Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 31 - Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 32 - Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
Zolltarifnummer: 1302 3290 00 0 - aus Guarsamen
Hinweis zur Einreihung
Die Ermittlung der Zolltarifnummer setzt genaue Kenntnisse über Beschaffenheit, Herstellung und Verwendungszweck voraus. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung Ihres Produkts.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Guarkernmehl
Der HS-Code für Guarkernmehl lautet 1302.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.32.90.00.0.
Einreihung von Guarkernmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Guarkernmehl
Alternative Einreihung
aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
Alternative Einreihung
Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713
Alternative Einreihung
Andere natürliche oder synthetische Polymere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Guarkernmehl (1302) ≠ aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Guarkernmehl (1302) ≠ Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713 (1106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Guarkernmehl (1302) ≠ Andere natürliche oder synthetische Polymere (3913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Zolltariflich denkbar, aber fachlich ausgeschlossen ist die Einreihung als natürliches Polymer in Kapitel 39.
Alternative Einreihung
aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
Alternative Einreihung
Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713
Alternative Einreihung
Andere natürliche oder synthetische Polymere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Guarkernmehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Guarkernmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Einfuhrkostenrechner
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Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
[{"type":"text","text":"Diese verwandten Produkte haben ebenfalls eine Einreihung im pflanzlichen Bereich oder als Lebensmittelzusatzstoff."}]
Kaffeeweißer
1901.90.95.00.0 · 7,6 %
Hibiskus-Blüte
1212.99.95.90.0 · 0 %
Kokosmilch
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Kichererbsenmehl
1106.10.00.00.0 · 0 %
Erdnuss
1202.42.00.00.0 · 0 %
Passionsfrucht
0810.90.20.50.0 · 8,8 %
Gummibärchen
1704.90.65.00.0 · 9 %
Thunfisch
1604.14.31.10.0 · 24 %
Gelee-Royale
0410.90.00.00.0 · 7,7 %
