Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg durch das Harmonisierte System zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2007 - Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- Unterposition: 2007 91 - andere
- Unterposition: 2007 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2007 9910 - mit einem Zuckergehalt von mehr als 30|GHT
Kombinierte Nomenklatur: 2007 9931 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2007 9933 - von Erdbeeren
TARIC: 2007 9933 15 - mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
Zolltarifnummer: 2007 9933 25 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Erdbeermarmelade kann bei abweichender Zusammensetzung oder Verarbeitung abweichen. Prüfen Sie Ihre Ware mit dem Klassifizierungstool, um Fehlern vorzubeugen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Erdbeermarmelade
Der HS-Code für Erdbeermarmelade lautet 2007.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2007.99.33. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2007.99.33.25. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2007.99.33.25.0.
Einreihung von Erdbeermarmelade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Erdbeermarmelade ist durch Kochen hergestellt und fällt unter Position 2007 (AV 1). Maßgeblich sind die Anmerkungen zu Kapitel 20, insbesondere Anmerkung 5, die den Begriff der Konfitüre definiert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Erdbeermarmelade
Alternative Einreihung
Hauptcode: Erdbeermarmelade, durch Kochen hergestellt, Zucker 30-70 GHT, andere
Alternative Einreihung
von Erdbeeren, Zucker <70 GHT, durch Siebpressung gewonnene Fruchtpürees
Alternative Einreihung
andere Früchte, Zucker <70 GHT
Alternative Einreihung
Erdbeeren, gefroren, mit Zucker
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Erdbeermarmelade (2007) ≠ von Erdbeeren, Zucker <70 GHT, durch Siebpressung gewonnene Fruchtpürees (2007)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erdbeermarmelade bleibt die Zolltarifnummer 2007.99.33.25.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Erdbeermarmelade (2007) ≠ andere Früchte, Zucker <70 GHT (2007)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erdbeermarmelade bleibt die Zolltarifnummer 2007.99.33.25.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Erdbeermarmelade (2007) ≠ Erdbeeren, gefroren, mit Zucker (0811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erdbeermarmelade bleibt die Zolltarifnummer 2007.99.33.25.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Waren mit anderer Verarbeitungsstufe können aus Kapitel 8 oder anderen Positionen stammen.
Alternative Einreihung
andere Früchte, Zucker <70 GHT
Alternative Einreihung
Erdbeeren, gefroren, mit Zucker
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Erdbeermarmelade ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Erdbeermarmelade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Erdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend.... Mehr anzeigenErdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend. Aufmachung: Original-Schraubglas. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es kann im Hinblick auf die Warenbezeichnung und -zusammensetzung als erfüllt angesehen werden, dass die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt wurde. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Erdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre Extra. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, weiche, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach... Mehr anzeigenErdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre Extra. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, weiche, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend. Aufmachung: Original-Schraubglas. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es kann im Hinblick auf die Warenbezeichnung und -zusammensetzung als erfüllt angesehen werden, dass die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt wurde. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Konfitüre aus Erdbeeren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cilek Receli Kvnz. (12 x 400 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Aufmachung: Original-Schraubglas. Aufschrift, auszugsweise: "Sera Gartenzauber, Erdbeeren Konfitüre. 400 g. Zutaten: Erdbeere 45 %, Glucose-Fructose-Sirup, Zucker,... Mehr anzeigenKonfitüre aus Erdbeeren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cilek Receli Kvnz. (12 x 400 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Aufmachung: Original-Schraubglas. Aufschrift, auszugsweise: "Sera Gartenzauber, Erdbeeren Konfitüre. 400 g. Zutaten: Erdbeere 45 %, Glucose-Fructose-Sirup, Zucker, Säuerungsmittel E330, Verdickungsmittel E440." Inhalt: Rote, etwas fließfähige Masse mit ganzen, gekochten Erdbeeren, sehr süß und fruchtig nach Erdbeer schmeckend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich, durch Kochen hergestellt, in 212 g-Schraubdeckelgläser aufgemacht. Zuckergehalt i. S. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, aber weniger als 70 GHT. Konfitüre, Fruchtgelees, Marmelade, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt,... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich, durch Kochen hergestellt, in 212 g-Schraubdeckelgläser aufgemacht. Zuckergehalt i. S. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, aber weniger als 70 GHT. Konfitüre, Fruchtgelees, Marmelade, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren,... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, anderes, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, anderes. