Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige zolltarifliche Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerWeichkaramellen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Karamell
Der HS-Code für Karamell lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.75.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0.
Einreihung von Karamell nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Ausfuhr von Karamell aus der EU ist keine besondere Ausfuhrmaßnahme in der Maßnahmenlandschaft hinterlegt. Die ATLAS-Ausfuhranmeldung erfolgt ebenfalls mit der 11-stelligen Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Karamell
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren | 1704.90.65.00.0 | 9 % |
| Alternative Einreihungandere (Komprimate) | 1704.90.81.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Karamell (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Karamell (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Karamell (1704) ≠ andere (Komprimate) (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Karamell (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1952/12-1 | Zuckerware; Weichkaramell-Bonbon. Ovalrunde, hellbraune, harte Weichkaramelle mit Karamellgeschmack. Zusatz eines fetthaltigen Inhaltsstoffes. | 1704.90.75.00.0 |
| DE1955/12-1 | Weichkaramellen mit Lakritzgeschmack, fetthaltiger Inhaltsstoff (Pflanzenfett). | 1704.90.75.00.0 |
| DEK/423/06-1 | Zuckerware, Weichkaramelle. Annähernd quaderförmige, braune Weichkaramellen einzeln in Folienpapier gewickelt. | 1704.90.75.00.0 |
| DE17525/11-1 | Zuckerware; Weichkaramelle. Quaderförmige, etwa 28x17x10 mm große Weichkaramellen. | 1704.90.75.00.0 |
| DE10726/13-1 | Hellbraune Weichkaramellen, einzeln in Folienpapier. | 1704.90.75.00.0 |
| DE17523/11-1 | Ovale, hellbraune Weichkaramellen. | 1704.90.75.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Einfuhrabgaben berechnen
Zum Zollwert addieren Sie den Drittlandszollsatz von 9,0 % (regulär) und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Abhängig vom Ursprungsland können Präferenzabkommen den effektiven Zollsatz auf 0 % senken.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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