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Lebensmittel & GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz: 0712.39.00.39.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz (0712.39.00.39.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Getrockneter Pilz unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Getrockneter Pilz Produktbild

Für Getrockneter Pilz sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 31 - Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
  • Unterposition: 0712 39 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 3900 39 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von getrockneten Pilzen hängt von der Pilzart und der Art der Trocknung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz

Der HS-Code für Getrockneter Pilz lautet 0712.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.39.00.39. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.39.00.39.0.

Einreihung von Getrockneter Pilz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung getrockneter Pilze erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmende Beschaffenheit). Maßgeblich ist die Trocknung als Konservierungsmethode ohne weitere Zubereitung. Pilze, die geräuchert, dampfbehandelt oder in Öl eingelegt sind, fallen unter Kapitel 20 (Position 2003).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPilze der Gattung Agaricus (Champignons), getrocknet0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative EinreihungJudasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.32.00.01.0 12,8 %
Alternative EinreihungJudasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, andere0712.32.00.09.0 12,8 %
Alternative EinreihungZitterpilze (Tremella spp.), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.33.00.01.0 12,8 %
Alternative EinreihungZitterpilze (Tremella spp.), getrocknet, andere0712.33.00.09.0 12,8 %
Alternative EinreihungShiitake (Lentinus edodes), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.34.00.31.0 12,8 %
Alternative EinreihungShiitake (Lentinus edodes), getrocknet, andere0712.34.00.39.0 12,8 %
Alternative EinreihungAndere Pilze (ohne Agaricus), getrocknet, zur Weiterverarbeitung bestimmt0712.39.00.31.0 12,8 %
Alternative EinreihungPilze und Trüffeln, anders zubereitet/haltbar gemacht (z.B. geräuchert, dampfbehandelt)2003.90.90.00.0 12,8 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Getrockneter Pilz (0712) ≠ Pilze der Gattung Agaricus (Champignons), getrocknet (0712)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Pilz bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Getrockneter Pilz (0712) ≠ Judasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, zur Weiterverarbeitung (0712)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Pilz bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Getrockneter Pilz (0712) ≠ Judasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, andere (0712)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Pilz bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Pilze über das Trocknen hinaus zubereitet sind:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPilze der Gattung Agaricus (Champignons), getrocknet0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative EinreihungJudasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.32.00.01.0 12,8 %
Alternative EinreihungJudasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet, andere0712.32.00.09.0 12,8 %
Alternative EinreihungZitterpilze (Tremella spp.), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.33.00.01.0 12,8 %
Alternative EinreihungZitterpilze (Tremella spp.), getrocknet, andere0712.33.00.09.0 12,8 %
Alternative EinreihungShiitake (Lentinus edodes), getrocknet, zur Weiterverarbeitung0712.34.00.31.0 12,8 %
Alternative EinreihungShiitake (Lentinus edodes), getrocknet, andere0712.34.00.39.0 12,8 %
Alternative EinreihungPilze und Trüffeln, anders zubereitet/haltbar gemacht (z.B. geräuchert, dampfbehandelt)2003.90.90.00.0 12,8 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrockneter Pilz (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI42964/18-1Getrocknete Pilze – Judasohrpilze (Auricularia spp.), getrocknet0712.39.00.39.0
DEBTI5996/24-1Shiitake, gewürfelt, getrocknet und geräuchert0712.39.00.39.0
DE9315/13-1Zerkleinerte, getrocknete Champignons mit Sonnenblumenöl0712.39.00.39.0
DE25910/15-1Getrocknete Pilz-Scheiben – Shiitake, ungegart getrocknet, ganz0712.39.00.39.0
DE12627/11-1Getrocknete Pilz-Scheiben – Shiitake, in Scheiben0712.39.00.39.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,8 %Drittlandszoll
USA12,8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz12,8 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,8 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Getrocknete Pilze

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren getrockneten Pilz. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Getrocknete Pilze

Welche Zolltarifnummer hat Getrockneter Pilz?

Die Zolltarifnummer für getrocknete Pilze, die nicht weiter zubereitet sind, lautet 0712.39.00.39.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst andere Pilze (ohne Agaricus), getrocknet, in Stücken, Scheiben oder als Pulver, sofern keine weitere Behandlung wie Räuchern oder Dampfbehandlung erfolgt ist.

Welchen HS-Code hat Getrockneter Pilz?

Der HS-Code (6-stellig) für getrocknete Pilze lautet 071239. Er umfasst getrocknete Pilze der Gattungen Auricularia, Tremella und andere, ausgenommen Champignons (Agaricus). Die ersten vier Ziffern 0712 stehen für getrocknetes Gemüse, die fünfte und sechste Stelle differenzieren nach Pilzart.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Getrockneter Pilz?

Der Drittlandszollsatz für getrocknete Pilze der Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 beträgt 12,8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken, z. B. aus der Türkei oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Getrockneter Pilz zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 2003 (zubereitete Pilze) und zur Position 1211 (Medizinalpilze). Getrocknete Pilze ohne weitere Zubereitung fallen unter 0712. Sobald sie geräuchert, dampfbehandelt oder in Öl eingelegt sind, ist die Alternative 2003 zu prüfen. Medizinalpilze mit überwiegend pharmazeutischer Verwendung gehören zu 1211.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Getrockneter Pilz?

Ja, für getrocknete Pilze gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Zudem unterliegen Lebensmittelimporte Sicherheitskontrollen (Maßnahme 722). Für bestimmte Ursprungsländer können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Getrockneter Pilz?

Die vollständige Zolltarifnummer für getrocknete Pilze hat 11 Stellen: 0712.39.00.39.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (071239), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (07123900), dem 10-stelligen TARIC-Code (0712390039) und einer weiteren Unterteilung für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Getrockneter Pilz?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 0712 für getrocknetes Gemüse ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder geänderten Maßnahmen.

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