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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Grüner Tee: 0902.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Grüner Tee (0902.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Grüner Tee unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Grüner Tee Produktbild

Für Grüner Tee sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer gilt für nicht fermentierten, grünen Tee in gebrauchsüblichen Packungen bis 3 kg. Abweichende Aufmachungen (Großgebinde, fermentierter Tee) führen zu anderen Codes. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Tee

Der HS-Code für Grüner Tee lautet 0902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0.

Einreihung von Grüner Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen. Position 0902 umfasst Tee, auch aromatisiert, gewonnen aus Blättern von . Grüner Tee wird durch kurzes Erhitzen oder Dämpfen der Blätter hergestellt, wodurch die Fermentation unterbleibt. Die Unterposition 0902.10 erfasst die nicht fermentierte Variante in unmittelbaren Umschließungen ≤ 3 kg.

Aromatisierte grüne Tees (z. B. mit Zitronengras, Jasminblüten) bleiben in derselben Unterposition, solange die Teeblätter den charakterbestimmenden Bestandteil darstellen (vgl. ständige vZTA-Praxis). Matcha-Pulver aus reinem grünen Tee wird ebenfalls unter 0902.10.00.00.0 eingereiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Tee

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihunganderer grüner Tee (nicht fermentiert)0902.20.00.00.0 3,2 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitanderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg0902.20.00.00.0 3,2 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitZubereitungen auf Basis von Teeauszügen2101.20.92.10.0 3,2 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Grüner Tee (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Tee (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Tee (0902) ≠ Zubereitungen auf Basis von Teeauszügen (2101)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kann eine Einreihung außerhalb des Tee-Kapitels infrage kommen. Nachfolgend ein vergleichender Code aus einem anderen Kapitel.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihunganderer grüner Tee (nicht fermentiert)0902.20.00.00.0 3,2 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitanderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg0902.20.00.00.0 3,2 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitZubereitungen auf Basis von Teeauszügen2101.20.92.10.0 3,2 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Tee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Tee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI14026/20-1Grüner Tee in 10 pyramidenförmigen Teebeuteln (à 2 g), Faltschachtel 20 g0902.10.00.00.0
DEBTI3347/21-1Sencha Tee, lose, 1 kg Blockbodenbeutel0902.10.00.00.0
DEBTI10570/24-1Sencha Tee (#80049), lose, 1 kg0902.10.00.00.0
DEBTI41300/22-1Grüntee, zerkleinert, 90 g Faltschachtel0902.10.00.00.0
DEBTI57780/18-1Grüntee, zerkleinert, 90 g Faltschachtel0902.10.00.00.0
DEBTI2686/24-1Verschiedene Grüntees in Dosen (40-100 g)0902.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Grünen Tee mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warengruppe, Herkunftsland und Warenwert ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Grüne Tees

Welche Zolltarifnummer hat Grüner Tee?

Die zolltarifliche Einreihung von grünem Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Grüner Tee?

Der HS-Code für nicht fermentierten grünen Tee lautet 090210. Diese 6-stellige Nummer ist im Harmonisieren System der Weltzollorganisation verankert und Grundlage für alle weiteren Unterteilungen der Europäischen Union.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Grünen Tee?

Bei Einfuhren aus Drittländern ohne Präferenzabkommen gilt ein Drittlandszollsatz von 3,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %. Bei gültigem Präferenznachweis kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Grüner Tee zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich nach Fermentationsgrad: Grüner Tee (nicht fermentiert) in Position 0902.10 steht schwarzem Tee (vollfermentiert, 0902.30 oder 0902.40) gegenüber. Eine Alternative bei Großgebinden ab 3 kg ist der Code 0902.20.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Grünen Tee verwende?

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern, Verzögerungen in der Zollabfertigung sowie Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Im Wiederholungsfall sind strafrechtliche Folgen nicht ausgeschlossen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Grünen Tee?

Ja. Für Bio-Grüntee ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Darüber hinaus besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (731). Für bestimmte Ursprungsländer können Zusatzzölle (695) erhoben werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Grünen Tee?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für grünen Tee lautet 0902.10.00.00.0. Sie setzt sich aus 2 Stellen für das Kapitel, 2 Stellen für die Position, 2 Stellen für die HS-Unterposition, 2 Stellen für die KN-Unterposition, einer TARIC-Code-Stelle sowie 2 weiteren nationalen Schlüsselnummern zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Grünen Tee?

Die Struktur der Zolltarifnummer kann sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ändern. Die Einreihung von grünem Tee in Position 0902 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen sollten regelmäßig über den TARIC geprüft werden.

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