Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Karamell: 1704.90.75.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Karamell (1704.90.75.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Karamell unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Karamell Produktbild

Karamell wird als verzehrfertige Zuckerware eingeführt, typischerweise einzeln in Folie gewickelt. Für die Einreihung sind die enthaltenen Fettanteile und die weiche Konsistenz entscheidend. Sie haben eine abweichende Rezeptur? Dann prüfen Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Karamell beschreiben: Material, Fettgehalt, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige zolltarifliche Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9075 00 0 - Weichkaramellen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Karamell hängt maßgeblich von der Konsistenz und dem Fettgehalt ab. Weichkaramellen mit Fettzusatz gehören zu 1704.90.75.00.0. Hartkaramellen ohne nennenswerten Fettanteil fallen unter 1704.90.71.00.0. Im Zweifel prüfen Sie Ihre Ware mit unserem Klassifizierungstool und vermeiden Sie Nachzahlungen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Karamell

Der HS-Code für Karamell lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.75.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0.

Einreihung von Karamell nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Bei der Ausfuhr von Karamell aus der EU ist keine besondere Ausfuhrmaßnahme in der Maßnahmenlandschaft hinterlegt. Die ATLAS-Ausfuhranmeldung erfolgt ebenfalls mit der 11-stelligen Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Karamell

Alternative Einreihung

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Komprimate)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Karamell (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Karamell (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Karamell (1704) ≠ andere (Komprimate) (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamell bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern Karamell mit Kakao oder Schokolade überzogen ist, kommt Kapitel 18 in Betracht. Auch eine Abgrenzung zu karamellisierten Zuckern des Kapitels 17, Position 1702, ist zolltariflich relevant.

Alternative Einreihung

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Alternative Einreihung

1704.90.81.00.0 9,0 %

andere (Komprimate)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Karamell ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Karamell (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1952/12-11704.90.75.00.0
Zuckerware; Weichkaramell-Bonbon. Ovalrunde, hellbraune, harte Weichkaramelle mit Karamellgeschmack. Zusatz eines fetthaltigen Inhaltsstoffes.
DE1955/12-11704.90.75.00.0
Weichkaramellen mit Lakritzgeschmack, fetthaltiger Inhaltsstoff (Pflanzenfett).
DEK/423/06-11704.90.75.00.0
Zuckerware, Weichkaramelle. Annähernd quaderförmige, braune Weichkaramellen einzeln in Folienpapier gewickelt.
DE17525/11-11704.90.75.00.0
Zuckerware; Weichkaramelle. Quaderförmige, etwa 28x17x10 mm große Weichkaramellen.
DE10726/13-11704.90.75.00.0
Hellbraune Weichkaramellen, einzeln in Folienpapier.
DE17523/11-11704.90.75.00.0
Ovale, hellbraune Weichkaramellen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Einfuhrabgaben berechnen

Zum Zollwert addieren Sie den Drittlandszollsatz von 9,0 % (regulär) und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Abhängig vom Ursprungsland können Präferenzabkommen den effektiven Zollsatz auf 0 % senken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Karamelle

Welche Zolltarifnummer hat Karamell?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Karamell (Weichkaramelle) lautet 1704.90.75.00.0. Sie wird im Elektronischen Zolltarif (EZT) als 11-stellige Codenummer geführt und gilt für Zuckerwaren mit weicher, kauähnlicher Konsistenz, die durch Zusatz von Milchfett oder Pflanzenfett entsteht.

Welchen HS-Code hat Karamell?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Karamell ist 170490. Er umfasst auf internationaler Ebene alle Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, die nicht zu Hartkaramellen, Gummibonbons oder anderen spezifischen Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur gehören.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Karamell?

Der Drittlandszollsatz für Karamell (1704.90.75.00.0) beträgt 9,0 %. Hinzu kommt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % auf den Zollwert inklusive Zoll. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Karamell zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Karamell erfolgt gegenüber Hartkaramellen (1704.90.71.00.0), die keine nennenswerten Fettanteile enthalten und spröde sind. Eine Alternative zu Weichkaramellen sind Gummibonbons (1704.90.65.00.0) auf Gelatinebasis. Auch karamellisierter Zucker (Position 1702) als industrieller Rohstoff ist abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Karamell verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung verhängen. Verwenden Sie zur Absicherung eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Karamell?

Ja. Für die Einfuhr von Karamell gelten unter anderem die Veterinärkontrolle (Code 410) bei Verwendung tierischer Fette sowie die Lebensmittelkontrolle (Code 722). Für Bio-Karamell ist eine Kontrollbescheinigung (Code 750) erforderlich. Ferner besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122) mit einem Kontingentszollsatz von 35,0 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Karamell?

Die vollständige Zolltarifnummer für Karamell ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17049075), dem 10-stelligen TARIC-Code (1704907500) und der deutschen 11-stelligen Ergänzung (1704.90.75.00.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Karamell?

Die Zolltarifnummer für Weichkaramellen (1704.90.75.00.0) ist seit Jahren stabil. Änderungen im Harmonisierten System erfolgen in der Regel alle fünf Jahre. Die nächste turnusmäßige Überarbeitung steht für 2027 an. Bis dahin ist von einer unveränderten Einreihung auszugehen.

Lassen Sie Ihre Karamelle in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie den automatischen Klassifizierungsassistenten – einfach, schnell und zuverlässig.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer