Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionGlimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall2525
- ZolltarifnummerGlimmerpulver
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver
Der HS-Code für Glimmer-Pulver lautet 2525.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2525.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2525.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2525.20.00.00.0.
Einreihung von Glimmer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten | 2525.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGlimmerabfall | 2525.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPerlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2) | 3206.19.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Pigmentzubereitungen auf TiO2-Basis | 3206.19.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEffektpigmente mit anderen Überzügen (Eisenoxid, Ceroxid, Silber) | 3206.49.70.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAgglomerierter/rekonstituierter Glimmer | 6814.10.00.10.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glimmer-Pulver (2525) ≠ Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (2525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glimmer-Pulver (2525) ≠ Glimmerabfall (2525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glimmer-Pulver (2525) ≠ Perlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2) (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPerlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2) | 3206.19.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Pigmentzubereitungen auf TiO2-Basis | 3206.19.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEffektpigmente mit anderen Überzügen (Eisenoxid, Ceroxid, Silber) | 3206.49.70.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAgglomerierter/rekonstituierter Glimmer | 6814.10.00.10.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glimmer-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31035/23-1 | Glimmerpulver – bestätigt die Einreihung unter 2525.20.00.00.0 | 2525.20.00.00.0 |
| DE5090/15-1 | Perlglanzpigment – beschichteter Glimmer mit TiO2, eingereiht unter 3206.19.00.10.0 (Abgrenzungsfall) | 2525.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Glimmer-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Glimmer-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte aus dem Bereich Industriechemie haben ebenfalls eine eigene Zolltarifnummer: