Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8708.99.97.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Teile und anderes Zubehör870891
- Unterpositionandere870899
- Kombinierte Nomenklaturandere87089993
- Kombinierte Nomenklaturandere87089997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spurstangenkopf
Der HS-Code für Spurstangenkopf lautet 8708.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.99.97.90.0.
Einreihung von Spurstangenkopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Spurstangenkopfes erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil bei Warenzusammenstellungen). Da es sich um eine Baugruppe handelt, bestimmt die Kugelgelenk-Funktion den Charakter. AV 6 legt die Vergleichsebene auf die Kombinierte Nomenklatur fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spurstangenkopf
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Stahl, gesenkgeschmiedet – nur für im Gesenkschmiedeverfahren hergestellte Spurstangenköpfe | 8708.99.93.00.0 | 3,5 % |
| Alternative EinreihungLenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon – Die vZTA-Entscheidungen schließen diese Unterposition explizit aus, da der Spurstangenkopf kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades ist. | 8708.94.99.10.0 | 3,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gesenkgeschmiedet vs. Baugruppe | Wenn der Spurstangenkopf durch Zusammensetzen mehrerer Teile (Gehäuse, Kugelzapfen, Kugelschale, Staubschutzkappe) hergestellt wird → 8708.99.97.90.0. Wenn er im Gesenkschmiedeverfahren aus einem Stück gefertigt wird → 8708.99.93.00.0. |
| Industrielle Montage | Spurstangenköpfe, die nicht für die industrielle Montage bestimmt sind, fallen unter 8708.99.97.90.0 (bzw. 8708.99.93.00.0 für gesenkgeschmiedete). Für die industrielle Montage bestimmte Teile könnten unter 8708.99.91.00.0 fallen. |
| Lenkgetriebe (8708.94) | Spurstangenköpfe sind keine Teile des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades und fallen daher nicht unter 8708.94. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spurstangenkopf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI4863/25-1 | Spurstangenkopf (Baugruppe) – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DEBTI4619/25-1 | Spurstangenkopf, Spurstangenendstück – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DEBTI42840/21-1 | Spurstangenendgelenk, Spurstangenkopf – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DEBTI42837/21-1 | Spurstangenendgelenk, Spurstangenkopf – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DEBTI28291/19-1 | Spurstangenendgelenk, Spurstangenkopf Pkw – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DEBTI28296/19-1 | Spurstangenendgelenk, Spurstangenkopf Pkw – 8708.99.97.90.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DE4374/14-1 | Spurstangenkopf, gesenkgeschmiedet – 8708.99.93.00.0 | 8708.99.97.90.0 |
| DE4373/14-1 | Spurstangenkopf, gesenkgeschmiedet – 8708.99.93.00.0 | 8708.99.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Spurstangenkopf mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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