Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Einreihung von Gin ergibt sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem deutschen Zolltarif:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2208 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- Unterposition: 2208 50 - Gin und Genever
Kombinierte Nomenklatur: 2208 5011 - Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von
Zolltarifnummer: 2208 5011 00 0 - 2|l oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt maßgeblich vom Alkoholgehalt (mind. 37,5 % vol), der Aromatisierung mit Wacholder und der Gebindegröße ab. Für eine verbindliche Klassifizierung nutzen Sie das kostenlose Einreihungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gin
Der HS-Code für Gin lautet 2208.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.50.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.50.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.50.11.00.0.
Einreihung von Gin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Gin gelten neben dem Zollsatz folgende Maßnahmen und Auflagen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Typischer Handels-Gin in Flaschen bis 2 l (0,35 l, 0,5 l, 0,7 l, 1 l)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger (Standardflaschen 0,2–2 l) | 2208.50.11.00.0 | 0 % |
| Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank) | 2208.50.19.00.0 | 0 % |
| Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.50.91.00.0 | 0 % |
| Genever in Großgebinden über 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l | 2208.50.99.00.0 | 0 % |
| Sloe Gin oder Gin-Liköre mit erhöhtem Zuckergehalt → Einreihung als Likör!Likör, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.70.10.00.0 | 0 % |
| Gin Tonic RTD oder Gin-Mischgetränke mit niedrigem Alkohol → kein Gin im Sinne des Tarifs!Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.90.69.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gin (2208) ≠ Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank) (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung). Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gin (2208) ≠ Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 l. Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gin (2208) ≠ Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Genever in Großgebinden über 2 l. Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Fertig gemischte Getränke oder Liköre auf Gin-Basis werden anderen Positionen zugewiesen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank) | 2208.50.19.00.0 | 0 % |
| Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.50.91.00.0 | 0 % |
| Genever in Großgebinden über 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l | 2208.50.99.00.0 | 0 % |
| Sloe Gin oder Gin-Liköre mit erhöhtem Zuckergehalt → Einreihung als Likör!Likör, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.70.10.00.0 | 0 % |
| Gin Tonic RTD oder Gin-Mischgetränke mit niedrigem Alkohol → kein Gin im Sinne des Tarifs!Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger | 2208.90.69.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI47507/21-1 | Australischer Dry Gin; Alkoholgehalt 46 % vol; Aufmachung: 700-ml-Glasflasche | 2208.50.11.00.0 |
| DEBTI21496/23-1 | Longdrink, Gin Tonic; Alkoholgehalt: 7,5 % vol | 2208.50.11.00.0 |
| DEBTI46853/21-1 | Alkoholfreie Gin-Alternative (< 0,5 % vol) | 2208.50.11.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-zertifizierter Gin darf nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Maßnahmen im EU TARIC. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gin inklusive Zoll (0 %) und 19 % EUSt. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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