Hierarchie der Zolltarifnummer
Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt den vollständigen Pfad von der Abschnittsebene bis zur nationalen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionCarbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend2836
- Unterpositionandere283691
- Unterpositionandere283699
- Kombinierte NomenklaturCarbonate28369911
- Kombinierte Nomenklaturandere28369917
- TARICandere2836991780
- Zolltarifnummerhandelsübliches Ammoinumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat
Der HS-Code für Ammoniumbicarbonat lautet 2836.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2836.99.17. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2836.99.17.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2836.99.17.80.1.
Einreihung von Ammoniumbicarbonat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ammoniumbicarbonat folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ammoniumbicarbonat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNatriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) | 2836.30.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungKaliumhydrogencarbonat (Kaliumbicarbonat) | 2836.40.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition) | 2836.99.17.80.9 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungBacktriebmittel, zubereitet | 2102.30.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) (2836) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ Kaliumhydrogencarbonat (Kaliumbicarbonat) (2836) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ammoniumbicarbonat (2836) ≠ andere (Auffangposition) (2836) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ammoniumbicarbonat bleibt die Zolltarifnummer 2836.99.17.80.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Produkte aus anderen Kapiteln können ebenfalls als Backtriebmittel oder Carbonat-Verbindungen in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBacktriebmittel, zubereitet | 2102.30.00.00.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ammoniumbicarbonat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI59499/24-1 | Natriumhydrogencarbonat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit 20 g Inhalt als Backtriebmittel gehandelt. Die Ware ist als Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) in die Unterposition 2836 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
| DEBTI42624/21-1 | Natriumhydrogencarbonat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Natriumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von 99 % oder mehr. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver. Die Ware wird in Aufmachung für den Einzelverkauf in Portionsbeuteln mit 20 g Inhalt als Backtriebmittel gehandelt. Die Ware ist als Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) in die Unterposition 2836 3000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
| DEBTI40532/21-1 | Natriumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat (auch Natriumbicarbonat, Natron). Die Ware ist in einer bedruckten Metalldose mit Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung enthält 250 g. Die Ware wird den Angaben nach u.a. als... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat (auch Natriumbicarbonat, Natron). Die Ware ist in einer bedruckten Metalldose mit Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verpackung enthält 250 g. Die Ware wird den Angaben nach u.a. als Backtriebmittel im Haushalt verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Carbonate, Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat), in die Unterposition 2836 3000 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
| DE1351/15-1 | Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat, abgepackt in einem Original-Tütchen mit einem deklarierten Inhalt à 10 g. Es soll zur Herstellung von Lebensmittel verwendet werden. Handelsform: 5 Packungen zu je 10... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein feines, weißes Pulver aus Natriumhydrogencarbonat, abgepackt in einem Original-Tütchen mit einem deklarierten Inhalt à 10 g. Es soll zur Herstellung von Lebensmittel verwendet werden. Handelsform: 5 Packungen zu je 10 Stück Danach handelt es sich um chemisch einheitliches Natriumhydrogencarbonat der Unterposition 2836 3000 der Kombinierten Nomenklatur. Ein zubereitetes Backtriebmittel im Sinne der Pos. 2102 liegt nicht vor. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
| DEBTI50130/21-1 | Kaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als... Mehr anzeigenKaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Metallsalz, Carbonat, Kaliumcarbonate, in die Codenummer 2836 4000 00 0 des Zolltarifs eingereiht. Weniger anzeigen | 2836.40.00.00.0 |
| DEBTI5053/19-1 | Kaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als... Mehr anzeigenKaliumhydrogencarbonat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Kaliumhydrogencarbonat mit einer Reinheit von mindestens 99%. Kaliumhydrogencarbonat besitzt die CAS-Nr. 298-14-6. Synonym wird die Bezeichnung Kaliumbicarbonat verwendet. Es ist ein farbloses, geruchloses Pulver und wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Metallsalz, Carbonat, Kaliumcarbonate, in die Codenummer 2836 4000 00 0 des Zolltarifs eingereiht. Weniger anzeigen | 2836.40.00.00.0 |
| DE2498/12-1 | Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im Haushalt zur Reinigung und zum Backen oder zur Einnahme verwendet werden kann. Zolltariflich liegt ein chemisch einheitliches Natriumhydrogencarbonat vor. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
| DEK/621/09-1 | Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im... Mehr anzeigenNatriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, NaHCO3) Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein weißes feines Pulver, abgepackt in einem Pappkarton mit 227g Inhalt. Der Karton ist beschriftet mit Anwendungshinweisen und Angaben zur Zusammensetzung. Danach handelt es sich um reines Natriumbicarbonat, das im Haushalt zur Reinigung und zum Backen oder zur Einnahme verwendet werden kann. Weniger anzeigen | 2836.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Ammoniumbicarbonat
Mit dem Zollrechner können die anfallenden Abgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ammoniumbicarbonat aus einem beliebigen Ursprungsland ermittelt werden.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Industriechemie mit deren jeweiliger Zolltarifnummer.