Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen3921
- Unterpositionaus Zellkunststoff392111
- Unterpositionaus anderen Kunststoffen392119
- TARICandere3921190030
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eva-Platte
Der HS-Code für Eva-Platte lautet 3921.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.19.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.19.00.99.0.
Einreihung von Eva-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Eva-Platten erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 3921. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als flächiges Halbzeug aus Zellkunststoff. Die Unterposition 3921.19 erfasst Platten aus anderen Kunststoffen (EVA). Die TARIC-Codes 3921.19.00.30 und 3921.19.00.99 unterscheiden nach Verwendung (z. B. für Luftfahrzeuge).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eva-Platte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen | 3918.90.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungEVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert | 3920.10.89.55.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSelbstklebende Flacherzeugnisse | 3919.90.80.99.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Eva-Platte (3921) ≠ Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen (3918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Eva-Platte (3921) ≠ EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert (3920) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Eva-Platte (3921) ≠ Selbstklebende Flacherzeugnisse (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Eva-Platte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE25003/16-1 | Weichschaumplatten aus Polyethylen-Vinylacetat (EVA) in verschiedenen Größen – eingereiht als Platten aus Zellkunststoff, Position 3921. | 3921.19.00.99.0 |
| DEBTI39856/19-1 | PE-Schaumstoff (EVA) in Plattenform für Polsterungen – eingereiht als Flacherzeugnis aus Zellkunststoff. | 3921.19.00.99.0 |
| DEBTI42556/21-1 | Isomatte aus EVA-Schaum – eingereiht als andere Tafeln/Platten aus Zellkunststoff. | 3921.19.00.99.0 |
| DEHH/8/07-1 | Yoga-/Übungsmatte aus EVA – eingereiht unter 3921. | 3921.19.00.99.0 |
| DEBTI21868/22-1 | Puzzlematten aus EVA-Schaum als Bodenbelag – Abgrenzungsfall (Position 3918). | 3921.19.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Eva-Platten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Eva-Platten. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Besondere Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe & Gummi
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