Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von grünem Kaffee im Zolltarif folgt diesem Hierarchiepfad:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 11 - Kaffee, nicht geröstet
Zolltarifnummer: 0901 1100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von grünem Kaffee hängt entscheidend vom Röstgrad und dem Entkoffeinierungsstatus ab. Gerösteter Kaffee fällt in die Unterposition 0901.21, entkoffeinierter Rohkaffee in 0901.12. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Kaffee
Der HS-Code für Grüner Kaffee lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.
Einreihung von Grüner Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Grüner Kaffee (ungeröstet, nicht entkoffeiniert) fällt eindeutig unter Position 0901, da der Wortlaut der Position auch ungerösteten Kaffee umfasst. Die Unterposition 0901.11 grenzt gegenüber entkoffeiniertem Rohkaffee (0901.12) und Röstkaffee (0901.21/0901.22) ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Kaffee
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung kommt in Betracht, wenn der grüne Kaffee bereits zu einem Extrakt oder Konzentrat verarbeitet wurde. Diese Erzeugnisse fallen in ein anderes Kapitel.
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Kaffee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Kaffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Grünen Kaffee
Mit dem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Grünen Kaffee kalkulieren. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Zollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 % (ermäßigter Satz).
Ausfuhr
Ausfuhrmmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Hub „Lebensmittel & Getränke“ mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Knoblauch
0703.20.00.00.0 · 9,6 %
Zitrone
0805.50.10.10.0 · nicht ermittelt
Lebensmittelzutat
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Paniermehl
1905.40.90.00.0 · 9,7 %
Tapioka-Stärke
1108.14.00.00.0 · 166 €/100kg
Brot
1905.90.30.00.0 · 9,7 %
Weizen
1001.99.00.40.0 · 95 EUR/t (spezifisch)
Gefrorener Käse
0406.90.99.00.0 · 221,20 EUR/100 kg
Getrocknete Banane
0803.90.90.00.0 · 16 %
