Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
- Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
Zolltarifnummer: 3903 1100 00 0 - expandierbar
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol
Der HS-Code für Expandierbares polystyrol lautet 3903.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.11.00.00.0.
Einreihung von Expandierbares polystyrol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol
Alternative Einreihung
Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar)
Alternative Einreihung
Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten
Alternative Einreihung
Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
Alternative Einreihung
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar) (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar)
Alternative Einreihung
Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten
Alternative Einreihung
Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
Alternative Einreihung
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Expandierbares polystyrol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Expandierbares Polystyrol mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Diese verwandten Produkte haben ähnliche Zolltarifnummern.
Gummipuffer
4016.99.97.90.0 · 2,5 %
Viton
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Pu-Schaumstoff
3921.13.90.00.0 · 6,5 %
Spritzgussteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Lldpe
3901.10.10.90.0 · 6,5 %
Fkm
3904.69.20.00.0 · 6,5 %
Kunststoffgranulat
3902.10.00.90.0 · 6,5 %
Plexiglas-Platte
3920.51.00.90.0 · 6,5 %
Polyamid-Harz
3908.90.00.90.0 · 6,5 %
