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LandwirtschaftstechnikKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gemüsesamen: 1209.91.80.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gemüsesamen (1209.91.80.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gemüsesamen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gemüsesamen Produktbild

Gemüsesamen umfassen Samen verschiedener Gemüsearten wie Salat, Feldsalat, Spargel, Frühlingszwiebeln und Rucola, die zur Aussaat bestimmt sind. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 3b in die Position 1209. Alle Möglichkeiten im Überblick →Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gemüsesamen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1209 - Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
  • Unterposition: 1209 91 - andere
  • Unterposition: 1209 91 - Samen von Gemüsen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1209 9180 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1209 9180 10 0 - Samen

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Gemüsesamen hängt von der genauen botanischen Art und der Verwendung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gemüsesamen

Der HS-Code für Gemüsesamen lautet 1209.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1209.91.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1209.91.80.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1209.91.80.10.0.

Einreihung von Gemüsesamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gemüsesamen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 1209. Bei Mischungen verschiedener Gemüsesamen bestimmt AV 3b den wesentlichen Charakter durch die überwiegende Samenart.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gemüsesamen

Alternative Einreihung

1209.91.30.00.0 0 %

Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)

Alternative Einreihung

1209.91.80.90.0 0 %

Samen von Gemüsen - andere - andere

Alternative Einreihung

0713.10.10.00.0 0 %

Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Erbsen) zur Aussaat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gemüsesamen (1209) ≠ Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gemüsesamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gemüsesamen (1209) ≠ Samen von Gemüsen - andere - andere (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gemüsesamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gemüsesamen (1209) ≠ Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Erbsen) zur Aussaat (0713)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gemüsesamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei völlig anderer Warenbeschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

1209.91.30.00.0 0 %

Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)

Alternative Einreihung

0713.10.10.00.0 0 %

Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Erbsen) zur Aussaat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gemüsesamen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gemüsesamen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2672/12-11209.91.80.10.0
Feldsalatsamen zur Aussaat
DEBTI51909/18-11209.91.80.10.0
Feldsalatsamen zur Aussaat
DE2698/12-11209.91.80.10.0
Salatsamen (Lactuca sativa) zur Aussaat
DEBTI51929/18-11209.91.80.10.0
Salatsamen (Lactuca sativa) zur Aussaat
DEBTI51935/18-11209.91.80.10.0
Rucolasamen zur Aussaat
DE27036/16-11209.91.80.10.0
Saatbogen/Geschenkpapier mit Salatsamen
DEBTI51897/18-11209.91.80.10.0
Frühlingszwiebelsamen zur Aussaat
DE3877/17-11209.91.80.10.0
Saatbogen mit Salatsamen
DE2701/12-11209.91.80.10.0
Spargelsamen (Gemüsespargel) zur Aussaat
DEBTI51912/18-11209.91.80.10.0
Spargelsamen zur Aussaat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz3,0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Gemüsesamen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gemüsesamen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gemüsesamen

Welche Zolltarifnummer hat Gemüsesamen?

Die Zolltarifnummer für Gemüsesamen (Saatgut für Gemüsepflanzen) lautet 1209.91.80.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Samen von Gemüsen wie Salat, Feldsalat, Spargel, Frühlingszwiebeln und Rucola, die zur Aussaat bestimmt sind. Ausgenommen sind Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva), die unter 1209.91.30.00.0 fallen.

Welchen HS-Code hat Gemüsesamen?

Der HS-Code (6-stellig) für Gemüsesamen lautet 120991. Er umfasst Samen von Gemüsen, die zur Aussaat verwendet werden. Auf der nächsten Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) wird der Code 12099180 verwendet, und die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 1209.91.80.10.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gemüsesamen?

Der Drittlandszollsatz für Gemüsesamen der Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 beträgt 0 % (zollfrei). Saatgut für Gemüse ist im Rahmen der WTO-Bindungen zollfrei gestellt. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt ermäßigte 7 % gemäß §12 Abs.2 UStG.

Wie unterscheidet sich Gemüsesamen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gemüsesamen erfolgt zu anderen Positionen: Samen von Roten Rüben fallen unter 1209.91.30.00.0 (engere Unterposition). Frisches oder getrocknetes Gemüse (Kapitel 7) ist kein Saatgut und wird anders eingereiht. Eine Alternative ist die Auffangposition 1209.91.80.90.0 für Waren, die nicht als botanische Samen qualifizieren. Für Gemüsesamen ist jedoch die Position 1209.91.80.10.0 als Samen zur Aussaat korrekt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gemüsesamen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Gemüsesamen drohen Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen falscher Anmeldung. Da der Drittlandszollsatz für Gemüsesamen 0 % beträgt, ist das finanzielle Risiko gering, aber die korrekte Nummer ist für die Statistik und mögliche Maßnahmen (z. B. Pflanzenschutz) entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gemüsesamen?

Für Gemüsesamen der Zolltarifnummer 1209.91.80.10.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen im TARIC. Allerdings sind das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und die EU-Pflanzengesundheitsverordnung (2000/29/EG) zu beachten. Für Einfuhren aus der Schweiz wurde ein Zusatzzoll (Code 695) erhoben, der jedoch auf 0 % gesenkt wurde.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gemüsesamen?

Die Zolltarifnummer für Gemüsesamen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1209.91.80.10.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (120991), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12099180) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1209918010) sowie der 11. Stelle als nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gemüsesamen?

Zolltarifnummern für Gemüsesamen können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die aktuelle Nummer 1209.91.80.10.0 ist seit 2022 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU zu prüfen, um aktuelle Änderungen zu erfassen.

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