Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Glas-Muster leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7020 - Andere Waren aus Glas
Kombinierte Nomenklatur: 7020 0010 - andere
Zolltarifnummer: 7020 0080 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glas-Muster
Der HS-Code für Glas-Muster lautet 7020.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7020.00.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7020.00.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7020.00.80.00.0.
Einreihung von Glas-Muster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glas-Muster
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKunstverglasungen – ausgeschlossen, da Muster nicht der Bauverglasung dient | 7016.90.10.00.0 | 3,0 % |
| Alternative EinreihungGlaswaren zur Innenausstattung – ausgeschlossen, da Muster keinen eigenständigen Gebrauchszweck erfüllt | 7013.99.00.90.0 | 3,0 % |
| Alternative EinreihungModelle zu Vorführzwecken – möglich, jedoch ist Position 7020 als spezifischere Glasware vorrangig | 9023.00.80.00.0 | 3,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glas-Muster (7020) ≠ Kunstverglasungen – ausgeschlossen, da Muster nicht der Bauverglasung dient (7016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Muster bleibt die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glas-Muster (7020) ≠ Glaswaren zur Innenausstattung – ausgeschlossen, da Muster keinen eigenständigen Gebrauchszweck erfüllt (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Muster bleibt die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glas-Muster (7020) ≠ Modelle zu Vorführzwecken – möglich, jedoch ist Position 7020 als spezifischere Glasware vorrangig (9023) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Muster bleibt die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKunstverglasungen – ausgeschlossen, da Muster nicht der Bauverglasung dient | 7016.90.10.00.0 | 3,0 % |
| Alternative EinreihungGlaswaren zur Innenausstattung – ausgeschlossen, da Muster keinen eigenständigen Gebrauchszweck erfüllt | 7013.99.00.90.0 | 3,0 % |
| Alternative EinreihungModelle zu Vorführzwecken – möglich, jedoch ist Position 7020 als spezifischere Glasware vorrangig | 9023.00.80.00.0 | 3,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glas-Muster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glas-Muster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE6853/13-1 | Floatglas Platten mit Digitaldruck – Andere Waren aus Glas, Position 7020 | 7020.00.80.00.0 |
| DEF/1531/04-1 | Glasblock (Quader) aus optischem Glas – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DEF/3398/05-1 | Glasquader (kein optisches Glas) – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DE2085/10-1 | Klebekristall aus Glas – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DEBTI4183/22-1 | Glasplatte mit keramischem Untergrund – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DE19597/10-1 | Spritzenkörper aus Glas, zu Testzwecken – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DEBTI52743/19-1 | Abdeckscheibe aus Glas – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
| DE9126/16-1 | Glasplatten mit keramischem Untergrund – Andere Waren aus Glas | 7020.00.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glas-Muster mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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