Hierarchie der Zolltarifnummer
Ein Fliesen-Muster durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchiestufen:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionUnglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage6907
- UnterpositionFliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40690721
- Zolltarifnummermit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fliesen-Muster
Der HS-Code für Fliesen-Muster lautet 6907.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.21.00.00.0.
Einreihung von Fliesen-Muster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fliesen-Mustern in die Position 6907 folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie den Vorschriften des Kapitels 69.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fliesen-Muster
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKeramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient von mehr als 0,5 % bis 10 % | 6907.22.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungKeramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient von mehr als 10 % | 6907.23.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungMosaiksteine und ähnliche Waren | 6907.30.00.00.0 | 5 % |
| Alternative Einreihungfertige Formstücke | 6907.40.00.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fliesen-Muster (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient von mehr als 0,5 % bis 10 % (6907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliesen-Muster bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fliesen-Muster (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient von mehr als 10 % (6907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliesen-Muster bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fliesen-Muster (6907) ≠ Mosaiksteine und ähnliche Waren (6907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fliesen-Muster bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fliesen-Muster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52464/21-1 | Keramische Fliesen, glasiert, 9,7 cm, Wasseraufnahme 0,5 % oder weniger | 6907.21.00.00.0 |
| DE21901/17-1 | Feinsteinzeug Fliesen, Wasseraufnahme weniger als 0,5 % | 6907.21.00.00.0 |
| DEBTI52466/21-1 | Keramische Fliese, Feinsteinzeug, Wasseraufnahme mehr als 0,5 % bis 10 % | 6907.22.00.00.0 |
| DEBTI35451/20-1 | Keramische Fliese (Ersatztischplatte), Wasseraufnahme mehr als 0,5 % bis 10 % | 6907.22.00.00.0 |
| DE4353/17-1 | Keramik-Fliese oval als Bilderrahmen-Einlage, aus Porzellan – keine Position 6907 | 6914.10.00.00.0 |
| DE4352/17-1 | Keramik-Fliese oval als Bilderrahmen-Einlage, aus Porzellan – keine Position 6907 | 6914.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Fliesen-Muster
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Fliesen-Muster zu berechnen. Geben Sie dazu Warenwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte haben eine vergleichbare Zolltarifnummer oder stammen aus demselben Zollkapitel.