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Kunststoffe & GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Eva-Platte: 3921.19.00.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Eva-Platte (3921.19.00.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Eva-Platte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Eva-Platte Produktbild

Eva-Platten (EVA-Schaumstoffplatten) sind flächige Halbzeuge aus geschäumtem Ethylenvinylacetat. Sie werden in Dicken von 2 bis 35 mm gehandelt und dienen als Rohmaterial für Polsterungen, Isomatten, Einlegesohlen oder Verpackungen. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Zellstruktur und der Aufmachung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Eva-Platte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3921 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3921 11 - aus Zellkunststoff
  • Unterposition: 3921 19 - aus anderen Kunststoffen
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3921 1900 30 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3921 1900 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann sich jährlich ändern. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eva-Platte

Der HS-Code für Eva-Platte lautet 3921.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.19.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.19.00.99.0.

Einreihung von Eva-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Eva-Platten erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 3921. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als flächiges Halbzeug aus Zellkunststoff. Die Unterposition 3921.19 erfasst Platten aus anderen Kunststoffen (EVA). Die TARIC-Codes 3921.19.00.30 und 3921.19.00.99 unterscheiden nach Verwendung (z. B. für Luftfahrzeuge).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eva-Platte

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

3920.10.89.55.0 6,5 %

EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert

Alternative Einreihung

3919.90.80.99.0 6,5 %

Selbstklebende Flacherzeugnisse

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Eva-Platte (3921) ≠ Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eva-Platte (3921) ≠ EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert (3920)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eva-Platte (3921) ≠ Selbstklebende Flacherzeugnisse (3919)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eva-Platte bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode kommt für Eva-Platten nicht in Betracht, da geschäumte Kunststoffplatten stets in Kapitel 39 verbleiben. Eine Ausnahme bilden Waren aus Kautschuk (Kapitel 40), die aber materialseitig abzugrenzen sind.

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus Kunststoffen – aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

3920.10.89.55.0 6,5 %

EVA-Folie, nicht geschäumt, reliefartig strukturiert

Alternative Einreihung

3919.90.80.99.0 6,5 %

Selbstklebende Flacherzeugnisse

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eva-Platte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Eva-Platte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE25003/16-13921.19.00.99.0
Weichschaumplatten aus Polyethylen-Vinylacetat (EVA) in verschiedenen Größen – eingereiht als Platten aus Zellkunststoff, Position 3921.
DEBTI39856/19-13921.19.00.99.0
PE-Schaumstoff (EVA) in Plattenform für Polsterungen – eingereiht als Flacherzeugnis aus Zellkunststoff.
DEBTI42556/21-13921.19.00.99.0
Isomatte aus EVA-Schaum – eingereiht als andere Tafeln/Platten aus Zellkunststoff.
DEHH/8/07-13921.19.00.99.0
Yoga-/Übungsmatte aus EVA – eingereiht unter 3921.
DEBTI21868/22-13921.19.00.99.0
Puzzlematten aus EVA-Schaum als Bodenbelag – Abgrenzungsfall (Position 3918).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Eva-Platten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Eva-Platten. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Besondere Exportmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Eva-Platten

Welche Zolltarifnummer hat Eva-Platte?

Die Zolltarifnummer für Eva-Platten (EVA-Schaumstoffplatten) lautet 3921.19.00.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für flächige Halbzeuge aus geschäumtem Ethylenvinylacetat (Zellkunststoff) in rechteckigen Platten, die nicht als Bodenbelag oder selbstklebend ausgerüstet sind.

Welchen HS-Code hat Eva-Platte?

Der HS-Code (6-stellig) für Eva-Platten lautet 392119. Er umfasst andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen (Zellkunststoff). Die ersten vier Stellen 3921 stehen für die Position „Andere Tafeln, Platten … aus Kunststoffen“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Eva-Platte?

Der Drittlandszollsatz für Eva-Platten (Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0) beträgt 6,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Aus der Türkei gilt Zollunion (0 %).

Wie unterscheidet sich Eva-Platte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 3918 (Bodenbeläge) und zu nicht geschäumten Folien (Position 3920). Eva-Platten sind geschäumte Zellkunststoffplatten (Position 3921). Eine Alternative ist die Einreihung als selbstklebendes Flacherzeugnis (3919), wenn die Platte einseitig klebend ist. Die genaue Einreihung hängt von der Beschaffenheit ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Eva-Platte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Zollfahndung ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem können Waren zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Eva-Platte?

Ja, für Eva-Platten gelten Einfuhrkontrollen für fluorierte Treibhausgase (F-Gase, Maßnahme 724) und ozonabbauende Stoffe (Maßnahme 726), sofern die Platten entsprechende Treibgase enthalten. Zudem gibt es Zollaussetzungen für Luftfahrzeuge (119) und Schiffe (117). Ausfuhrseitig sind Kontrollen für F-Gase (765) und Ozonstoffe (725) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Eva-Platte?

Die vollständige Zolltarifnummer für Eva-Platten hat 11 Stellen: 3921.19.00.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392119), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39211900), dem 10-stelligen TARIC-Code (3921190099) und der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Eva-Platte?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die 11-stellige Nummer 3921.19.00.99.0 ist aktuell gültig. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen. Verbindliche Auskünfte (vZTA) geben Rechtssicherheit für fünf Jahre.

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