Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 2304 ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
Zolltarifnummer: 2304 0000 00 0 - Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer hängt maßgeblich vom Fettgehalt und Herstellungsprozess ab. Entfettetes Sojamehl (Ölrückstand) fällt unter 2304.00.00.00.0, nicht entfettetes Mehl aus ganzen Sojabohnen unter 1208.10.00.00.0. Bei Unsicherheit nutzen Sie unser Klassifizierungstool.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sojamehl
Der HS-Code für Sojamehl lautet 2304.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2304.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2304.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2304.00.00.00.0.
Einreihung von Sojamehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen. Position 2304 erfasst ausdrücklich Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen. Die AV 3b ist nicht einschlägig, da es sich um eine eindeutig beschriebene Ware handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sojamehl
Alternative Einreihung
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen (nicht entfettetes Sojamehl aus ganzen Sojabohnen)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sojamehl (2304) ≠ Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen (nicht entfettetes Sojamehl aus ganzen Sojabohnen) (1208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojamehl bleibt die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sojamehl (2304) ≠ Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen (1208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sojamehl bleibt die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt für Sojamehl nicht in Betracht. Die nachstehende Alternative aus Kapitel 12 betrifft das nicht entfettete Produkt:
Alternative Einreihung
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen (nicht entfettetes Sojamehl aus ganzen Sojabohnen)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten – von Sojabohnen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sojamehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sojamehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sojamehl aus Drittländern.
Ausfuhr-Zollsätze
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Granatapfel
0810.90.75.30.0 · 8,8 %
Bier
2203.00.01.00.0 · 0 %
Schokoladen-Adventskalender
1806.90.39.00.0 · 8,3 %
Salat
0705.11.00.00.0 · nicht ermittelt
