Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
- Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
Kombinierte Nomenklatur: 1106 3090 - andere
Zolltarifnummer: 1106 3090 80 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung hängt vom Herstellungsprozess ab. Bei erhitzter Pulpe oder Saftkonzentrat kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fruchtpulver
Der HS-Code für Fruchtpulver lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0.
Einreihung von Fruchtpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fruchtpulver in die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als getrocknetes und gemahlenes Pulver aus Früchten des Kapitels 8.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fruchtpulver
Alternative Einreihung
Fruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht)
Alternative Einreihung
Fruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fruchtpulver (1106) ≠ Fruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht) (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtpulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fruchtpulver (1106) ≠ Fruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform) (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fruchtpulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn der Herstellungsprozess von der einfachen Trocknung und Mahlung abweicht:
Alternative Einreihung
Fruchtpulver aus erhitzter/gekochter Fruchtpulpe (Kapitel 20 – Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht)
Alternative Einreihung
Fruchtsaftpulver (Kapitel 20 – Fruchtsäfte in Pulverform)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fruchtpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fruchtpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Fruchtpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung Fruchtpulver mit unserem Zollrechner.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Produkte und deren Zolltarifnummern.
Mango
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %
Dill
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
Allulose
2940.00.00.80.0 · 6,5 %
Guacamole
2008.99.67.99.0 · 20,8 %
Weizen
1001.99.00.40.0 · 95 EUR/t (spezifisch)
Sojasauce
2103.10.00.00.0 · 7,7 %
Molkenprotein
3502.20.91.00.0 · 123,50 EUR/100 kg
Rapsöl
1514.19.90.00.1 · 0 %
