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LandwirtschaftstechnikKapitel 56Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fischernetz: 5608.11.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fischernetz (5608.11.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fischernetz unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fischernetz Produktbild

Fischernetze sind konfektionierte, geknüpfte Netze aus Spinnstoffen, die zum Fischfang bestimmt sind. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Material der Maschen ab: Netze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen fallen unter 5608.11.20.00.0, solche aus Monofilamenten unter 5608.11.80.00.0. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fischernetz beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Fischernetze ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 56 - WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  • Position: 5608 - Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
  • Unterposition: 5608 11 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
  • Unterposition: 5608 11 - konfektionierte Fischernetze
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5608 1120 00 0 - aus Bindfäden, Seilen oder Tauen

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fischernetz

Der HS-Code für Fischernetz lautet 5608.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5608.11.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5608.11.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5608.11.20.00.0.

Einreihung von Fischernetz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Fischernetzen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Fischernetze ist Position 5608 einschlägig, die ausdrücklich konfektionierte Fischernetze nennt. Die Unterposition 5608.11 erfasst Netze aus synthetischen Spinnstoffen, die weitere Unterteilung in 5608.11.20 (aus Bindfäden/Seilen/Tauen) und 5608.11.80 (andere) erfolgt nach AV 6 auf der Ebene der Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fischernetz

Alternative Einreihung

5608.11.80.00.0 8,0 %

konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze)

Alternative Einreihung

5608.19.90.00.0 8,0 %

andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang)

Alternative Einreihung

9507.90.00.00.0 8,0 %

Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fischernetz (5608) ≠ konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze) (5608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fischernetz (5608) ≠ andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang) (5608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fischernetz (5608) ≠ Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze (9507)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Netze fallen aufgrund ihrer Bauart oder Funktion in ein anderes Kapitel des Zolltarifs:

Alternative Einreihung

5608.11.80.00.0 8,0 %

konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze)

Alternative Einreihung

5608.19.90.00.0 8,0 %

andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang)

Alternative Einreihung

9507.90.00.00.0 8,0 %

Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fischernetz ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fischernetz (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI29332/22-15608.19.90.00.0
Geknüpftes Deko-Fischernetz aus synthetischen Chemiefasern, als Meterware
DEBTI31652/24-19507.90.00.00.0
Handnetz/Kescher zum Landen von Fischen mit Rahmen und Handgriff
DEBTI27132/21-19507.90.00.00.0
Handnetz/Kescher zum Landen von Fischen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Fischernetze

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fischernetze aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Fischernetze

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fischernetze

Welche Zolltarifnummer hat Fischernetz?

Die Zolltarifnummer für Fischernetze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen aus synthetischen Spinnstoffen lautet 5608.11.20.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollabwicklung in der EU verbindlich. Abweichende Konstruktionen wie Monofilament-Netze oder Kescher fallen unter andere Codes.

Welchen HS-Code hat Fischernetz?

Der HS-Code (6-stellig) für konfektionierte Fischernetze aus synthetischen Spinnstoffen lautet 560811. Diese Position umfasst alle geknüpften Fischernetze, unabhängig von der genauen Machart. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Material der Maschen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fischernetz?

Der Drittlandszollsatz für Fischernetze der Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 beträgt 8 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt zusätzlich 19 %.

Wie unterscheidet sich Fischernetz zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Verwendungszweck. Fischernetze aus Bindfäden/Seilen/Tauen fallen unter 5608.11.20.00.0, solche aus Monofilamenten unter 5608.11.80.00.0. Eine Alternative sind Kescher (9507.90.00.00.0), die mit Rahmen und Stiel ausgestattet sind. Dekorative Netze ohne Fangfunktion gehören zu 5608.19.90.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fischernetz verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei wiederholten Fehlern droht eine verstärkte Zollkontrolle. Nutzen Sie daher die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fischernetz?

Für Fischernetze der Position 5608 bestehen keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die für den Bau oder die Ausrüstung von Wasserfahrzeugen und Bohrplattformen bestimmt sind (Code 117). Auch für luftfahrttaugliche Teile kann eine Aussetzung beantragt werden (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fischernetz?

Die vollständige Zolltarifnummer für Fischernetze ist 11-stellig: 5608.11.20.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (560811), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (56081120) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5608112000) sowie einer zusätzlichen nationalen Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fischernetz?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Fischernetze ist die Position 5608 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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