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Kunststoffe und GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol: 3903.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol (3903.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Expandierbares polystyrol Produktbild

Für Expandierbares polystyrol sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Expandierbares polystyrol beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
  • Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3903 1100 00 0 - expandierbar

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol

Der HS-Code für Expandierbares polystyrol lautet 3903.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.11.00.00.0.

Einreihung von Expandierbares polystyrol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol

Alternative Einreihung

3903.19.00.90.0 6,5 %

Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar)

Alternative Einreihung

3903.19.00.40.0 6,5 %

Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Alternative Einreihung

3903.30.00.00.0 6,5 %

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3903.19.00.90.0 6,5 %

Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar)

Alternative Einreihung

3903.19.00.40.0 6,5 %

Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Alternative Einreihung

3903.30.00.00.0 6,5 %

Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Expandierbares polystyrol (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/1062/08-13903.11.00.00.0
expandierbares Polystyrol, Perlendurchmesser 0,2-0,4 mm; zur Verfüllung in Kissen
DEBTI38266/20-13903.11.00.00.0
Expandierbares Polystyrol, Perlendurchmesser 0,2-0,4 mm
DE1902/11-13903.11.00.00.0
Expandierbares Polystyrol als Mahlgut in Granulatform/Primärform
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Expandierbares Polystyrol mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Expandierbare Polystyrole

Welche Zolltarifnummer hat Expandierbares Polystyrol?

Die Zolltarifnummer für Expandierbares Polystyrol (EPS) lautet 3903.11.00.00.0. Sie umfasst Polystyrol in Primärform, das durch Erwärmung expandiert werden kann.

Welchen HS-Code hat Expandierbares Polystyrol?

Der HS-Code für Expandierbares Polystyrol ist 390311. Er bezeichnet Polystyrol, expandierbar, auf der sechsstelligen Ebene des Harmonisierten Systems.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Expandierbares Polystyrol?

Der Drittlandszollsatz für Expandierbares Polystyrol beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Expandierbares Polystyrol zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu nicht expandierbarem Polystyrol (3903.19). Eine Alternative ist expandiertes Polystyrol, das als Schaumstoff unter anderen Positionen eingereiht wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Expandierbares Polystyrol verwende?

Bei falscher Einreihung drohen Nachzahlungen, Strafen und Verzögerungen. Die korrekte Nummer ist 3903.11.00.00.0. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur Absicherung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Expandierbares Polystyrol?

Ja, es gelten Kontrollen für fluorierte Treibhausgase (Code 724) und Abfälle (Code 755). Zudem ist eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile möglich (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Expandierbares Polystyrol?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Expandierbares Polystyrol lautet 3903.11.00.00.0. Sie setzt sich aus HS-Code (6), KN (2) und TARIC (2) sowie einer nationalen Unterteilung (1) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Expandierbares Polystyrol?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Aktuell gilt 3903.11.00.00.0. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung.

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