Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Fischernetze ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 56 - WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- Position: 5608 - Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
- Unterposition: 5608 11 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
- Unterposition: 5608 11 - konfektionierte Fischernetze
Zolltarifnummer: 5608 1120 00 0 - aus Bindfäden, Seilen oder Tauen
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fischernetz
Der HS-Code für Fischernetz lautet 5608.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5608.11.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5608.11.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5608.11.20.00.0.
Einreihung von Fischernetz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fischernetzen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Fischernetze ist Position 5608 einschlägig, die ausdrücklich konfektionierte Fischernetze nennt. Die Unterposition 5608.11 erfasst Netze aus synthetischen Spinnstoffen, die weitere Unterteilung in 5608.11.20 (aus Bindfäden/Seilen/Tauen) und 5608.11.80 (andere) erfolgt nach AV 6 auf der Ebene der Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fischernetz
Alternative Einreihung
konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze)
Alternative Einreihung
andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang)
Alternative Einreihung
Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fischernetz (5608) ≠ konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze) (5608)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fischernetz (5608) ≠ andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang) (5608)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fischernetz (5608) ≠ Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze (9507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischernetz bleibt die Zolltarifnummer 5608.11.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Netze fallen aufgrund ihrer Bauart oder Funktion in ein anderes Kapitel des Zolltarifs:
Alternative Einreihung
konfektionierte Fischernetze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (für Monofilament-Netze)
Alternative Einreihung
andere konfektionierte Netze, aus synthetischen Spinnstoffen, andere (Deko-Netze, nicht zum Fischfang)
Alternative Einreihung
Handnetze zum Landen von Fischen (Kescher), Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fischernetz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fischernetz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Fischernetze
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fischernetze aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Fischernetze
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Fischernetzen verglichen oder sind in der gleichen Zolltarifklasse zu finden.
