Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer zeigt die systematische Einordnung von Sesampaste im Zolltarif:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- UnterpositionSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen200819
- Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081992
- Kombinierte Nomenklaturandere20081993
- Kombinierte Nomenklaturandere20081999
- TARICSesamsamen2008199941
- ZolltarifnummerTahini
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sesampaste
Der HS-Code für Sesampaste lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.41. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.41.0.
Einreihung von Sesampaste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Gebindegröße, Zusammensetzung oder Verarbeitungsgrad können andere Zolltarifnummern in Betracht kommen. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Alternativen und zolltariflichen Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sesampaste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTahini in Gebinden > 1 kg (Großgebinde, z. B. 18-kg-Eimer) | 2008.19.19.41.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere Sesamsamen (nicht Tahini) ≤ 1 kg | 2008.19.99.49.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere Sesamsamen (nicht Tahini) > 1 kg | 2008.19.19.49.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sesampaste (2008) ≠ Tahini in Gebinden > 1 kg (Großgebinde, z. B. 18-kg-Eimer) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sesampaste (2008) ≠ andere Sesamsamen (nicht Tahini) ≤ 1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sesampaste (2008) ≠ andere Sesamsamen (nicht Tahini) > 1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sesampaste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28537/24-1 | Sesamsamen, weiß, geröstet, als Paste, in Aufmachung für den Einzelverkauf (300 g-Metalldose) | 2008.19.99.41.0 |
| DE998/14-1 | Sesampaste aus gerösteter, gemahlener Sesamsaat, in Eimern ca. 18 kg | 2008.19.99.41.0 |
| DE10839/16-1 | Tahin-Tahina (Sesampaste), dickflüssige Masse, hergestellt durch Vermahlen geschälter, gerösteter Sesamsamen, 380 g-Gläser | 2008.19.99.41.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Sesampaste
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Sesampaste-Sendung. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an."}]
Export (innerhalb der EU)
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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