Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN55
- PositionSynthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet5503
- Unterpositionandere550390
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Faser
Der HS-Code für Faser lautet 5503.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5503.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5503.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5503.90.00.90.0.
Einreihung von Faser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fasern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist die Position nach dem Wortlaut zu bestimmen. Kapitel 55 umfasst synthetische oder künstliche Spinnfasern. Die Position 5503 gilt für synthetische Spinnfasern, die weder gekrempelt noch gekämmt sind. AV 6 bestimmt den Vergleich auf derselben Ebene. Maßgeblich sind das Material, der Verarbeitungszustand und die Faserlänge.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Faser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKünstliche Spinnfasern aus Viskose, weder gekrempelt noch gekämmt - Alternative für künstliche Cellulosefasern (Viskose, Modal, Lyocell). VZTA-Nachweise: DE24735/10-1, DE24741/10-1, DE5452/15-1, DEBTI20936/21-1. | 5504.10.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSynthetische Spinnfasern aus Polyestern - Alternative wenn Fasermaterial Polyester ist | 5503.20.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSynthetische Spinnfasern aus Nylon oder anderen Polyamiden | 5503.11.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSynthetische Spinnfasern aus Polyacryl oder Modacryl | 5503.30.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSynthetische Spinnfasern aus Polypropylen | 5503.40.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSynthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet - aus Polyestern | 5506.20.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungReißspinnstoff aus Baumwolle (Abfälle). VZTA: DEF/2268/07-1 | 5202.91.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungFaserstaub/Scherstaub (sehr kurze Fasern unter 5 mm). VZTA: DEF/98/05-1, DEF/2822/08-1 | 5601.30.00.90.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Faser (5503) ≠ Künstliche Spinnfasern aus Viskose, weder gekrempelt noch gekämmt - Alternative für künstliche Cellulosefasern (Viskose, Modal, Lyocell). VZTA-Nachweise: DE24735/10-1, DE24741/10-1, DE5452/15-1, DEBTI20936/21-1. (5504) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Faser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Faser (5503) ≠ Synthetische Spinnfasern aus Polyestern - Alternative wenn Fasermaterial Polyester ist (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Faser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Faser (5503) ≠ Synthetische Spinnfasern aus Nylon oder anderen Polyamiden (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Faser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 55 können Faserprodukte auch in anderen Kapiteln eingereiht werden, wenn die Ware nicht als Spinnfaser gilt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReißspinnstoff aus Baumwolle (Abfälle). VZTA: DEF/2268/07-1 | 5202.91.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungFaserstaub/Scherstaub (sehr kurze Fasern unter 5 mm). VZTA: DEF/98/05-1, DEF/2822/08-1 | 5601.30.00.90.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Faser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5153/15-1 | Synthetische Spinnfasern, Bikomponentenfasern (Kern/Mantel: PP/PE), auf Länge geschnitten 64 mm, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5503.90.00.90.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE4542/13-1 | Synthetische Spinnfasern aus Polymilchsäure, auf Länge geschnitten 12 mm, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5503.90.00.90.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE22881/09-1 | Synthetische Spinnfasern aus Polymilchsäure, auf Länge geschnitten 38 mm, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5503.90.00.90.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE24735/10-1 | Künstliche Spinnfasern aus 100 % Viskose, Faserlänge 3–4 cm, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5504.10.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE24741/10-1 | Künstliche Spinnfasern aus 100 % Viskose, Faserlänge 3–4 cm, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5504.10.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE5452/15-1 | Hamsterwatte, künstliche Spinnfasern aus Viskose, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5504.10.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DEBTI20936/21-1 | Künstliche Spinnfasern (Hamsterwatte) aus Viskose, weder gekrempelt noch gekämmt – eingereiht unter 5504.10.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/4271/06-1 | Synthetische Spinnfasern (Microspilifasern), weder gekrempelt noch gekämmt, auf Länge geschnitten – eingereiht unter 5503.20.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DE24807/09-1 | Synthetische Spinnfasern aus Polyester, gekrempelt – eingereiht unter 5506.20.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/2268/07-1 | Reißspinnstoff aus Baumwolle/Polyacryl/Polyester/Polyamid/Wolle – eingereiht unter 5202.91.00.00.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/98/05-1 | Scherstaub, Polyesterfasern unter 5 mm, zur Papierproduktion – eingereiht unter 5601.30.00.90.0 | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/2822/08-1 | Scherstaub, gemahlene Baumwollfasern, 0,01–2 mm – eingereiht unter 5601.30.00.90.0 | 5503.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Faser.
Ausfuhr
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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