Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Entschäumern erfolgt im Zolltarif über den Abschnitt VI (Erzeugnisse der chemischen Industrie) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- PositionOrganische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 34013402
- Unterpositionandere340290
- Kombinierte Nomenklaturgrenzflächenaktive Zubereitungen34029010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Entschäumer
Der HS-Code für Entschäumer lautet 3402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3402.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3402.90.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3402.90.10.90.0.
Einreihung von Entschäumer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Entschäumern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Position 3402 erfasst grenzflächenaktive Zubereitungen – eine Beschreibung, die auf Entschäumer als grenzflächenaktive Stoffe zutrifft. Nach AV 3a geht die speziellere Beschreibung vor allgemeineren Positionen, sodass 3402 einer Auffangposition wie 3824 vorgeht. AV 6 stellt sicher, dass bei Unterpositionen auf gleicher Ebene der genau passende Code gewählt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Entschäumer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLösungen von Polymeren in organischen Lösemitteln (Kap. 32). Anwendbar wenn Polymer-Lösemittel-Lösung mit >50 GHT Lösemittel (AV 4 zu Kap. 32). | 3208.90.19.90.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAntischaumadditive für Schmieröle aus Position 3811 | 3811.21.00.77.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAuffangposition für chemische Erzeugnisse anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3824.99.92.00.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Entschäumer (3402) ≠ Lösungen von Polymeren in organischen Lösemitteln (Kap. 32). Anwendbar wenn Polymer-Lösemittel-Lösung mit >50 GHT Lösemittel (AV 4 zu Kap. 32). (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Entschäumer bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Entschäumer (3402) ≠ Antischaumadditive für Schmieröle aus Position 3811 (3811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Entschäumer bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Entschäumer (3402) ≠ Auffangposition für chemische Erzeugnisse anderweit weder genannt noch inbegriffen (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Entschäumer bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die chemische Zusammensetzung des Entschäumers eine andere Zweckbestimmung oder Materialbeschaffenheit aufweist, kann die Einreihung in ein anderes Kapitel erforderlich sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLösungen von Polymeren in organischen Lösemitteln (Kap. 32). Anwendbar wenn Polymer-Lösemittel-Lösung mit >50 GHT Lösemittel (AV 4 zu Kap. 32). | 3208.90.19.90.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAntischaumadditive für Schmieröle aus Position 3811 | 3811.21.00.77.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAuffangposition für chemische Erzeugnisse anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3824.99.92.00.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Entschäumer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI37266/22-1 | Entschäumungsmittel (anti-foaming agent); Entschäumer zur Reduzierung der Schaumbildung; Mischung grenzflächenaktiver Stoffe; Einsatzgebiet: Zementanwendung, Baubranche. | 3402.90.10.90.0 |
| DEBTI35765/19-1 | Entschäumer zur Reduzierung der Schaumbildung; Mischung grenzflächenaktiver Stoffe; Einsatzgebiet: Zementanwendung. | 3402.90.10.90.0 |
| DE18250/11-1 | AFCONA 2721, silikonhaltiger Entschäumer für die Lackindustrie; Lösung von Polymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln (>50 GHT). | 3208.90.19.90.0 |
| DE23295/16-1 | Silikonfreier, polymerhaltiger, mineralölbasierter Entschäumer für Farben- und Lackindustrie; Lösung im Sinne der Anm. 4 zu Kap. 32. | 3208.90.19.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Importbeschränkungen und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Entschäumer
Einfuhrabgaben und Importkosten lassen sich mit dem Zollrechner auf Basis der Einfuhr aus Drittländern berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Exportbeschränkungen und Maßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
Weitere Erzeugnisse der chemischen Industrie und deren Zolltarifnummern im Überblick: