Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Bienenpollen zeigt den Weg von der Ebene des Abschnitts bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen1212
- Unterpositionandere121291
- Unterpositionandere121299
- Kombinierte Nomenklaturandere12129995
- ZolltarifnummerBienenpollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bienenpollen
Der HS-Code für Bienenpollen lautet 1212.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.99.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.99.95.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.10.0.
Einreihung von Bienenpollen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bienenpollen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt. Da Bienenpollen in der Unterposition 1212 99 95 10 explizit genannt werden, kommt diese Position zur Anwendung. AV 3a stellt sicher, dass die spezifischste Position Vorrang hat.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bienenpollen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSibling: unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne | 1212.99.95.20.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSibling: andere (Sammelposition) | 1212.99.95.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungInsekten - Mehl und Pulver | 0410.10.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bienenpollen (1212) ≠ Sibling: unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bienenpollen bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bienenpollen (1212) ≠ Sibling: andere (Sammelposition) (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bienenpollen bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bienenpollen (1212) ≠ Insekten - Mehl und Pulver (0410) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bienenpollen bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Positionen aus anderen Kapiteln können bei bestimmten Beschaffenheiten relevant sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungInsekten - Mehl und Pulver | 0410.10.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bienenpollen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24434/17-1 | Bienenpollen (Pollen - Bienenkontakt) - von Bienen gesammelte Pollen, von Bienenbein entfernt, tiefgefroren, ohne Zusätze | 1212.99.95.10.0 |
| DEBTI24437/17-1 | Bienenpollen (Pollen Comb) - von Bienen gesammelt, in Bienenwabe gelagert, tiefgefroren, ohne Zusätze | 1212.99.95.10.0 |
| DEBTI24436/17-1 | Bienenbrot (Bee bread Comb) - Pollen mit Honig, Nektar und Drüsensekreten in Wabenzellen, milchsuer vergoren | 1212.99.95.10.0 |
| DEBTI24438/17-1 | Bienenpollen (Pollen Trap) - von Bienen gesammelt, in Falle abgestreift, tiefgefroren, ohne Zusätze | 1212.99.95.10.0 |
| DEBTI24435/17-1 | Bienenpollen (Pollen - manuell) - von Menschen von Blüten gesammelt, tiefgefroren, ohne Zusätze | 1212.99.95.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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