Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer zeigt die systematische Einordnung von Sesampaste im Zolltarif:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2008 11 - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
- Unterposition: 2008 19 - andere, einschließlich Mischungen
Kombinierte Nomenklatur: 2008 1992 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Kombinierte Nomenklatur: 2008 1993 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2008 1999 - andere
TARIC: 2008 1999 41 - Sesamsamen
Zolltarifnummer: 2008 1999 41 0 - Tahini
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer gilt für reine Sesampaste (Tahini) ohne Zuckerzusatz in Gebinden bis 1 kg. Bei abweichender Rezeptur oder Aufmachung ist die Einreihung gesondert zu prüfen. Nutzen Sie dafür das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sesampaste
Der HS-Code für Sesampaste lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.41. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.41.0.
Einreihung von Sesampaste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Gebindegröße, Zusammensetzung oder Verarbeitungsgrad können andere Zolltarifnummern in Betracht kommen. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Alternativen und zolltariflichen Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sesampaste
Alternative Einreihung
Tahini in Gebinden > 1 kg (Großgebinde, z. B. 18-kg-Eimer)
Alternative Einreihung
andere Sesamsamen (nicht Tahini) ≤ 1 kg
Alternative Einreihung
andere Sesamsamen (nicht Tahini) > 1 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sesampaste (2008) ≠ Tahini in Gebinden > 1 kg (Großgebinde, z. B. 18-kg-Eimer) (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sesampaste (2008) ≠ andere Sesamsamen (nicht Tahini) ≤ 1 kg (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sesampaste (2008) ≠ andere Sesamsamen (nicht Tahini) > 1 kg (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesampaste bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.41.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird Sesampaste mit Zucker oder anderen Zutaten zu einer Süßware (z. B. Halva) verarbeitet, ist eine Einreihung in anderen Kapiteln möglich:
Alternative Einreihung
Tahini in Gebinden > 1 kg (Großgebinde, z. B. 18-kg-Eimer)
Alternative Einreihung
andere Sesamsamen (nicht Tahini) > 1 kg
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sesampaste ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sesampaste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Sesampaste
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Sesampaste-Sendung. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an."}]
Export (innerhalb der EU)
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig nach ihrer Zolltarifnummer gesucht:
Tonic-Wasser
2202.10.00.00.0 · 9,6 %
Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Getrocknete Aprikose
0813.10.00.00.0 · 5,6 %
Keks
1905.31.99.00.0 · 9 %
Papadam
2005.59.00.00.0 · 19,2 %
Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %
Lakritzbonbon
1704.90.71.00.0 · 9 %
Olivenöl
1509.20.00.10.1 · 124,50 €/100 kg
Mariendistel-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
