Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert130231
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert130232
- Zolltarifnummeraus Guarsamen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Guarkernmehl
Der HS-Code für Guarkernmehl lautet 1302.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.32.90.00.0.
Einreihung von Guarkernmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Guarkernmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen | 1302.32.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713 | 1106.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere natürliche oder synthetische Polymere | 3913.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Guarkernmehl (1302) ≠ aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Guarkernmehl (1302) ≠ Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713 (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Guarkernmehl (1302) ≠ Andere natürliche oder synthetische Polymere (3913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Guarkernmehl bleibt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Zolltariflich denkbar, aber fachlich ausgeschlossen ist die Einreihung als natürliches Polymer in Kapitel 39.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713 | 1106.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere natürliche oder synthetische Polymere | 3913.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Guarkernmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13407/25-1 | Guarkernmehl (E412) aus den Samen der Guarpflanze als Verdickungsmittel | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI40515/21-1 | Guarkernmehl zum Andicken und Binden von kalten Speisen | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI58898/24-1 | Guarkernmehl für Kaltspeisen | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI13432/22-1 | Guarkernmehl aus den Samen der Guarpflanze | 1302.32.90.00.0 |
| DEHH/1114/04-1 | Guarkernmehl (Schleimendosperm von Guar) | 1302.32.90.00.0 |
| DE5395/11-1 | Teilhydrolisiertes Guarkernmehl, nicht agglomeriert | 1302.32.90.00.0 |
| DE5394/11-1 | Teilhydrolisiertes Guarkernmehl, agglomeriert | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI5457/22-1 | Schleim und Verdickungsstoff aus Guarsamen | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI36899/22-1 | Galactomannan-Ballaststoff aus Guarkernmehl | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI18535/22-1 | Partiell hydrolysiertes Guar Gum | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI18509/22-1 | Partiell hydrolysiertes Guar Gum | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI18530/22-1 | Partiell hydrolysiertes Guar Gum | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI35844/22-1 | Partiell hydrolysiertes Guar Gum | 1302.32.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Einfuhrkostenrechner
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Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
[{"type":"text","text":"Diese verwandten Produkte haben ebenfalls eine Einreihung im pflanzlichen Bereich oder als Lebensmittelzusatzstoff."}]