Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen, die nachstehend dargestellt sind.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen3905
- UnterpositionPoly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend390530
- TARICandere3905300091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pva
Der HS-Code für Pva lautet 3905.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3905.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3905.30.00.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.30.00.95.0.
Einreihung von Pva nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von PVA erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pva
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPoly(vinylalkohol) - viskose Zubereitung für Halbleiter-Schutzbeschichtung (CAS RN 9002-89-5) – sehr spezifische Anwendung, nur für Halbleiterindustrie | 3905.30.00.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPoly(vinylalkohol) - Homopolymer-Harze mit Viskosität 3-61 mPa·s, Hydrolysegrad 80,0-99,9 mol% nach ISO 15023-2 – Unterteilung in 3905.30.00.91.0 (für Kartonindustrie) und 3905.30.00.92.0 (andere) | 3905.30.00.91.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPolyvinylacetat (PVAc) in Primärformen | 3905.12.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pva (3905) ≠ Poly(vinylalkohol) - viskose Zubereitung für Halbleiter-Schutzbeschichtung (CAS RN 9002-89-5) – sehr spezifische Anwendung, nur für Halbleiterindustrie (3905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pva bleibt die Zolltarifnummer 3905.30.00.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pva (3905) ≠ Poly(vinylalkohol) - Homopolymer-Harze mit Viskosität 3-61 mPa·s, Hydrolysegrad 80,0-99,9 mol% nach ISO 15023-2 – Unterteilung in 3905.30.00.91.0 (für Kartonindustrie) und 3905.30.00.92.0 (andere) (3905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pva bleibt die Zolltarifnummer 3905.30.00.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pva (3905) ≠ Polyvinylacetat (PVAc) in Primärformen (3905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pva bleibt die Zolltarifnummer 3905.30.00.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pva (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26052/19-1 | Polyvinylalkohol, als Pulver/Granulat, 86,5-89,0 mol% verseift, mit Sulfonatresten modifiziert | 3905.30.00.95.0 |
| DEBTI27229/19-1 | Polyvinylalkohol, weißes bis cremefarbenes Pulver oder Granulat | 3905.30.00.95.0 |
| DEBTI42766/19-1 | Polyvinylalkohol, weißes bis hellgelbes Pulver | 3905.30.00.95.0 |
| DEBTI48652/19-1 | Polyvinylalkohol-basiertes Granulat (Kunststoff mit modifizierter Stärke) | 3905.30.00.95.0 |
| DE21506/10-1 | Polymermischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylalkohol, wässrige Dispersion (Klebstoff) | 3905.21.00.00.0 |
| DEBTI26826/18-1 | Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer, Granulat (nicht wasserlöslich) | 3905.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von PVA
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollkostenrechner
Berechnen Sie die Zollkosten für Ihre PVA-Sendung inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr von PVA
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
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