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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat: 2836.99.17.80.1

Die zolltarifliche Einreihung von Ammoniumbicarbonat (Hirschhornsalz) erfolgt unter der Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1.

Ammoniumbicarbonat Produktbild

Ammoniumbicarbonat ist eine chemisch einheitliche anorganische Verbindung der Formel NH₄HCO₃. Es wird als Backtriebmittel (Hirschhornsalz) sowie in der chemischen Industrie verwendet. Für die korrekte Einreihung muss die Ware als reines Ammoniumbicarbonat oder handelsübliches Ammoniumcarbonat vorliegen – ohne Zusätze. Welche Alternativen und Abgrenzungen für Ammoniumbicarbonat bestehen, zeigt die Übersicht Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ammoniumbicarbonat beschreiben: Reinheit, Verwendung, physikalische Form

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt den vollständigen Pfad von der Abschnittsebene bis zur nationalen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2836 - Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend
  • Unterposition: 2836 91 - andere
  • Unterposition: 2836 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2836 9911 - Carbonate
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2836 9917 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2836 9917 80 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2836 9917 80 1 - handelsübliches Ammoinumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 gilt nur für Ammoniumbicarbonat in reiner, chemisch definierter Form. Abweichende Zusammensetzungen (Gemische, Zusätze) führen zu anderer Einreihung. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur schnellen Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat

Der HS-Code für Ammoniumbicarbonat lautet 2836.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2836.99.17. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2836.99.17.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2836.99.17.80.1.

Einreihung von Ammoniumbicarbonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ammoniumbicarbonat folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat

Alternative Einreihung

2836.30.00.00.0 5,5 %

Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)

Alternative Einreihung

2836.40.00.00.0 5,5 %

Kaliumhydrogencarbonat (Kaliumbicarbonat)

Alternative Einreihung

2836.99.17.80.9 5,5 %

andere (Auffangposition)

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 5,5 %

Backtriebmittel, zubereitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) (2836)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ Kaliumhydrogencarbonat (Kaliumbicarbonat) (2836)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ andere (Auffangposition) (2836)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige verwandte Produkte aus anderen Kapiteln können ebenfalls als Backtriebmittel oder Carbonat-Verbindungen in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

2836.30.00.00.0 5,5 %

Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)

Alternative Einreihung

2836.40.00.00.0 5,5 %

Kaliumhydrogencarbonat (Kaliumbicarbonat)

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 5,5 %

Backtriebmittel, zubereitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ammoniumbicarbonat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI59499/24-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat Bei der  vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit... Mehr anzeigen
DEBTI42624/21-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat Bei der  vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit... Mehr anzeigen
DEBTI40532/21-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat (auch Natriumbicarbonat, Natron). Die Ware ist in einer bedruckten Metalldose mit Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung enthält 250 g. Die Ware wird den Angaben nach u.a. als... Mehr anzeigen
DE1351/15-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat, abgepackt in einem Original-Tütchen mit einem deklarierten Inhalt à 10 g. Es soll zur Herstellung von Lebensmittel verwendet werden. Handelsform: 5 Packungen zu je 10... Mehr anzeigen
DEBTI50130/21-12836.40.00.00.0
Kaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als... Mehr anzeigen
DEBTI5053/19-12836.40.00.00.0
Kaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als... Mehr anzeigen
DE2498/12-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im... Mehr anzeigen
DEK/621/09-12836.30.00.00.0
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Ammoniumbicarbonat

Mit dem Zollrechner können die anfallenden Abgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ammoniumbicarbonat aus einem beliebigen Ursprungsland ermittelt werden.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonate

Welche Zolltarifnummer hat Ammoniumbicarbonat?

Ammoniumbicarbonat wird unter der Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 eingereiht. Dies ist die 11-stellige nationale Zolltarifnummer für handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate in Deutschland.

Welchen HS-Code hat Ammoniumbicarbonat?

Der HS-Code (6-stellig) für Ammoniumbicarbonat lautet 2836.99. Das Harmonisiertes System gruppiert hier Carbonate und Peroxocarbonate, einschließlich handelsüblichem Ammoniumcarbonat.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ammoniumbicarbonat?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Ammoniumbicarbonat unter der Codenummer 2836.99.17.80.1 beträgt 5,5 %. Für Importe aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Ammoniumbicarbonat zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zu Natriumhydrogencarbonat (2836.30.00.00.0) und Kaliumhydrogencarbonat (2836.40.00.00.0). Ammoniumbicarbonat ist die Ammoniumverbindung (NH₄HCO₃) und wird nicht von diesen spezifischen Unterpositionen erfasst. Als Alternative kommt die Auffangposition 2836.99.17.80.9 in Betracht, die für andere Carbonate ohne spezifische Nennung reserviert ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat verwende?

Bei einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im Extremfall kann die Zollabfertigung verzögert werden oder eine Strafe wegen Zollhinterziehung verhängt werden. Die korrekte Einreihung ist daher entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ammoniumbicarbonat?

Ja, für die Einfuhr von Ammoniumbicarbonat gelten die REACH-Einfuhrkontrolle (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) sowie allgemeine Überwachungsmaßnahmen. Zudem besteht eine Aussetzung des Zolls für bestimmte Verwendungen (Wasserfahrzeuge). Die Ausfuhr unterliegt möglicherweise einer Genehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2836.99.17.80.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2836.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2836.9917) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2836.991780) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ammoniumbicarbonat?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Kombinierte Nomenklatur der EU. Für Ammoniumbicarbonat ist aufgrund seiner spezifischen Positionierung in 2836.99.17.80.1 nicht mit häufigen Wechseln zu rechnen, jedoch sollte der Stand jährlich geprüft werden.

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