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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Grüner Kaffee: 0901.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Grüner Kaffee (0901.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Grüner Kaffee unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Grüner Kaffee Produktbild

Für Grüne Kaffees sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Grüner Kaffee beschreiben: Verarbeitungsgrad, Entkoffeinierung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von grünem Kaffee im Zolltarif folgt diesem Hierarchiepfad:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 11 - Kaffee, nicht geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 1100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von grünem Kaffee hängt entscheidend vom Röstgrad und dem Entkoffeinierungsstatus ab. Gerösteter Kaffee fällt in die Unterposition 0901.21, entkoffeinierter Rohkaffee in 0901.12. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Kaffee

Der HS-Code für Grüner Kaffee lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.

Einreihung von Grüner Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Grüner Kaffee (ungeröstet, nicht entkoffeiniert) fällt eindeutig unter Position 0901, da der Wortlaut der Position auch ungerösteten Kaffee umfasst. Die Unterposition 0901.11 grenzt gegenüber entkoffeiniertem Rohkaffee (0901.12) und Röstkaffee (0901.21/0901.22) ab.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Kaffee

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung kommt in Betracht, wenn der grüne Kaffee bereits zu einem Extrakt oder Konzentrat verarbeitet wurde. Diese Erzeugnisse fallen in ein anderes Kapitel.

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Kaffee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Kaffee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI27673/17-10901.11.00.00.0
Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Coffea Arabica L.), ungeröstet, nicht entkoffeiniert
DE5440/13-10901.11.00.00.0
Kaffeebohnen, Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt
DE14578/09-10901.11.00.00.0
Fünf grüne, nicht geröstete Kaffeebohnen als Pflanzensamen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Grünen Kaffee

Mit dem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Grünen Kaffee kalkulieren. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Zollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 % (ermäßigter Satz).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Grüne Kaffees

Welche Zolltarifnummer hat Grüner Kaffee?

Die korrekte Zolltarifnummer für ungerösteten, nicht entkoffeinierten Rohkaffee lautet 0901.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist im deutschen Zolltarif für Grünen Kaffee zu verwenden. Sie leitet sich ab aus Kapitel 9 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) und der Position 0901 (Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert).

Welchen HS-Code hat Grüner Kaffee?

Der 6-stellige HS-Code für Grünen Kaffee (Rohkaffee, ungeröstet, nicht entkoffeiniert) lautet 090111. Dies ist die internationale Basis für die Zollabwicklung. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur um zwei Stellen auf 09011100 und im TARIC auf 10 Stellen erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Grünen Kaffee?

Der Drittlandszollsatz für Grünen Kaffee der Position 0901 beträgt 0 %. Die Einfuhr ist zollfrei. Allerdings fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an. Bei Präferenzabkommen (z. B. mit Vietnam, Kolumbien) kann der Nullsatz bestätigt werden.

Wie unterscheidet sich Grüner Kaffee zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Röstgrad und Entkoffeinierung. Während grüner Kaffee ungeröstet in die Unterposition 0901.11 fällt, ist gerösteter Kaffee in 0901.21 einzureihen. Eine Alternative ist entkoffeinierter Rohkaffee unter 0901.12. Wesentlich ist die Abgrenzung zu Kaffee-Extrakten der Position 2101.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Grünen Kaffee verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Im Extremfall drohen Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Es empfiehlt sich, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen oder ein Klassifizierungstool zu nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Grünen Kaffee?

Ja. Für ökologische/biologische Erzeugnisse ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Code 750). Zudem gelten Veterinärkontrollen (Code 410) sowie mögliche Zusatzzölle (Code 695). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen je nach Ursprungsland beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Grünen Kaffee?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Grünen Kaffee lautet 0901.11.00.00.0. Sie setzt sich aus 6 Stellen HS-Code (090111), 2 Stellen KN (09011100), 2 Stellen TARIC (0901110000) und einer nationalen 11. Stelle zusammen. Die formatierte Darstellung mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Grünen Kaffee?

Änderungen der Zolltarifnummer für Grünen Kaffee erfolgen in der Regel nur bei umfassenden Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre). Die Position 0901 blieb zuletzt stabil. Es ist jedoch ratsam, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC zu prüfen, da Unterpositionen angepasst werden können.

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