Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pfefferöl: 3301.29.49.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pfefferöl (3301.29.49.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pfefferöl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pfefferöl Produktbild

Pfefferöl ist ein nicht entterpenisiertes ätherisches Öl. Die Einreihung erfolgt nach seiner Beschaffenheit als Destillat pflanzlichen Ursprungs, nicht nach seinem Aroma oder seiner Verwendung. Abweichende Ausführungen, etwa entterpenisiertes Pfefferöl, können anderen Unterpositionen zugeordnet werden. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pfefferöl beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad der Zolltarifnummer für Pfefferöl durch die Ebenen des Harmonisieren Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3301 - Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich "konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
  • Unterposition: 3301 24 - andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten
  • Unterposition: 3301 29 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3301 2942 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3301 2942 - nicht entterpenisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3301 2949 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Pfefferöl hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Ist das Öl entterpenisiert, liegt eine andere Codenummer nahe. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware zweifelsfrei einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfefferöl

Der HS-Code für Pfefferöl lautet 3301.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3301.29.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3301.29.49.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3301.29.49.00.0.

Einreihung von Pfefferöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Die Position 3301 umfasst ätherische Öle; die Unterposition 3301.29 erfasst andere als solche von Citrusfrüchten. Für Pfefferöl als nicht entterpenisiertes Destillat ist die 8-stellige KN-Unterposition 3301.29.49 die zutreffende.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfefferöl

Alternative Einreihung

3301.29.91.00.0 0 %

andere ätherische Öle, entterpenisiert - für entterpenisiertes Pfefferöl

Alternative Einreihung

3301.24.10.00.0 0 %

Pfefferminzöl (Mentha piperita), nicht entterpenisiert

Alternative Einreihung

0904.11.00.10.0 0 %

Schwarzer Pfeffer (Piper), weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pfefferöl (3301) ≠ andere ätherische Öle, entterpenisiert - für entterpenisiertes Pfefferöl (3301)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pfefferöl (3301) ≠ Pfefferminzöl (Mentha piperita), nicht entterpenisiert (3301)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pfefferöl (3301) ≠ Schwarzer Pfeffer (Piper), weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht, wenn das Pfefferöl als chemisch definierter Einzelstoff vorliegt.

Alternative Einreihung

3301.29.91.00.0 0 %

andere ätherische Öle, entterpenisiert - für entterpenisiertes Pfefferöl

Alternative Einreihung

3301.24.10.00.0 0 %

Pfefferminzöl (Mentha piperita), nicht entterpenisiert

Alternative Einreihung

0904.11.00.10.0 0 %

Schwarzer Pfeffer (Piper), weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfefferöl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfefferöl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI30185/24-13301.29.49.00.0
Ätherisches Öl; Cognac-Öl, durch Wasserdampfdestillation gewonnen, nicht entterpenisiert
DEBTI50507/21-13301.29.49.00.0
Ätherisches Öl; Petitgrain-Öl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
DEBTI46761/22-13301.29.49.00.0
Anderes ätherisches Öl, nicht entterpenisiert; Asafoetida-Öl, Wasserdampfdestillation, als Aroma- und Würzzusatz
DEBTI46770/22-13301.29.49.00.0
Anderes ätherisches Öl; Estragon-Öl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
DEBTI46767/22-13301.29.49.00.0
Anderes ätherisches Öl; Galbanumöl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
DEBTI28972/22-13301.29.49.00.0
Anderes ätherisches Öl; Cajeput-Öl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
DEBTI28971/22-13301.29.49.00.0
Anderes ätherisches Öl; Citronellöl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
DEBTI50519/21-13301.29.49.00.0
Ätherisches Öl; Neroliöl, Wasserdampfdestillation, nicht entterpenisiert
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Pfefferöl

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben für Pfefferöl berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pfefferöl mit dem TARIC-Rechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Pfefferöl

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pfefferöle

Welche Zolltarifnummer hat Pfefferöl?

Pfefferöl (ätherisches Öl aus schwarzem Pfeffer) wird unter der Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 eingereiht. Diese elfteilige Nummer ergibt sich aus der Position 3301 für ätherische Öle, der Unterposition 3301.29 für andere Öle als solche von Citrusfrüchten und der KN-Unterposition 3301.29.49 für nicht entterpenisierte Öle.

Welchen HS-Code hat Pfefferöl?

Der sechsstellige HS-Code für Pfefferöl lautet 3301.29. Dieser Code ist international gültig und erfasst ätherische Öle, ausgenommen solche von Citrusfrüchten. Die nationale Tarifierung wird durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC auf 11 Stellen erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pfefferöl?

Der Drittlandszollsatz für Pfefferöl (Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0) beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Pfefferöl zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Pfefferöl ist vor allem die Einreihung als Pfefferminzöl (3301.24.10.00.0). Pfefferminzöl stammt von Mentha piperita, Pfefferöl von Piper nigrum. Auch entterpenisiertes Pfefferöl (3301.29.91.00.0) und Oleoresine (3301.90.00.00.0) sind abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach botanischer Herkunft und Herstellungsverfahren.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pfefferöl verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu falschen Zollsätzen führen. Bei Pfefferöl beträgt der Drittlandszollsatz 0 Prozent; bei einer falschen Einreihung, etwa als Oleoresin, könnten andere Sätze anwendbar sein. Im schlimmsten Fall drohen Nacherhebungen von Abgaben oder ein Bußgeldverfahren.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pfefferöl?

Ja, für die Einfuhr von Pfefferöl (Code 3301.29.49.00.0) gelten mehrere Maßnahmen: eine Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Einfuhrkontrollen gemäß REACH (Chemikalienrecht) sowie für Bio-Produkte eine Kontrollbescheinigung. Auch CITES-Kontrollen und Zusatzzölle können anwendbar sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pfefferöl?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pfefferöl ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3301.29.49.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3301.29), der 2-stelligen KN (49), der 2-stelligen TARIC (00) und der 1-stelligen Nationalcode (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pfefferöl?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die Position 3301 ist jedoch stabil. Für die aktuell gültige Fassung von Pfefferöl (3301.29.49.00.0) ist mit keiner kurzfristigen Änderung zu rechnen. Eine jährliche Prüfung wird empfohlen.

Lassen Sie Ihre Pfefferöle in Sekunden klassifizieren

Die Einreihung hängt von Ihrer konkreten Ware ab. Starten Sie jetzt die Klassifizierung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer