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IndustriechemieKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver: 2525.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver (2525.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Glimmer-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Glimmer-Pulver Produktbild

Glimmer-Pulver fällt als unbehandeltes Mineralpulver unter Kapitel 25. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob das Pulver rein und unbehandelt ist oder ob es beschichtet, agglomeriert oder zu Pigmenten weiterverarbeitet wurde. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glimmer-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2525 - Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2525 2000 00 0 - Glimmerpulver

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver

Der HS-Code für Glimmer-Pulver lautet 2525.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2525.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2525.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2525.20.00.00.0.

Einreihung von Glimmer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver

Alternative Einreihung

2525.10.00.00.0 0 %

Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten

Alternative Einreihung

2525.30.00.00.0 0 %

Glimmerabfall

Alternative Einreihung

3206.19.00.10.0 0 %

Perlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2)

Alternative Einreihung

3206.19.00.90.0 0 %

Andere Pigmentzubereitungen auf TiO2-Basis

Alternative Einreihung

3206.49.70.90.0 0 %

Effektpigmente mit anderen Überzügen (Eisenoxid, Ceroxid, Silber)

Alternative Einreihung

6814.10.00.10.0 0 %

Agglomerierter/rekonstituierter Glimmer

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glimmer-Pulver (2525) ≠ Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (2525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glimmer-Pulver (2525) ≠ Glimmerabfall (2525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glimmer-Pulver (2525) ≠ Perlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2) (3206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2525.10.00.00.0 0 %

Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten

Alternative Einreihung

2525.30.00.00.0 0 %

Glimmerabfall

Alternative Einreihung

3206.19.00.10.0 0 %

Perlglanzpigment (TiO2-beschichteter Glimmer, 72% Glimmer + 28% TiO2)

Alternative Einreihung

3206.19.00.90.0 0 %

Andere Pigmentzubereitungen auf TiO2-Basis

Alternative Einreihung

3206.49.70.90.0 0 %

Effektpigmente mit anderen Überzügen (Eisenoxid, Ceroxid, Silber)

Alternative Einreihung

6814.10.00.10.0 0 %

Agglomerierter/rekonstituierter Glimmer

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glimmer-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI31035/23-12525.20.00.00.0
Glimmerpulver – bestätigt die Einreihung unter 2525.20.00.00.0
DE5090/15-12525.20.00.00.0
Perlglanzpigment – beschichteter Glimmer mit TiO2, eingereiht unter 3206.19.00.10.0 (Abgrenzungsfall)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Glimmer-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Glimmer-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Glimmer-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver lautet 2525.20.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für reines, unbehandeltes, gemahlenes Glimmer-Mineralpulver. Sie ist in der Kombinierten Nomenklatur unter der Position 2525 (Glimmer) als Unterposition 252520 (Glimmerpulver) geführt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Glimmer-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Glimmer-Pulver ist 252520. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und wird von allen Zollverwaltungen der Welt verwendet. Er bildet die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glimmer-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Glimmer-Pulver unter der Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Glimmer-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Glimmer-Pulver erfolgt vor allem gegenüber beschichteten Glimmerprodukten. Während reines Glimmer-Pulver unter 2525.20.00.00.0 fällt, werden mit Titandioxid beschichtete Perlglanzpigmente als Alternative in Kapitel 32 (Position 3206) eingereiht. Auch agglomerierter Glimmer in Plattenform (Kapitel 68) stellt eine andere Ware dar. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafen führen. Bei einer unrichtigen Deklaration drohen zudem Verzögerungen in der Zollabwicklung und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren. Im Falle von Glimmer-Pulver ist die Abgrenzung zu Pigmentzubereitungen besonders wichtig, da dort ein Zollsatz von 6,5 % anfallen kann.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glimmer-Pulver?

Ja, für Glimmer-Pulver gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Es besteht eine REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761), da es sich um einen chemischen Stoff handelt. Zudem unterliegt die Einfuhr von Glimmerabfällen einer strengen Überwachung (Code 755). Bei der Ausfuhr ist die Abfallverbringungsverordnung zu beachten (Code 751). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Glimmer-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2525.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (252520), dem 8-stelligen KN-Code (25252000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2525200000) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glimmer-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die HS-Änderungen erfolgen in der Regel alle fünf Jahre, zuletzt 2022. Die KN wird jährlich aktualisiert. Für Glimmer-Pulver ist die Position 2525 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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