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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Isophthalsäure: 2917.39.85.90.0

Isophthalsäure (1,3-Benzoldicarbonsäure, CAS 121-91-5) ist eine aromatische Dicarbonsäure, die als Grundchemikalie in der Polymerindustrie eingesetzt wird. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in der Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0.

Isophthalsäure Produktbild

Neben der Hauptnummer bestehen weitere Einreihungsmöglichkeiten für verwandte chemische Verbindungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Isophthalsäure, 1,3-Benzoldicarbonsäure oder CAS 121-91-5 eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2917 - Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2917 32 - aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2917 39 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2917 3985 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2917 3985 90 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen chemischen Zusammensetzung und Reinheit ab. Bei Abweichungen (z. B. Gehalt an Isomeren oder Verunreinigungen) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isophthalsäure

Der HS-Code für Isophthalsäure lautet 2917.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.39.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.39.85.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.39.85.90.0.

Einreihung von Isophthalsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Isophthalsäure erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Einreihung auf der letzten Unterpositionsebene).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isophthalsäure

Alternative Einreihung

2917.39.20.00.0 6,5 %

Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat

Alternative Einreihung

2917.36.00.00.0 6,5 %

Terephthalsäure und ihre Salze

Alternative Einreihung

2917.39.85.20.0 6,5 %

Dibutyl-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 1962-75-0)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Isophthalsäure (2917) ≠ Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Isophthalsäure (2917) ≠ Terephthalsäure und ihre Salze (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Isophthalsäure (2917) ≠ Dibutyl-1,4-benzoldicarboxylat (CAS RN 1962-75-0) (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isophthalsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als aromatische mehrbasische Carbonsäure eingestuft werden kann, kommen folgende alternative Kapitel oder Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

2917.39.20.00.0 6,5 %

Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat

Alternative Einreihung

2917.36.00.00.0 6,5 %

Terephthalsäure und ihre Salze

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Isophthalsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Isophthalsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16047/10-12917.20.00.90.0
Hexahydrophthalsäureanhydrid
DEBTI37452/20-12917.33.00.00.0
Diisononylphtalat
DE16046/10-12917.20.00.90.0
Tetrahydrophthalsäureanhydrid
DEBTI49092/20-12916.34.00.00.0
Phenylessigsäure
DEBTI4963/24-12918.29.00.75.0
Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat
DE1527/10-12918.23.00.00.0
Methylsalicylat
DEBTI37117/20-12918.29.00.35.0
Propylgallat
DEBTI41699/23-12918.29.00.35.0
Propylgallat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Isophthalsäure mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Isophthalsäure

Welche Zolltarifnummer hat Isophthalsäure?

Isophthalsäure (1,3-Benzoldicarbonsäure, CAS 121-91-5) wird unter der Zolltarifnummer 2917.39.85.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst aromatische mehrbasische Carbonsäuren, die nicht anderweitig spezifiziert sind.

Welchen HS-Code hat Isophthalsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Isophthalsäure lautet 2917.39. Er umfasst mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren sowie deren Derivate, soweit sie aromatisch sind und nicht unter spezifischere Unterpositionen fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Isophthalsäure?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Isophthalsäure beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China, den USA oder Indien. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Isophthalsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt anhand der Isomerie: Isophthalsäure (1,3-Benzoldicarbonsäure) ist von Terephthalsäure (1,4-Benzoldicarbonsäure, Position 2917.36) und Phthalsäure (1,2-Benzoldicarbonsäure, als Anhydrid in 2917.35) zu unterscheiden. Eine Alternative ist die Einreihung als Ester oder Säurechlorid-Derivat (z. B. Isophthaloyldichlorid unter 2917.39.20.00.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Isophthalsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen oder Einfuhrverbote ausgelöst werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Isophthalsäure?

Für die Einfuhr von Isophthalsäure in die EU gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegt die Ausfuhr bestimmten Kontrollen: Die PIC-Verordnung (Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien) und die Abfallverbringungsverordnung können je nach Verwendungszweck und Zielland relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Isophthalsäure?

Die vollständige Zolltarifnummer für Isophthalsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.39.85.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2917.39), der 8-stelligen KN-Code (2917.39.85) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2917.39.85.90) sowie der nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Isophthalsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Isophthalsäure ist die Nummer 2917.39.85.90.0 seit mehreren Jahren stabil, dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen.

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