Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3921 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3921 11 - aus Zellkunststoff
- Unterposition: 3921 19 - aus anderen Kunststoffen
TARIC: 3921 1900 30 - andere
Zolltarifnummer: 3921 1900 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann sich jährlich ändern. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eva-Platte
Der HS-Code für Eva-Platte lautet 3921.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.19.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.19.00.99.0.
Einreihung von Eva-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Eva-Platten erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 3921. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als flächiges Halbzeug aus Zellkunststoff. Die Unterposition 3921.19 erfasst Platten aus anderen Kunststoffen (EVA). Die TARIC-Codes 3921.19.00.30 und 3921.19.00.99 unterscheiden nach Verwendung (z. B. für Luftfahrzeuge).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eva-Platte
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen
Alternative Einreihung
EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert
Alternative Einreihung
Selbstklebende Flacherzeugnisse
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Eva-Platte (3921) ≠ Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Eva-Platte (3921) ≠ EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert (3920)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Eva-Platte (3921) ≠ Selbstklebende Flacherzeugnisse (3919)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt für Eva-Platten nicht in Betracht, da geschäumte Kunststoffplatten stets in Kapitel 39 verbleiben. Eine Ausnahme bilden Waren aus Kautschuk (Kapitel 40), die aber materialseitig abzugrenzen sind.
Alternative Einreihung
Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen
Alternative Einreihung
EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert
Alternative Einreihung
Selbstklebende Flacherzeugnisse
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eva-Platte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Eva-Platte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Eva-Platten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Eva-Platten. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Besondere Exportmaßnahmen
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Kunststoffe & Gummi
Diese Produkte werden ebenfalls im Bereich Kunststoffe & Gummi eingereiht:
