Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchiestufen eingeteilt:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionVanille0905
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vanille-Pulver
Der HS-Code für Vanille-Pulver lautet 0905.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0905.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0905.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0905.20.00.00.0.
Einreihung von Vanille-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 6 bestimmt, dass für die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur die gleichen Regeln gelten. Vanille-Pulver fällt als gemahlenes Naturprodukt in Position 0905.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vanille-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0905.10.00.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver | 1302.19.70.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungVanillin (synthetisch, >95% Reinheit) | 2912.41.00.10.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vanille-Pulver (0905) ≠ Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vanille-Pulver (0905) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vanille-Pulver (0905) ≠ Vanillin (synthetisch, >95% Reinheit) (2912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Mögliche Einreihungen in andere Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver | 1302.19.70.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungVanillin (synthetisch, >95% Reinheit) | 2912.41.00.10.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vanille-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI587/25-1 | getrocknete, extrahierte, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia | 0905.20.00.00.0 |
| DEBTI58894/24-1 | getrocknete, zu einem Pulver gemahlenen Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia (Bourbon-Vanille gemahlen) | 0905.20.00.00.0 |
| DEBTI58890/24-1 | gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe | 0905.20.00.00.0 |
| DEBTI40476/21-1 | getrocknete, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia | 0905.20.00.00.0 |
| DEBTI42601/21-1 | gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe | 0905.20.00.00.0 |
| DE5444/13-1 | gemahlene oder geraspelte Vanille (Vanilla planifolia) | 0905.20.00.00.0 |
| DE2160/13-1 | getrocknete, vermahlene Vanilleschoten (Kapselfrucht) von Arten der Gattung Vanilla | 0905.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 6 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Vanille-Pulver mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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