Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer baut auf der international harmonisierten Nomenklatur (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU und dem TARIC auf.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6305 - Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
- Unterposition: 6305 32 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
- Unterposition: 6305 32 - flexible Schüttgutbehälter
Kombinierte Nomenklatur: 6305 3211 - aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen
Zolltarifnummer: 6305 3219 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6305.32.19.00.0 gilt ausschließlich für Big Bags aus PP-Bändchengewebe. Bei abweichender Machart (z. B. Vliesstoff, Gewirke) oder Material (andere Kunststoffe) kann eine andere Nummer einschlägig sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Behälter prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flexibler-Schüttgutbehälter
Der HS-Code für Flexibler-Schüttgutbehälter lautet 6305.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6305.32.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6305.32.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6305.32.19.00.0.
Einreihung von Flexibler-Schüttgutbehälter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für den flexiblen Schüttgutbehälter bestehen keine aktiven Ausfuhrbeschränkungen oder Verbote im TARIC.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flexibler-Schüttgutbehälter
Alternative Einreihung
Flexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Flexible Schüttgutbehälter aus Vliesstoffen
Alternative Einreihung
Andere flexible Schüttgutbehälter, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Andere flexible Schüttgutbehälter, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Flexibler-Schüttgutbehälter (6305) ≠ Flexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Gewirken oder Gestricken (6305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flexibler-Schüttgutbehälter bleibt die Zolltarifnummer 6305.32.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flexibler-Schüttgutbehälter (6305) ≠ Flexible Schüttgutbehälter aus Vliesstoffen (6305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flexibler-Schüttgutbehälter bleibt die Zolltarifnummer 6305.32.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flexibler-Schüttgutbehälter (6305) ≠ Andere flexible Schüttgutbehälter, aus Gewirken oder Gestricken (6305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flexibler-Schüttgutbehälter bleibt die Zolltarifnummer 6305.32.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den positionsinternen Alternativen kommen auch Einreihungen in andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware abweichend beschaffen ist.
Alternative Einreihung
Flexible Schüttgutbehälter aus Streifen aus Polyethylen oder Polypropylen, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Flexible Schüttgutbehälter aus Vliesstoffen
Alternative Einreihung
Andere flexible Schüttgutbehälter, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative Einreihung
Andere flexible Schüttgutbehälter, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Flexibler-Schüttgutbehälter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flexibler-Schüttgutbehälter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sack zu Verpackungszwecken, sog. Big Bags (flexible Großsäcke), Foto siehe Anlage, - aus einem quaderförmigen Hauptkörper (lt. Antrag in den Abmessungen: 90 cm x 90 cm x 175 cm) aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus lt. Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer Breite von... Mehr anzeigenSack zu Verpackungszwecken, sog. Big Bags (flexible Großsäcke), Foto siehe Anlage, - aus einem quaderförmigen Hauptkörper (lt. Antrag in den Abmessungen: 90 cm x 90 cm x 175 cm) aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus lt. Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm; soll laut Antrag mit Kunststoff beschichtet sein, ein Überziehen mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) ist jedoch nur auf einer Seite mit bloßem Auge wahrnehmbar (somit Meterware der Position 5903), - auf der Oberseite mit einem ca. 50 cm langen, zylinderförmigen Stutzen aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, nicht beschichteten Geweben aus o. g. Streifen; oben mit Bindebändern aus Geweben verschnürbar; dient dem Befüllen und Entleeren des Hauptkörpers, - entlang der Längskanten mit Gewebestreifen verstärkt, die oben in vier Hebeschlaufen übergehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter; lt. Antrag mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 kg. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Sack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), sog. Big Bag aus PP-Bändchengewebe, - quaderförmig, in den Abmessungen von etwa 90 cm x 90 cm x 95 cm, - aus verschiedenen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; ein... Mehr anzeigenSack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), sog. Big Bag aus PP-Bändchengewebe, - quaderförmig, in den Abmessungen von etwa 90 cm x 90 cm x 95 cm, - aus verschiedenen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39, - an der Oberseite mit einem verschnürbaren Einfüllstutzen und an der Unterseite mit einer verschnürbaren Ablassöffnung ausgestattet, - am oberen Rand an den Ecken mit Aufhängeschlaufen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter mit einem maximalen Fassungsvermögen von etwa 1000 kg. