Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0713.10.90.00.0 ergibt sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code. Die folgende Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionGetrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert0713
- UnterpositionErbsen (Pisum sativum)071310
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüne-Erbse
Der HS-Code für Grüne-Erbse lautet 0713.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0713.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0713.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0713.10.90.00.0.
Einreihung von Grüne-Erbse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Zolltarifnummer 0713.10.90.00.0 (getrocknete Erbsen) sind derzeit keine autonomen Aussetzungen oder Zollaussetzungen im TARIC hinterlegt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, sodass Präferenzabkommen keinen weiteren Vorteil bringen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüne-Erbse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFrische oder gekühlte Erbsen (Pisum sativum) | 0708.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGefrorene Erbsen (Pisum sativum), auch in Wasser oder Dampf gekocht | 0710.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Erbsen (Pisum sativum) in Konserven (Dose/Glas) | 2005.40.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungErbsen (Pisum sativum) zur Aussaat | 0713.10.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Grüne-Erbse (0713) ≠ Frische oder gekühlte Erbsen (Pisum sativum) (0708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne-Erbse bleibt die Zolltarifnummer 0713.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grüne-Erbse (0713) ≠ Gefrorene Erbsen (Pisum sativum), auch in Wasser oder Dampf gekocht (0710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne-Erbse bleibt die Zolltarifnummer 0713.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grüne-Erbse (0713) ≠ Zubereitete Erbsen (Pisum sativum) in Konserven (Dose/Glas) (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne-Erbse bleibt die Zolltarifnummer 0713.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den positionsgleichen Alternativen können auch Waren anderer Kapitel in Betracht kommen. Besonders bei Schäl- und Mahlprodukten aus Erbsen ist die Abgrenzung zu beachten.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZubereitete Erbsen (Pisum sativum) in Konserven (Dose/Glas) | 2005.40.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüne-Erbse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34816/18-1 | Grüne Bio-Erbsen, getrocknet; 500 g | 0713.10.90.00.0 |
| DEBTI3390/18-1 | Grüne Erbsen aus Kanada, getrocknet, für Lebensmittelindustrie | 0713.10.90.00.0 |
| DE9319/13-1 | Erbsen, ganz, luft- oder gefriergetrocknet, ohne Zusätze | 0713.10.90.00.0 |
| DE945/16-1 | Polierte Erbsengrütze, geschält, getrocknet | 0713.10.90.00.0 |
| DEM/3234/06-1 | Erbsen, getrocknet, hell- bis blassgrün | 0713.10.90.00.0 |
| DEBTI296/21-1 | Ganze, grüne Erbsen, getrocknet | 0713.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
Zollrechner für Grüne-Erbse
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Zollwert + Zollsatz (0 %) + Einfuhrumsatzsteuer (7 %) = Gesamtbelastung.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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