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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Stand April 2026

Zolltarifnummer für Gummibärchen

Die häufigste Zolltarifnummer für Gummibärchen ist 1704.90.65.00.0 (Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse) – der Drittlandszollsatz beträgt 9 %. Die genaue Einreihung hängt von der Konsistenz, dem Kakaogehalt und der Verarbeitungsform ab.

Gummibonbons (1704.90.65), Hartkaramellen (1704.90.71) und Weichkaramellen (1704.90.75) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Kakaohaltige Fruchtgummis fallen sogar unter Kapitel 18. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Fruchtgummibären mit Fruchtaromen, Weingummi ohne Kakao ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Gummibärchen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 17 eingereiht. Die Position 1704 umfasst alle Zuckerwaren ohne Kakaogehalt einschließlich weißer Schokolade:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Gummibärchen kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummibärchen

Der HS-Code für Gummibärchen ist 1704.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1704.90.65 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1704.90.65.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0 .

Einreihung von Gummibärchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gummibärchen können je nach Zusammensetzung und Verarbeitungsform unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Gummibonbons, Hartkaramellen oder kakaohaltige Produkte handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummibärchen

Gummiartige Konsistenz durch Gelatine oder Pektin, ohne Kakaogehalt

1704.90.65.00.0 9 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (Gummibärchen, Fruchtgummi, Weingummi)

Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig

1704.90.71.00.0 9 %

Hartkaramellen, auch gefüllt

Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig

1704.90.75.00.0 9 %

Weichkaramellen

Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)

1704.90.61.00.0 9 %

Dragees und ähnliche Zuckerwaren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummibärchen (1704) ≠ Schokoladen-Fruchtgummi (1806)

Sobald Kakao enthalten ist, wechselt die Einreihung zu Kapitel 18. Auch eine dünne Schokoladenumhüllung reicht aus für den Wechsel zu 1806.

Gummibärchen (1704) ≠ Fruchtpüree/Konfitüre (2007)

Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren fallen unter 1704.90.65. Fruchtpasten als Aufstrich oder Konfitüre (Kapitel 20) haben dagegen anderen Charakter und andere Einreihung.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Fruchtgummis fallen unter Position 1704. Sobald Kakao enthalten ist, wird das Produkt in Kapitel 18 eingereiht:

Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!

1806.90.90.00.0 8 %

Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummibärchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zusammensetzung, Kakaogehalt, Konsistenz und Verpackungsart. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummibärchen (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Gummibärchen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI27507/17-21704.90.65.00

Zuckerware; Fruchtgummibären — Fruchtgummibonbons in stilisierter Bärenform in gelb, orange, hell- und dunkelrot (ca. 1,5 cm x 0,8 cm x 1,0 cm), mit Zuckerkristallen bestreut, fruchtig-süß-säuerlicher Geschmack, in bunt bedrucktem Folienbeutel (6 g), 100 Beutel pro Verkaufseinheit.

AV 1, Pos. 1704.90.65

DE4681/13-11704.90.65.00

Zuckerware; Gummibonbons — verschiedenfarbige, ca. 2–3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte, in bunt bedrucktem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht.

AV 1, Pos. 1704.90.65

DE8138/12-11704.90.65.00

Zuckerware; Gummibonbons — verschiedenfarbige, ca. 3 x 2 x 1,5 cm große Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung in Form stilisierter Früchte und Blätter, in bunt bedrucktem Folienbeutel für den Einzelverkauf.

AV 1, Pos. 1704.90.65

DE14134/11-11704.90.65.00

Zuckerware; Gummibonbons — verschiedenfarbige, ca. 2–3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere, mit Säuerungsmittel bestäubt, in bunt bedrucktem Folienbeutel für den Einzelverkauf.

AV 1, Pos. 1704.90.65

DEBTI27507/17-11704.90.65.00

Zuckerware; Fruchtgummiband — ca. 7,0 cm lange und 3,0 cm breite, bunt gestreifte Fruchtgummibänder, mit Zuckerkristallen und Säuerungsmittel bestreut, einzeln in bunt bedrucktem Folienschlauchbeutel (6 g), 10 x 100 Beutel pro Verkaufseinheit.

AV 1, Pos. 1704.90.65

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

9 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina9 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA9 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei9 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien5,5 %

GSP Präferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand9 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-Gummibärchen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tierische Zutaten (z.B. Gelatine) unterliegen bei der Einfuhr einer veterinärbehördlichen Kontrolle zum Schutz vor Tierseuchen.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummibärchen

Welche Zolltarifnummer hat Gummibärchen?

Die Zolltarifnummer für Gummibärchen ist 1704.90.65.00.0 (Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren). Hartkaramellen fallen unter 1704.90.71.00.0, Weichkaramellen unter 1704.90.75.00.0. Enthält das Produkt Kakao, gilt Kapitel 18 statt 17.

Welchen HS-Code hat Gummibärchen?

Der HS-Code für Gummibärchen ist 1704.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 1704.90.65. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummibärchen?

Der Drittlandszollsatz für Gummibärchen beträgt 9 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Gummibärchen zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 % (Lebensmittel).

Wie unterscheiden sich Gummibärchen von Schokoladen-Fruchtgummi zolltechnisch?

Gummibärchen ohne Kakao fallen unter Position 1704 (Kapitel 17, Zucker und Zuckerwaren). Sobald ein Produkt Kakao enthält, wechselt die Einreihung zu Kapitel 18 (Kakao und Kakaoerzeugnisse), konkret 1806. Die Abgrenzung ist entscheidend, da sich Zollsatz und Anmeldepflichten unterscheiden können.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummibärchen verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Zolldifferenz, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen falscher Angaben in der Zollanmeldung. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Gummibärchen?

Für Gummibärchen gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Allerdings sind bei der Einfuhr tierischer Zutaten (z.B. Gelatine) Veterinärkontrollen vorgeschrieben. Bio-zertifizierte Gummibärchen benötigen eine Kontrollbescheinigung. Ein nichtpräferentielles Zollkontingent (122) ist für bestimmte Mengen aktiv.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummibärchen?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 1704.90.65.00.0 für Gummibärchen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummibärchen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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