniger als 3 %. Feststellungen: gelbliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DE6219/13-1 | Angaben des Antragstellers: Modifizierte, chlorierte Polyolefine (hier: Polypropylen), Epoxidharz enthaltend, in Form von hellgelben Pellets. Chlorgehalt: 26 +/- 1 %; Epoxidharzgehalt: < 4 % Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polypropylen der Position 3902 vor. | 3902.90.90.94.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Epichlorhydrin
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Epichlorhydrin aus Drittländern. Der reguläre Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr in Nicht-EU-Länder
Besondere Ausfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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Isophthalsäure
2917.39.85.90.0 · 6,5 %
Entschäumer
3402.90.10.90.0 · 4 %
Hydrochlorid
3824.99.93.90.0 · 6,5 %
Mdi
2929.10.00.90.0 · 6,5 %
Croscarmellose-Natrium
3912.31.00.00.0 · 6,5 %
