Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die dargestellte Zolltarifnummer gilt für nicht fermentierten, grünen Tee in gebrauchsüblichen Packungen bis 3 kg. Abweichende Aufmachungen (Großgebinde, fermentierter Tee) führen zu anderen Codes. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Tee
Der HS-Code für Grüner Tee lautet 0902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0.
Einreihung von Grüner Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen. Position 0902 umfasst Tee, auch aromatisiert, gewonnen aus Blättern von . Grüner Tee wird durch kurzes Erhitzen oder Dämpfen der Blätter hergestellt, wodurch die Fermentation unterbleibt. Die Unterposition 0902.10 erfasst die nicht fermentierte Variante in unmittelbaren Umschließungen ≤ 3 kg.
Aromatisierte grüne Tees (z. B. mit Zitronengras, Jasminblüten) bleiben in derselben Unterposition, solange die Teeblätter den charakterbestimmenden Bestandteil darstellen (vgl. ständige vZTA-Praxis). Matcha-Pulver aus reinem grünen Tee wird ebenfalls unter 0902.10.00.00.0 eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Tee
Alternative Einreihung
anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Zubereitungen auf Basis von Teeauszügen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Grüner Tee (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) (0902)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Tee (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg (0902)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Tee (0902) ≠ Zubereitungen auf Basis von Teeauszügen (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Grüner Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann eine Einreihung außerhalb des Tee-Kapitels infrage kommen. Nachfolgend ein vergleichender Code aus einem anderen Kapitel.
Alternative Einreihung
anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – für Großgebinde ab 3 kg
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Zubereitungen auf Basis von Teeauszügen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Tee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Tee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Grünen Tee mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warengruppe, Herkunftsland und Warenwert ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung oder sind für den Importeur von grünem Tee von Interesse.
Fischöl
1504.20.90.00.0 · 0 %
Geleebonbon
1704.90.65.00.0 · 9 %
Fleischkonserve
1602.50.95.90.0 · 16,6 %
Whisky
2208.30.82.00.0 · 0 %
Dosen-Zuckermais
2005.80.00.10.0 · 5,1 %
Schokoriegel
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
Vitamin-Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Raffiniertes Sonnenblumenöl
1512.19.90.10.1 · 0 %
Sojamehl
2304.00.00.00.0 · 0 %
