Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Styrols, in Primärformen3903
- UnterpositionPolystyrol390311
- Zolltarifnummerexpandierbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol
Der HS-Code für Expandierbares polystyrol lautet 3903.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.11.00.00.0.
Einreihung von Expandierbares polystyrol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Expandierbares polystyrol
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPolystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar) | 3903.19.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten | 3903.19.00.40.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungStyrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) | 3903.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAcrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) | 3903.30.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Polystyrol, anderes, anderes – für bereits expandiertes Polystyrol (nicht expandierbar) (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Kristallines Polystyrol mit definierten Schmelz- und Erstarrungspunkten (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Expandierbares polystyrol (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Expandierbares polystyrol bleibt die Zolltarifnummer 3903.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Expandierbares polystyrol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1062/08-1 | expandierbares Polystyrol, Perlendurchmesser 0,2-0,4 mm; zur Verfüllung in Kissen | 3903.11.00.00.0 |
| DEBTI38266/20-1 | Expandierbares Polystyrol, Perlendurchmesser 0,2-0,4 mm | 3903.11.00.00.0 |
| DE1902/11-1 | Expandierbares Polystyrol als Mahlgut in Granulatform/Primärform | 3903.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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