Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4814.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionPapiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier4814
- ZolltarifnummerTapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinyl-Tapete
Der HS-Code für Vinyl-Tapete lautet 4814.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4814.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4814.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4814.20.00.00.0.
Einreihung von Vinyl-Tapete nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 3b wird der wesentliche Charakter der Vinyl-Tapete durch den Papier- oder Vliesträger bestimmt, der gewichtsmäßig überwiegt. Daher erfolgt die Einreihung in Kapitel 48 (Papier) und nicht in Kapitel 39 (Kunststoffe).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinyl-Tapete
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTapeten mit durchsichtiger Schutzschicht aus Kunststoff | 4814.90.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWand- oder Deckenverkleidungen aus PVC mit Träger | 3918.10.10.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Tapeten (Auffangposition) | 4814.90.70.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vinyl-Tapete (4814) ≠ Tapeten mit durchsichtiger Schutzschicht aus Kunststoff (4814) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl-Tapete bleibt die Zolltarifnummer 4814.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinyl-Tapete (4814) ≠ Wand- oder Deckenverkleidungen aus PVC mit Träger (3918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl-Tapete bleibt die Zolltarifnummer 4814.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinyl-Tapete (4814) ≠ Andere Tapeten (Auffangposition) (4814) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl-Tapete bleibt die Zolltarifnummer 4814.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn die Ware abweichende Merkmale aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWand- oder Deckenverkleidungen aus PVC mit Träger | 3918.10.10.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinyl-Tapete (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38671/18-1 | unfertige Tapeten aus Papier mit PVC-Beschichtung | 4814.20.00.00.0 |
| DEBTI38666/18-1 | unfertige Tapeten aus Vlies mit PVC-Beschichtung | 4814.20.00.00.0 |
| DEK/572/09-1 | Wandverkleidung (Borte) aus Papier mit Kunststoffschicht | 4814.20.00.00.0 |
| DEBTI8351/24-1 | Wandverkleidung aus Papier, Spinnstoffen und Tapetenkleister | 4814.90.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
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Export
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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