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Sack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), sogenannter Big Bag aus Bändchengewebe, - quaderförmig, in den Abmessungen von 91 cm x 91 cm x 155 cm, - aus verschiedenen Geweben aus Streifen aus Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind... Mehr anzeigenSack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), sogenannter Big Bag aus Bändchengewebe, - quaderförmig, in den Abmessungen von 91 cm x 91 cm x 155 cm, - aus verschiedenen Geweben aus Streifen aus Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind mit einer Beschichtung versehen, ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39, - an der Oberseite mit einem verschnürbaren Einfüllstutzen und an der Unterseite mit einer verschnürbaren Ablassöffnung ausgestattet, - am oberen Rand an den Ecken mit Aufhängeschlaufen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter mit einem maximalen Fassungsvermögen von etwa 1000 kg. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Sack zu Verpackungszwecken, sogenannter Big Bag,. - Quaderförmig; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 60 cm x 60 cm. - Aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm. - An allen Ecken mit Aufhängeschlaufen versehen. - Durch... Mehr anzeigenSack zu Verpackungszwecken, sogenannter Big Bag,. - Quaderförmig; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 60 cm x 60 cm. - Aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm. - An allen Ecken mit Aufhängeschlaufen versehen. - Durch Zusammennähen konfektioniert. - Laut Antrag mit einer Tragkraft von ca. 1000 kg. - Dient dem Transport verschiedener Güter. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben". Weniger anzeigen
Verpackungssack, sogenannter flexibler Schüttgutbehälter, siehe Anlage. - Quaderförmig; Abmessungen: ca. 88 cm x 88 cm x 86 cm, - aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer scheinbaren Breite von weniger als 5 mm, beidseitige Beschichtung mit Kunststoff ist mit bloßem... Mehr anzeigenVerpackungssack, sogenannter flexibler Schüttgutbehälter, siehe Anlage. - Quaderförmig; Abmessungen: ca. 88 cm x 88 cm x 86 cm, - aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer scheinbaren Breite von weniger als 5 mm, beidseitige Beschichtung mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht erkennbar, daher kein Erzeugnis des Kapitels 39, - oben mit einem zylindrischen, verschließbaren Stutzen zum Befüllen und Entleeren, - an allen Ecken mit Aufhängeschlaufen versehen, - mit zusätzlichem Innensack aus durchsichtiger Kunststofffolie, - mit eingenähtem Beutel aus Kunststofffolie in den Abmessungen von: ca. 37 cm x ca. 31 cm, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 kg. "Verpackungssack, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Sack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Hauptkörper (etwa 140 cm x 90 cm x 90 cm); auf der Oberseite mit einem zylinderförmigen Einfüllstutzen sowie mit einem - die Unterseite bildenden - konusförmigen Stutzen zum Entleeren; am unteren... Mehr anzeigenSack zu Verpackungszwecken (flexibler Schüttgutbehälter), Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Hauptkörper (etwa 140 cm x 90 cm x 90 cm); auf der Oberseite mit einem zylinderförmigen Einfüllstutzen sowie mit einem - die Unterseite bildenden - konusförmigen Stutzen zum Entleeren; am unteren Rand an den vier Längsseiten mit nach unten hin schmaler zulaufenden, an einer Längsseite mit zwei weiteren rechteckigen, nach unten hängenden Zuschnitten, -- aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm; laut Antrag mit Kunststoff überzogen und mit Lagen aus Kunststoff versehen; die Gewebe weisen lediglich auf einer Seite einen Glanz auf, ein Überziehen mit Kunststoff bzw. Versehen mit Lagen aus Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (somit keine Gewebe des Kapitels 39 und keine Gewebe der Position 5903), - entlang der Längskanten mit Gewebestreifen verstärkt, die oben in vier Aufhängeschlaufen übergehen, -- aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen und Garnen aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - an den beiden Stutzen mit Bindebändern aus Garnen aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - mit einem - durch den unteren Rand der Zuschnitte - geführten Tunnelzug aus einem Seil, - seitlich mit einer angenähten Hülle aus klarsichtigem Kunststoff, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter; mit einem Fassungsvermögen von mehr als 250 kg. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Verpackungssack, sogenannter flexibler Schüttgutbehälter, siehe Anlage. - Quaderförmig; Abmessungen: ca. 90 cm x 90 cm x 87 cm, - aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer scheinbaren Breite von weniger als 5 mm; beidseitige Beschichtung mit Kunststoff ist mit bloßem... Mehr anzeigenVerpackungssack, sogenannter flexibler Schüttgutbehälter, siehe Anlage. - Quaderförmig; Abmessungen: ca. 90 cm x 90 cm x 87 cm, - aus Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer scheinbaren Breite von weniger als 5 mm; beidseitige Beschichtung mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht erkennbar, daher kein Erzeugnis des Kapitels 39, - an allen Ecken mit Aufhängeschlaufen versehen, - mit großflächigem Firmenaufdruck auf der Vorderseite, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Transport verschiedener Güter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 kg. "Verpackungssack, aus synthetischen Spinnstoffen, flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen aus Polypropylen, aus Geweben" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Flexible Schüttgutbehälter
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Big Bag aus PP-Bändchengewebe auf Basis des Warenwerts und Ursprungslands.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Folgende Verpackungsmittel werden ebenfalls häufig nachgefragt. Die Zolltarifnummern unterscheiden sich je nach Material und Konfektionierung.
Papiertüte
4819.40.00.00.0 · 0 %
Kunststoff Tank
3925.10.00.00.0 · 6,5 %
Ldpe Folie
3920.10.24.90.0 · 6,5 %
Verpackung
4819.10.00.00.0 · 0 %
Metallbehälter
7310.29.90.90.0 · 2,7 %
Stahl Box
7310.29.90.90.0 · 2,7 %
Verpackungsfolie
3920.10.25.90.0 · 6,5 %
Packpapier
4804.31.80.00.0 · 0 %
Glasflasche
7010.90.43.00.0 · 5 %
