Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Weizenmehl gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionMehl von Weizen oder Mengkorn1101
- Kombinierte Nomenklaturvon Weizen11010011
- Zolltarifnummervon Weichweizen und Spelz
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weizenmehl
Der HS-Code für Weizenmehl lautet 1101.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1101.00.15. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1101.00.15.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1101.00.15.00.0.
Einreihung von Weizenmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Weizenmehl erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach sind die Waren nach den Wortlauten der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln einzureihen. Position 1101 umfasst Mehl von Weizen oder Mengkorn. Gemäß Kapitel 11 Anmerkung 1 gehört Weizenmehl hierzu, sofern es reines Müllereierzeugnis ohne Zusätze ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weizenmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvon Hartweizen – für Hartweizenmehl/Durummehl, nicht für Standard-Weizenmehl | 1101.00.11.00.0 | 172 % |
| Alternative Einreihungvon Mengkorn – für Mengkorn (Mischung Weizen/Roggen) | 1101.00.09.00.0 | 172 % |
| Alternative EinreihungBackmischungen und Teig – wenn das Mehl mit weiteren Zutaten vermischt ist | 1901.20.00.00.0 | 172 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Weizenmehl (1101) ≠ von Hartweizen – für Hartweizenmehl/Durummehl, nicht für Standard-Weizenmehl (1101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weizenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weizenmehl (1101) ≠ von Mengkorn – für Mengkorn (Mischung Weizen/Roggen) (1101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weizenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weizenmehl (1101) ≠ Backmischungen und Teig – wenn das Mehl mit weiteren Zutaten vermischt ist (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weizenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs können Einreihungsmöglichkeiten bestehen. Ein Beispiel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBackmischungen und Teig – wenn das Mehl mit weiteren Zutaten vermischt ist | 1901.20.00.00.0 | 172 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weizenmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9854/21-1 | Weizenmehl, fein; 100% Weizenmehl zum Kochen und Backen | 1101.00.15.00.0 |
| DE18624/17-1 | Weichweizenmehl, für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI39439/20-1 | Weichweizenmehl, für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen | 1101.00.15.00.0 |
| DE24131/11-1 | Weissmehl Typ 550, Weizen 100% | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI5308/18-1 | Weichweizenmehl | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI55392/18-1 | Bio Weizenvollkornmehl | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI5309/18-1 | Weizenvollkornmehl | 1101.00.15.00.0 |
| DEB/1257/08-1 | Weichweizenmehl | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI9980/21-1 | Mehlmischung mit Weichweizenmehl (> 50 %) | 1101.00.15.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
172 EUR/100 kg
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 172 % | Drittlandszoll |
| USA | 172 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 172 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 172 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 172 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 172 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Weizenmehl
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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