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Schmuck & AccessoiresKapitel 42Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geldbörse: 4202.31.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geldbörse (4202.31.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geldbörse unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geldbörse Produktbild

Geldbörsen (Portemonnaies, Brieftaschen) dienen der Aufbewahrung von Bargeld, Münzen und Karten. Die korrekte Einreihung hängt vom Außenmaterial (Leder, Kunststoff, Textil) und davon ab, ob die Ware handgearbeitet ist. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geldbörse beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
  • Position: 4202 - Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Dokumentenkoffer, Aktentaschen, Schulranzen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  • Unterposition: 4202 31 - Taschen- oder Handtaschenartikel
  • Unterposition: 4202 31 - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4202 3100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 gilt für Geldbörsen mit Außenseite aus Leder, die nicht handgearbeitet sind. Bei abweichendem Material oder Handarbeit kann eine andere Nummer zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geldbörse

Der HS-Code für Geldbörse lautet 4202.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4202.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4202.31.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4202.31.00.90.0.

Einreihung von Geldbörse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Geldbörsen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geldbörse

Alternative Einreihung

4202.31.00.10.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet

Alternative Einreihung

4202.39.00.90.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, andere, andere

Alternative Einreihung

4202.21.00.90.0 3,0 %

Handtaschen mit Außenseite aus Leder, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geldbörse (4202) ≠ Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder, handgearbeitet (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldbörse bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geldbörse (4202) ≠ Taschen- oder Handtaschenartikel, andere, andere (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldbörse bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geldbörse (4202) ≠ Handtaschen mit Außenseite aus Leder, andere (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldbörse bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 4202 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Geldbörse aus ungewöhnlichen Materialien besteht.

Alternative Einreihung

4202.39.00.90.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, andere, andere

Alternative Einreihung

4202.21.00.90.0 3,0 %

Handtaschen mit Außenseite aus Leder, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geldbörse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geldbörse (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI30291/24-14202.31.00.90.0
Geldbörse, sog. Portemonnaie aus Leder, mit Außenseite aus Leder auf Unterlage aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet
DEBTI30291/24-24202.31.00.90.0
Geldbörse, sog. Portemonnaie aus Leder, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet
DEF/2023/08-14202.31.00.90.0
Geldbörse aus Leder, handgearbeitet (Handarbeit nicht belegt) - abweichend handgearbeitet
DE14843/11-14202.31.00.90.0
Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet
DEBTI10330/21-14202.31.00.90.0
Geldbörse aus Kalbsleder, nicht handgearbeitet
DE13149/12-14202.31.00.90.0
Geldbörse aus Leder, Taschen- oder Handtaschenartikel, nicht handgearbeitet
DEF/5907/07-14202.31.00.90.0
Geldbörse (Kellnerbörse) aus Leder, nicht handgearbeitet
DEBTI41957/18-14202.31.00.90.0
Geldbörse (Münztäschchen) aus Leder, nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Geldbörsen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geldbörse mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geldbörsen

Welche Zolltarifnummer hat eine Geldbörse?

Eine handelsübliche Geldbörse aus Leder, die nicht handgearbeitet ist, wird unter der Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Taschen- oder Handtaschenartikel mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Bei abweichendem Material oder handgearbeiteter Fertigung kann eine andere Unterposition zutreffen.

Welchen HS-Code hat eine Geldbörse?

Der HS-Code (6-stellig) für Geldbörsen lautet 420231. Er umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Auf EU-Ebene wird dieser zur Kombinierten Nomenklatur 42023100 (8-stellig) und zum TARIC-Code 4202310090 (10-stellig) erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Geldbörse?

Der Drittlandszollsatz für Geldbörsen der Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 beträgt 3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Geldbörse zolltechnisch von einer Handtasche?

Die zolltarifliche Abgrenzung zwischen Geldbörse und Handtasche erfolgt über Größe und primäre Funktion. Geldbörsen (4202.31) sind kompakte Taschenartikel für Bargeld und Karten, während Handtaschen (4202.21) größere Behältnisse mit Henkeln oder Trageriemen sind. Eine Alternative zur Geldbörse aus Nicht-Leder ist die Unterposition 4202.39.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Geldbörse verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unseren Klassifizierungsassistenten nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geldbörsen?

Ja, für Geldbörsen aus Leder gelten besondere Einfuhrkontrollen: Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Code 745), Robbenerzeugnisse (Code 746) sowie CITES-Artenschutzkontrollen (Code 710) für geschützte Tierarten. Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Geldbörse?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Geldbörse ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und dem TARIC-Code (10 Stellen) ableitet. Für Deutschland wird die 11. Stelle zur weiteren Untergliederung genutzt, z. B. 4202.31.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geldbörsen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die hier angegebene Nummer 4202.31.00.90.0 entspricht dem Stand 2025. Für aktuelle Einfuhren empfehlen wir, die gültige Fassung im TARIC zu prüfen.

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