Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionSpeisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt0703
- ZolltarifnummerKnoblauch
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Knoblauch
Der HS-Code für Knoblauch lautet 0703.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0703.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0703.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0703.20.00.00.0.
Einreihung von Knoblauch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Knoblauch in die Position 0703.20.00.00.0 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1). Der Wortlaut der Position schreibt die Gattung Allium sativum und den Zustand „frisch oder gekühlt“ vor. Für verarbeitete Waren gelten AV 3a oder die Anmerkungen zu Kapitel 7.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Knoblauch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemüse, gefroren – anderes – Knoblauch | 0710.80.95.80.0 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungGemüse, getrocknet, zerkleinert – Knoblauch | 0712.90.90.10.0 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungSpeisezwiebeln und Schalotten (Sibling auf 6-Steller-Ebene) | 0703.10.00.00 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungPorree/Lauch und andere Allium spp. (Sibling auf 6-Steller-Ebene) | 0703.90.00.00 | 9,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Knoblauch (0703) ≠ Gemüse, gefroren – anderes – Knoblauch (0710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch bleibt die Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Knoblauch (0703) ≠ Gemüse, getrocknet, zerkleinert – Knoblauch (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch bleibt die Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Knoblauch (0703) ≠ Speisezwiebeln und Schalotten (Sibling auf 6-Steller-Ebene) (0703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch bleibt die Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Knoblauch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/2947/08-1 | Sonnengetrockneter Knoblauch in Netzen, bei -3 °C gelagert. | 0703.20.00.00.0 |
| DE9051/10-1 | Einzehiger Knoblauch (Solo Garlic). | 0703.20.00.00.0 |
| DE18701/09-1 | Geschälte Knoblauchzehen, angefroren bei -1,5 °C bis -4 °C. | 0703.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 9,6 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Preis je Einheit | Der Zollwert wird auf Basis eines festgelegten Preises pro Einheit berechnet. |
Zölle für Knoblauch berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Sendung zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Knoblauch eingeführt oder unterliegen ähnlichen zolltariflichen Regelungen.