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9931 der KN genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Erdbeerzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch... Mehr anzeigenErdbeerzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9931 der KN genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich mit Zucker, gekocht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, gelierte, mit Blaubeeren durchsetzte Masse, in einem etikettierten Konservenglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Inhalt: 354 g. Geschmack: süß, fruchtig, nach... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich mit Zucker, gekocht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, gelierte, mit Blaubeeren durchsetzte Masse, in einem etikettierten Konservenglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Inhalt: 354 g. Geschmack: süß, fruchtig, nach Blaubeeren. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): mehr als 30, aber weniger als 70 GHT . Gemäß Angabe wurde die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse oder -pasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 der KN genannt, andere, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT. Weniger anzeigen
Erdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend.... Mehr anzeigenErdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend. Aufmachung: Original-Schraubglas. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es kann im Hinblick auf die Warenbezeichnung und -zusammensetzung als erfüllt angesehen werden, dass die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt wurde. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Konfitüre aus Erdbeeren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cilek Receli Kvnz. (12 x 400 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Aufmachung: Original-Schraubglas. Aufschrift, auszugsweise: "Sera Gartenzauber, Erdbeeren Konfitüre. 400 g. Zutaten: Erdbeere 45 %, Glucose-Fructose-Sirup, Zucker,... Mehr anzeigenKonfitüre aus Erdbeeren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Cilek Receli Kvnz. (12 x 400 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Aufmachung: Original-Schraubglas. Aufschrift, auszugsweise: "Sera Gartenzauber, Erdbeeren Konfitüre. 400 g. Zutaten: Erdbeere 45 %, Glucose-Fructose-Sirup, Zucker, Säuerungsmittel E330, Verdickungsmittel E440." Inhalt: Rote, etwas fließfähige Masse mit ganzen, gekochten Erdbeeren, sehr süß und fruchtig nach Erdbeer schmeckend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Erdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre Extra. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, weiche, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach... Mehr anzeigenErdbeerkonfitüre Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Erdbeerkonfitüre Extra. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: erdbeerrote, weiche, streichfeste Masse mit ganzen Erdbeeren und Erdbeernüsschen, sehr süß, schwach sauer und fruchtig nach Erdbeeren schmeckend. Aufmachung: Original-Schraubglas. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es kann im Hinblick auf die Warenbezeichnung und -zusammensetzung als erfüllt angesehen werden, dass die Ware durch Kochen i. S. der Anmerkung 5 zu Kapitel 20 hergestellt wurde. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 und 2007 9920 genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren,... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, anderes, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, anderes. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere, gekocht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9931 der KN genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Erdbeerzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch... Mehr anzeigenErdbeerzubereitung Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung Erdbeere. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als in den Unterpositionen 2007 1010 bis 2007 9931 der KN genannt, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich, durch Kochen hergestellt, in 212 g-Schraubdeckelgläser aufgemacht. Zuckergehalt i. S. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, aber weniger als 70 GHT. Konfitüre, Fruchtgelees, Marmelade, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt,... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Fruchtaufstrich, durch Kochen hergestellt, in 212 g-Schraubdeckelgläser aufgemacht. Zuckergehalt i. S. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 30 GHT, aber weniger als 70 GHT. Konfitüre, Fruchtgelees, Marmelade, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, andere Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rotes, viskoses Fruchtmus mit Fruchtfasern und... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rotes, viskoses Fruchtmus mit Fruchtfasern und Erdbeernüsschen, süß, nach Erdbeere und Banane schmeckend. Es liegt ein durch Kochen hergestelltes Erzeugnis i. S. der Anm 5 Kap 20 vor, welches durch die Position 2007 der KN erfasst wird. Fruchtmus, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine homogenisierte Zubereitung, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, anderes, von Erdbeeren, mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT, anderes. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
24,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Erdbeermarmelade
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Erdbeermarmelade unter Berücksichtigung von Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr in Drittländer
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren mit ihren Zolltarifnummern.
Roh-Palmöl
1511.10.90.00.1 · 3,8 %
Jalapeno
0709.60.99.20.0 · nicht ermittelt
Kokosnuss-Saft
2009.89.99.99.0 · 17,6 %
Apfelessig
2209.00.91.00.0 · 5,12 %
Grüne-Erbse
0713.10.90.00.0 · 0 %
Röstzwiebel
2005.99.80.98.0 · 17,6 %
Karotte
0706.10.00.10.0 · 12,8 %
Zwieback
1905.40.10.00.0 · 9,7 %
Weizenmehl
1101.00.15.00.0 · 172 EUR/100 kg
