Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von grünem Kaffee im Zolltarif folgt diesem Hierarchiepfad:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionKaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt0901
- UnterpositionKaffee, nicht geröstet090111
- Zolltarifnummernicht entkoffeiniert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Kaffee
Der HS-Code für Grüner Kaffee lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.
Einreihung von Grüner Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Grüner Kaffee (ungeröstet, nicht entkoffeiniert) fällt eindeutig unter Position 0901, da der Wortlaut der Position auch ungerösteten Kaffee umfasst. Die Unterposition 0901.11 grenzt gegenüber entkoffeiniertem Rohkaffee (0901.12) und Röstkaffee (0901.21/0901.22) ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Kaffee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee | 0901.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee | 0901.21.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert – für entkoffeinierten Rohkaffee (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grüner Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert – für gerösteten Bohnenkaffee (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Kaffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27673/17-1 | Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Coffea Arabica L.), ungeröstet, nicht entkoffeiniert | 0901.11.00.00.0 |
| DE5440/13-1 | Kaffeebohnen, Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt | 0901.11.00.00.0 |
| DE14578/09-1 | Fünf grüne, nicht geröstete Kaffeebohnen als Pflanzensamen | 0901.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Grünen Kaffee
Mit dem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Grünen Kaffee kalkulieren. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an. Der Zollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 % (ermäßigter Satz).
Ausfuhr
Ausfuhrmmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Hub „Lebensmittel & Getränke“ mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.