Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionMehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2917
- Unterpositionaromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291732
- Unterpositionandere291739
- Kombinierte Nomenklaturandere29173985
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isophthalsäure
Der HS-Code für Isophthalsäure lautet 2917.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.39.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.39.85.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.39.85.90.0.
Einreihung von Isophthalsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Isophthalsäure erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Einreihung auf der letzten Unterpositionsebene).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isophthalsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEster oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat | 2917.39.20.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTerephthalsäure und ihre Salze | 2917.36.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDibutyl-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 1962-75-0) | 2917.39.85.20.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Isophthalsäure (2917) ≠ Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isophthalsäure (2917) ≠ Terephthalsäure und ihre Salze (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isophthalsäure (2917) ≠ Dibutyl-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 1962-75-0) (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Isophthalsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16047/10-1 | Hexahydrophthalsäureanhydrid | 2917.20.00.90.0 |
| DEBTI37452/20-1 | Diisononylphtalat | 2917.33.00.00.0 |
| DE16046/10-1 | Tetrahydrophthalsäureanhydrid | 2917.20.00.90.0 |
| DEBTI49092/20-1 | Phenylessigsäure | 2916.34.00.00.0 |
| DEBTI4963/24-1 | Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat | 2918.29.00.75.0 |
| DE1527/10-1 | Methylsalicylat | 2918.23.00.00.0 |
| DEBTI37117/20-1 | Propylgallat | 2918.29.00.35.0 |
| DEBTI41699/23-1 | Propylgallat | 2918.29.00.35.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Isophthalsäure mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit ihren Zolltarifnummern.