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Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fruchtpulver: 1106.30.90.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fruchtpulver (1106.30.90.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fruchtpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fruchtpulver Produktbild

Für Fruchtpulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1106 3090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1106 3090 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung hängt vom Herstellungsprozess ab. Bei erhitzter Pulpe oder Saftkonzentrat kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fruchtpulver

Der HS-Code für Fruchtpulver lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0.

Einreihung von Fruchtpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Fruchtpulver in die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als getrocknetes und gemahlenes Pulver aus Früchten des Kapitels 8.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fruchtpulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht)2008.99.49.10.0 8,3 %
Alternative EinreihungFruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform)2009.89.38.91.0 8,3 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Fruchtpulver (1106) ≠ Fruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht) (2008)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtpulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fruchtpulver (1106) ≠ Fruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform) (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtpulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn der Herstellungsprozess von der einfachen Trocknung und Mahlung abweicht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht)2008.99.49.10.0 8,3 %
Alternative EinreihungFruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform)2009.89.38.91.0 8,3 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fruchtpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fruchtpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE25519/15-1Baobabfruchtpulver, 100% Baobab, vermahlen1106.30.90.80.0
DE26327/15-1Nonifruchtpulver, gefriergetrocknet, ohne Zusätze1106.30.90.80.0
DE1142/15-1Acerolapulver, gefriergetrocknet, 98% Acerola, 2% Siliciumdioxid1106.30.90.80.0
DEBTI23174/21-1Acerolapulver, gefriergetrocknet, gemahlen1106.30.90.80.0
DE1143/15-1Graviolapulver, gefriergetrocknet, 98% Graviola, 2% Siliciumdioxid1106.30.90.80.0
DE11696/13-1Mangopulver, gefriergetrocknet, ohne Zusätze1106.30.90.80.0
DE1144/15-1Acaipulver, gefriergetrocknet, 99,9% Acai, 0,1% Zitronensäure1106.30.90.80.0
DEBTI23169/21-1Acaipulver, gefriergetrocknet, 99,6% Acai, 0,4% Limette1106.30.90.80.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,3 %Drittlandszoll
USA8,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,8 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,3 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Fruchtpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung Fruchtpulver mit unserem Zollrechner.

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Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fruchtpulver

Welche Zolltarifnummer hat Fruchtpulver?

Die Zolltarifnummer für Fruchtpulver lautet 1106.30.90.80.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für reines Fruchtpulver, das durch Trocknen und Mahlen ganzer Früchte (z. B. Beeren, Äpfel, Mangos) ohne weitere Verarbeitung wie Kochen oder Saftherstellung gewonnen wird. Die Einreihung in Kapitel 11 (Müllereierzeugnisse) ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Fruchtpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Fruchtpulver lautet 110630. Er umfasst Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 (Früchte, Nüsse, Schalenfrüchte). Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 entsprechen diesem internationalen Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fruchtpulver?

Der Drittlandszollsatz für Fruchtpulver (Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0) beträgt 8,3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China, den USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Fruchtpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Fruchtpulver hängt vom Herstellungsprozess ab. Reines Fruchtpulver aus getrockneten und gemahlenen Früchten fällt unter 1106.30.90.80.0 (Kapitel 11). Eine Alternative ist Fruchtpulver aus erhitzter Fruchtpulpe (Kapitel 20, Code 2008.99.49.10.0) oder Fruchtsaftpulver aus Saftkonzentrat (Kapitel 20, Code 2009.89.38.91.0). Die Abgrenzung erfolgt anhand der Verarbeitungsstufe.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fruchtpulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Strafen. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden. Im schlimmsten Fall wird die Ware zurückgewiesen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zur Absicherung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fruchtpulver?

Ja, für Fruchtpulver gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %. Informieren Sie sich vor der Einfuhr über die aktuellen Maßnahmen im TARIC.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fruchtpulver?

Die Zolltarifnummer für Fruchtpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (110630), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (11063090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1106309080) sowie einer 11. Prüfziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fruchtpulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Fruchtpulver ist die Nummer 1106.30.90.80.0 seit mehreren Jahren stabil, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gelten in der Regel sechs Jahre.

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