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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vanille-Pulver: 0905.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vanille-Pulver (0905.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vanille-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vanille-Pulver Produktbild

Vanille-Pulver wird aus getrockneten, gemahlenen Vanilleschoten gewonnen. Die Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Vanille-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchiestufen eingeteilt:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0905 - Vanille
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0905 2000 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die genannten Zolltarifnummern dienen als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vanille-Pulver

Der HS-Code für Vanille-Pulver lautet 0905.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0905.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0905.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0905.20.00.00.0.

Einreihung von Vanille-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 6 bestimmt, dass für die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur die gleichen Regeln gelten. Vanille-Pulver fällt als gemahlenes Naturprodukt in Position 0905.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vanille-Pulver

Alternative Einreihung

0905.10.00.00.0 6,0 %

Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 6,0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver

Alternative Einreihung

2912.41.00.10.0 6,0 %

Vanillin (synthetisch, >95% Reinheit)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Vanille-Pulver (0905) ≠ Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vanille-Pulver (0905) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vanille-Pulver (0905) ≠ Vanillin (synthetisch, >95% Reinheit) (2912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0905.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Mögliche Einreihungen in andere Kapitel:

Alternative Einreihung

0905.10.00.00.0 6,0 %

Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 6,0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere - Vanilleextrakt-Pulver

Alternative Einreihung

2912.41.00.10.0 6,0 %

Vanillin (synthetisch, >95% Reinheit)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vanille-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vanille-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI587/25-10905.20.00.00.0
getrocknete, extrahierte, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia
DEBTI58894/24-10905.20.00.00.0
getrocknete, zu einem Pulver gemahlenen Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia (Bourbon-Vanille gemahlen)
DEBTI58890/24-10905.20.00.00.0
gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe
DEBTI40476/21-10905.20.00.00.0
getrocknete, zu einem Pulver vermahlene Früchte von Pflanzen der Art Vanilla planifolia
DEBTI42601/21-10905.20.00.00.0
gemahlene Kapselfrucht von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe
DE5444/13-10905.20.00.00.0
gemahlene oder geraspelte Vanille (Vanilla planifolia)
DE2160/13-10905.20.00.00.0
getrocknete, vermahlene Vanilleschoten (Kapselfrucht) von Arten der Gattung Vanilla
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz6,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Vanille-Pulver mit unserem interaktiven Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vanille-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Vanille-Pulver?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Vanille-Pulver lautet 0905.20.00.00.0. Sie umfasst getrocknete, zu einem feinen Pulver vermahlene Früchte der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Die Einreihung erfolgt in die Unterposition „gemahlen oder sonst zerkleinert“ der Position 0905 (Vanille).

Welchen HS-Code hat Vanille-Pulver?

Der HS-Code (6-stellige Systematik des Harmonisierten Systems) für Vanille-Pulver ist 090520. Er definiert die Warengruppe „Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert“ auf internationaler Ebene. Die ersten vier Ziffern 0905 stehen für die Position Vanille, die fünfte und sechste Stelle 20 spezifizieren den Mahlgrad.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vanille-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Vanille-Pulver (0905.20.00.00.0) beträgt 6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Vanille-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Einreihungen erfolgt hauptsächlich gegenüber Position 1302 (Pflanzensäfte und -auszüge) und Position 2912 (Vanillin). Eine Alternative wäre Vanilleextrakt-Pulver unter 1302, sofern es extrahiert wurde. Reines Vanillepulver ohne Extraktion bleibt in 0905.20.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vanille-Pulver verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im Extremfall zu Strafen wegen Zollhinterziehung führen. Zudem kann eine unrichtige Deklaration die Gültigkeit von Einfuhrdokumenten beeinträchtigen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vanille-Pulver?

Ja, für Vanille-Pulver gelten besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und eine CITES-Kontrolle (Code 710), da Vanillearten dem Artenschutz unterliegen können. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle (Code 715) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vanille-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Vanille-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0905.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (090520), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09052000), dem 10-stelligen TARIC-Code (0905200000) und einer weiteren Untergliederung auf nationaler Ebene zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vanille-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 0905 (Vanille) ist jedoch seit Jahren stabil. Es ist empfehlenswert, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neufassungen des Zolltarifs zum 1. Januar eines Jahres.

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