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LandwirtschaftstechnikKapitel 31Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kompost: 3101.00.00.00.2

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kompost (3101.00.00.00.2) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kompost unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kompost Produktbild

Kompost wird als Bodenverbesserungsmittel und natürlicher Dünger verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt maßgeblich davon ab, ob das Material chemisch behandelt wurde oder mit synthetischen Zusätzen versetzt ist. Lesen Sie hier die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kompost beschreiben: Herkunft, Rotteverfahren, chemische Behandlung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kompost ist in der Hierarchie des Harmonisierten Systems wie folgt aufgebaut:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 31 - DÜNGEMITTEL
  • Position: 3101 - Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3101 0000 00 2 - andere, nicht chemisch behandelt

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Kompost hängt davon ab, ob das Material chemisch behandelt wurde oder mit synthetischen Zusätzen versetzt ist. Bei Unsicherheit nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine präzise Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kompost

Der HS-Code für Kompost lautet 3101.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3101.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3101.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3101.00.00.00.2.

Einreihung von Kompost nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Position 3101 umfasst tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt, sowie durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel. Die Unterposition 3101.00.00.00.2 erfasst speziell solche Erzeugnisse, die nicht chemisch behandelt sind. Reiner, durch aerobe Rotte gewonnener Kompost ohne synthetische Zusätze fällt hierunter.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kompost

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 0 %

chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3824.99.93.90.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kompost (3101) ≠ chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompost bleibt die Zolltarifnummer 3101.00.00.00.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kompost (3101) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kompost bleibt die Zolltarifnummer 3101.00.00.00.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Prüfen Sie auch folgende abweichende Einreihung für verwandte Produkte:

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 0 %

chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3824.99.93.90.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kompost ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kompost (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI18108/21-13101.00.00.00.2
Düngemittel; Gärsubstrat - getrocknete und pelletierte Gärreste aus Biogasanlagen (pflanzliche und tierische Anteile), nicht chemisch behandelt
DEBTI18107/21-13101.00.00.00.2
Düngemittel; Gärsubstrat, getrocknet - Gärreste aus Biogasanlagen, nicht chemisch behandelt
DEBTI18106/21-13101.00.00.00.2
Düngemittel; flüssiges Gärsubstrat aus Biogasanlagen, nicht chemisch behandelt
DEBTI18105/21-13101.00.00.00.2
Düngemittel; Gärsubstrat - separierte Gärreste aus Biogasanlagen, nicht chemisch behandelt
DE14365/12-13101.00.00.00.2
Tierisches Düngemittel, nicht chemisch behandelt; Bio-Flüssigdünger aus Hühnerkot
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Kompost

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kompost aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um sofort die anfallenden Kosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Komposte

Welche Zolltarifnummer hat Kompost?

Kompost, der durch aerobe Rotte aus pflanzlichen oder tierischen Abfällen gewonnen wird und nicht chemisch behandelt ist, wird unter der Zolltarifnummer 3101.00.00.00.2 eingereiht. Diese Position umfasst tierische oder pflanzliche Düngemittel, die nicht chemisch behandelt sind. Enthält der Kompost synthetische Zusätze oder wurde er chemisch aufbereitet, kann eine andere Nummer, wie 3824.99.93.90.0, zutreffen.

Welchen HS-Code hat Kompost?

Der HS-Code (6-stellig) für Kompost lautet 3101.00. Er findet sich im Kapitel 31 (Düngemittel) des Harmonisierten Systems. Die ersten vier Stellen 3101 kennzeichnen tierische oder pflanzliche Düngemittel, die fünfte und sechste Stelle 00 präzisieren die Unterposition.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kompost?

Der Drittlandszollsatz für Kompost der Position 3101.00.00.00.2 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Kompost zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Alternativen ist entscheidend. Reiner, nicht chemisch behandelter Kompost (3101.00.00.00.2) unterscheidet sich von Guano (3101.00.00.01.0), einem spezifischen Vogelkotdünger. Chemisch behandelte Düngemittel (3101.00.00.08.0) sowie zusammengesetzte Pflanzenerden mit Düngerzusätzen (3824.99.93.90.0) sind ebenfalls abzugrenzen. Die Hauptunterscheidungsmerkmale sind der chemische Behandlungsgrad und das Vorhandensein synthetischer Zusätze.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kompost verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei Unklarheiten sollte daher eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder das Klassifizierungstool genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kompost?

Ja, für Kompost gelten besondere Maßnahmen. Enthält der Kompost tierische Bestandteile, ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Zudem unterliegt Kompost als Abfallprodukt der Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) sowie bei der Ausfuhr der Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kompost?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kompost ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3101.00.00.00.2. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3101.00), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3101.00.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3101.00.00.00) mit einer abschließenden nationalen 11. Stelle (2) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kompost?

Ja, Zolltarifnummern können sich im Rahmen der jährlichen Aktualisierung des TARIC (TARIC-Code) oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 3101 ist jedoch seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung über die Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.

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