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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummibärchen: 1704.90.65.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummibärchen (1704.90.65.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummibärchen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummibärchen Produktbild

Gummibärchen werden aus Zucker, Glukosesirup, Gelatine, Aromen und Farbstoffen hergestellt. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummibärchen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Gummibärchen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 gilt für Gummibärchen ohne Kakaogehalt. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. mit Überzug, Füllung oder Bio-Zutaten) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummibärchen

Der HS-Code für Gummibärchen lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.

Einreihung von Gummibärchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Gummibärchen fallen als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt unter Position 1704.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummibärchen

Gummiartige Konsistenz durch Gelatine oder Pektin, ohne Kakaogehalt

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (Gummibärchen, Fruchtgummi, Weingummi)

Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees und ähnliche Zuckerwaren

Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!

1806.90.90.00.0 8,0 %

Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummibärchen (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummibärchen (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummibärchen (1704) ≠ Dragees und ähnliche Zuckerwaren (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern). Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei grundlegend abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig

1704.90.71.00.0 9,0 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees und ähnliche Zuckerwaren

Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!

1806.90.90.00.0 8,0 %

Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummibärchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummibärchen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI27507/17-21704.90.65.00.0
Fruchtgummibären, bestreut mit Zuckerkristallen
DE14134/11-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Form Früchte und Tiere
DE14133/11-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Form Früchte und Tiere
DE4681/13-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Form stilisierter Früchte
DE8138/12-11704.90.65.00.0
Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung
DEK/1649/08-11704.90.65.00.0
Mischung verschiedener Gummibonbons
DEBTI59076/24-21704.90.65.00.0
Gummibonbons in diversen Formen
DEBTI50959/19-11704.90.65.00.0
Gummibonbons in Herzform
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-Gummibärchen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tierische Zutaten (z.B. Gelatine) unterliegen bei der Einfuhr einer veterinärbehördlichen Kontrolle zum Schutz vor Tierseuchen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Gummibärchen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummibärchen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummibärchen

Welche Zolltarifnummer hat Gummibärchen?

Gummibärchen werden unter der Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, ohne Kakaogehalt. Die Einreihung basiert auf der Zusammensetzung aus Zucker, Glukosesirup, Gelatine, Aromen und Farbstoffen.

Welchen HS-Code hat Gummibärchen?

Der HS-Code für Gummibärchen lautet 1704.90. Er umfasst die Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt) und die Unterposition 1704.90 (andere). Auf internationaler Ebene werden damit alle Zuckerwaren ohne Kakaogehalt erfasst, die nicht anderweitig spezifiziert sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummibärchen?

Der Drittlandszollsatz für Gummibärchen (Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0) beträgt 9 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Satz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Gummibärchen zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Gummibärchen zu anderen Zuckerwaren erfolgt über die Konsistenz und Zusammensetzung. Eine Alternative zu Gummibärchen sind Dragees (1704.90.61), die eine harte Zuckerschicht besitzen. Hartkaramellen (1704.90.71) sind hart und spröde, Weichkaramellen (1704.90.75) basieren auf Karamellisierung. Gummibärchen sind gelatinebasiert und elastisch.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummibärchen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll zurückgewiesen oder vernichtet werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Einfuhrkontrolle führen, insbesondere bei gelatinehaltigen Produkten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummibärchen?

Ja, für Gummibärchen gelten besondere Maßnahmen: Veterinärkontrollen (Code 410) wegen des Gelatinegehalts, Einfuhrkontrollen für Bio-Erzeugnisse (Code 750) bei Bio-Ware, sowie nichtpräferenzielle Zollkontingente (Code 122) und Zusatzzölle (Code 695). Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern können weitere Beschränkungen hinzukommen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummibärchen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gummibärchen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1704.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1704.90.65) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1704.90.65.00) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle für nationale Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummibärchen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Gummibärchen ist die Position 1704.90.65 seit Jahren stabil, dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen. Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich zum 1. Januar aktualisierte TARIC-Codes.

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