Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gummibärchen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummibärchen
Der HS-Code für Gummibärchen lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.65. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.65.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.65.00.0.
Einreihung von Gummibärchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Gummibärchen fallen als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt unter Position 1704.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummibärchen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Gummiartige Konsistenz durch Gelatine oder Pektin, ohne KakaogehaltGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (Gummibärchen, Fruchtgummi, Weingummi) | 1704.90.65.00.0 | 9 % |
| Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartigHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9 % |
| Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartigWeichkaramellen | 1704.90.75.00.0 | 9 % |
| Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern)Dragees und ähnliche Zuckerwaren | 1704.90.61.00.0 | 9 % |
| Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige | 1806.90.90.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummibärchen (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Harte Bonbons aus Zuckermasse, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummibärchen (1704) ≠ Weichkaramellen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Weiche Karamellbonbons aus Milch und Zucker, nicht gummiartig. Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummibärchen (1704) ≠ Dragees und ähnliche Zuckerwaren (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Zuckerhülle überzogene Kerne (z.B. Schokolinsen ohne Kakao im Kern). Für Gummibärchen bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.65.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei grundlegend abweichender Beschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Enthält Kakao oder Schokolade — fällt unter Kapitel 18 (Kakao)!Zuckerwaren mit Kakaogehalt, sonstige | 1806.90.90.00.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummibärchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27507/17-2 | Fruchtgummibären, bestreut mit Zuckerkristallen | 1704.90.65.00.0 |
| DE14134/11-1 | Gummibonbons in Form Früchte und Tiere | 1704.90.65.00.0 |
| DE14133/11-1 | Gummibonbons in Form Früchte und Tiere | 1704.90.65.00.0 |
| DE4681/13-1 | Gummibonbons in Form stilisierter Früchte | 1704.90.65.00.0 |
| DE8138/12-1 | Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung | 1704.90.65.00.0 |
| DEK/1649/08-1 | Mischung verschiedener Gummibonbons | 1704.90.65.00.0 |
| DEBTI59076/24-2 | Gummibonbons in diversen Formen | 1704.90.65.00.0 |
| DEBTI50959/19-1 | Gummibonbons in Herzform | 1704.90.65.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-Gummibärchen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tierische Zutaten (z.B. Gelatine) unterliegen bei der Einfuhr einer veterinärbehördlichen Kontrolle zum Schutz vor Tierseuchen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Gummibärchen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummibärchen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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