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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gin: 2208.50.11.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gin (2208.50.11.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gin unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gin Produktbild

Gin muss als Branntwein der Position 2208 eingeordnet werden. Maßgeblich sind die Unterposition 2208.50 (Gin und Genever) sowie die Gebindegröße. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Daneben fallen 19 % Einfuhrumsatzsteuer an. Wichtig ist die Abgrenzung von Genever, Likör-Gin oder fertigen Gin-Getränken – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gin beschreiben: Alkoholgehalt, Flaschengröße, Art (z. B. London Dry Gin)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Einreihung von Gin ergibt sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem deutschen Zolltarif:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2208 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
  • Unterposition: 2208 50 - Gin und Genever
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2208 5011 - Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2208 5011 00 0 - 2|l oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt maßgeblich vom Alkoholgehalt (mind. 37,5 % vol), der Aromatisierung mit Wacholder und der Gebindegröße ab. Für eine verbindliche Klassifizierung nutzen Sie das kostenlose Einreihungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gin

Der HS-Code für Gin lautet 2208.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.50.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.50.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.50.11.00.0.

Einreihung von Gin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Gin gelten neben dem Zollsatz folgende Maßnahmen und Auflagen:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gin

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Typischer Handels-Gin in Flaschen bis 2 l (0,35 l, 0,5 l, 0,7 l, 1 l)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger (Standardflaschen 0,2–2 l)2208.50.11.00.0 0 %
Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank)2208.50.19.00.0 0 %
Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.50.91.00.0 0 %
Genever in Großgebinden über 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l2208.50.99.00.0 0 %
Sloe Gin oder Gin-Liköre mit erhöhtem Zuckergehalt → Einreihung als Likör!Likör, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.70.10.00.0 0 %
Gin Tonic RTD oder Gin-Mischgetränke mit niedrigem Alkohol → kein Gin im Sinne des Tarifs!Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.90.69.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gin (2208) ≠ Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank) (2208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung). Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gin (2208) ≠ Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger (2208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 l. Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gin (2208) ≠ Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (2208)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Genever in Großgebinden über 2 l. Für Gin bleibt die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Fertig gemischte Getränke oder Liköre auf Gin-Basis werden anderen Positionen zugewiesen:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Gin in Großgebinden über 2 l (z.B. für Gastronomie oder Weiterverarbeitung)Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l (Großgebinde, Kanister, Tank)2208.50.19.00.0 0 %
Genever (niederländischer Wacholderschnaps) in Flaschen bis 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.50.91.00.0 0 %
Genever in Großgebinden über 2 lGenever, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l2208.50.99.00.0 0 %
Sloe Gin oder Gin-Liköre mit erhöhtem Zuckergehalt → Einreihung als Likör!Likör, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.70.10.00.0 0 %
Gin Tonic RTD oder Gin-Mischgetränke mit niedrigem Alkohol → kein Gin im Sinne des Tarifs!Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2208.90.69.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gin ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gin (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI47507/21-1Australischer Dry Gin; Alkoholgehalt 46 % vol; Aufmachung: 700-ml-Glasflasche2208.50.11.00.0
DEBTI21496/23-1Longdrink, Gin Tonic; Alkoholgehalt: 7,5 % vol2208.50.11.00.0
DEBTI46853/21-1Alkoholfreie Gin-Alternative (< 0,5 % vol)2208.50.11.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-zertifizierter Gin darf nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Maßnahmen im EU TARIC.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gin inklusive Zoll (0 %) und 19 % EUSt. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gins

Welche Zolltarifnummer hat Gin?

Für Gin lautet die Zolltarifnummer 2208.50.11.00.0. Erfasst wird Gin als Branntwein auf der Grundlage von Ethylalkohol mit Wacholderaroma, abgefüllt in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger.

Welchen HS-Code hat Gin?

Der sechsstellige HS-Code für Gin lautet 2208.50. Das Harmonierte System (HS) fasst Gin und Genever in einer Unterposition zusammen. Die deutsche Zolltarifnummer geht mit 11 Stellen darüber hinaus.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gin?

Der Drittlandszollsatz für Gin der Position 2208.50.11.00.0 beträgt 0 %. Beim Import aus Nicht-EU-Staaten fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Gin zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu Genever (Alternative 2208.50.91), der aus Getreidemaische destilliert wird. Auch die Gebindegröße ist relevant: Flaschen über 2 Liter fallen unter 2208.50.19. Fertig gemixte Gin-Getränke (Gin Tonic, Dosen) werden als andere alkoholhaltige Getränke in Position 2208.90 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gin verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nacherhebung von Zöllen, Verzögerungen in der Abfertigung sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im Extremfall kann auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gin?

Ja. Für Gin gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese sind im EU-TARIC einzelfallabhängig zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gin?

Die Zolltarifnummer für Gin ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2208.50), der 8-stelligen KN (2208.50.11) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2208.50.11.00) zusammensetzt, plus der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gin?

Ja. Die Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Verordnung zur Änderung des Zolltarifs (jährliche KN-Änderung) sowie durch Änderungen im Harmonisierten System (alle 5–6 Jahre) verändern. Eine regelmäßige Prüfung im EU-TARIC wird empfohlen.

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