Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gummibärchen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9065 00 0 - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 gilt für Gummibärchen ohne Kakaogehalt. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. mit Überzug, Füllung oder Bio-Zutaten) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummibärchen
Der HS-Code für Gummibärchen lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Gummibärchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Gummibärchen fallen als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt unter Position 1704.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummibärchen
Gummiartige Konsistenz durch Gelatine oder Pektin, ohne Kakaogehalt
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (Gummibärchen, Fruchtgummi, Weingummi)
Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig
Hartkaramellen, auch gefüllt
Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig
Weichkaramellen
Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)
Dragees und ähnliche Zuckerwaren
Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!
Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gummibärchen (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummibärchen (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummibärchen (1704) ≠ Dragees und ähnliche Zuckerwaren (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern). Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei grundlegend abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig
Hartkaramellen, auch gefüllt
Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig
Weichkaramellen
Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)
Dragees und ähnliche Zuckerwaren
Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!
Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummibärchen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummibärchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Gummibärchen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tierische Zutaten (z.B. Gelatine) unterliegen bei der Einfuhr einer veterinärbehördlichen Kontrolle zum Schutz vor Tierseuchen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Gummibärchen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummibärchen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
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